Anfang Dezember hatte das Bundessozialgericht Urteile zu Sozialleistungen für arbeitssuchende Zuwanderer aus EU-Staaten veröffentlicht. Demnach müssen bei einem Aufenthalt ab sechs Monaten Hilfen zum Lebensunterhalt in gesetzlicher Höhe gezahlt werden. (Foto: imago / Swen Pförtner)
CSU-Landesgruppe

Hasselfeldt gegen Sozialhilfe für EU-Bürger

Die CSU-Landesgruppenvorsitzende Gerda Hasselfeldt will verhindern, dass EU-Bürger in Deutschland Sozialhilfe bekommen. „Das kann es nicht sein“, sagte Hasselfeldt zur jüngsten Entscheidung des Bundessozialgerichts, wonach EU-Ausländer mit einem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Anspruch auf Sozialhilfe in Deutschland haben.

Nach aktuellen Entscheidungen des Bundessozialgerichts haben EU-Ausländer mit einem Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Anspruch auf Sozialhilfe. CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt betonte nun hierzu gegenüber der dpa in Berlin:

Das kann es nicht sein, das ist ein neues großes Einfallstor für Armutsmigration aus osteuropäischen Ländern.

Gerda Hasselfeldt

Denn wenn, so Hasselfeldt, die Einkommen im Heimatland niedriger seien als die Sozialleistungen in Deutschland, sei das ein großer Anreiz, in die Bundesrepublik zu kommen. Für Hasselfeldt bedeutet dies wiederum: „Das wäre nicht nur eine weitere große Belastung für unser Sozialsystem, sondern schadet auch den Herkunftsländern, weil es die Abwanderung weiter verstärkt.“ Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles (SPD) müsse daher dringend Gesetzesverschärfungen anschieben, forderte die CSU-Politikerin:

Die Bundessozialministerin muss hier schnell aktiv werden, um eine neue Welle zu verhindern. Wir müssen gesetzlich wasserdicht sicherstellen, dass derartige Ansprüche nicht bestehen.

Gerda Hasselfeldt

Urteil mit Folgewirkung

Das Bundessozialgericht hatte am 3. Dezember Urteile zu Sozialleistungen für arbeitssuchende Zuwanderer aus EU-Staaten veröffentlicht. Demnach müssen bei einem Aufenthalt ab sechs Monaten in Deutschland Hilfen zum Lebensunterhalt in gesetzlicher Höhe gezahlt werden; von Hartz-IV-Leistungen dürfen EU-Bürger aber ausgeschlossen werden.

Auslöser war der Fall einer Frau, die in Bosnien geboren wurde, inzwischen Schwedin ist und mit ihren drei Kindern in Deutschland lebt. Ein Jobcenter in Berlin hatte die Zahlung von Arbeitslosengeld eingestellt, da die Frau und ihre Tochter als ausländische Arbeitssuchende keinen Anspruch darauf hätten. Auch Sozialgeld für die anderen Kinder wurde nicht mehr gezahlt. Der Fall war bis vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gegangen. Dieser hatte Mitte September die deutsche Praxis bestätigt. Nach den Urteilen des Bundessozialgerichts muss das Berliner Landessozialgericht nun den Fall erneut prüfen.

(dpa/dia)