Eine Arbeitsstelle ist grundlegende Voraussetzung für Integration. Doch viele Flüchtlinge und Migranten in Deutschland haben geringe Chancen auf Arbeit, weil ihnen die Schulbildung fehlt. (Bild: Imago/HRSchulz)
Gesetzesnovelle

Leitplanken für eine gelingende Integration

Mit dem neuen Integrationsgesetz definiert Bayerns Staatsregierung neue Grundsätze für eine gelungene Integration von Zuwanderern in den Freistaat. Sozialministerin Müller spricht von "Leitplanken" und betont: "Wer dauerhaft in Bayern leben will, muss Ja zu unseren Werten, dem Grundgesetz und der Bayerischen Verfassung sagen."

Die Bayerische Staatsregierung hat ein neues Integrationsgesetz beschlossen. Mit ihm soll die Bewältigung des enormen Zugangs von Zuwanderern aus Drittstaaten besser bewältigt werden. Besonders wichtig ist dabei laut Sozialministerin Emilia Müller, den „wirklich Schutzbedürftigen eine neue Heimat“ zu geben und sie schnell zu integrieren. Dabei steht für die CSU-Politikerin eines außer Frage: „Wir müssen die Aufnahme von Flüchtlingen begrenzen.“ Bayern solle auch in Zukunft das Land des Zusammenhalts und der gelingenden Integration bleiben. Dazu gehört laut Müller auch ein Bekenntnis zu den Grundlagen des Zusammenlebens hierzulande: „Wer in Bayern dauerhaft leben will, muss Ja zu unserem Wertekanon sowie zur Hausordnung des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung sagen.“

Integration braucht auch die Bereitschaft und Anstrengungen der Zuwanderer

Dabei steht laut der Sozialministerin der Grundsatz „Fordern und Fördern“ im Mittelpunkt des neuen Integrationsgesetzes. „Integration braucht die Bereitschaft und die eigenen Anstrengungen der Zuwanderer“, so Müller. Sie müssten die deutsche Sprache lernen, Bildungsangebote annehmen und hier für ihren Lebensunterhalt arbeiten wollen. Dabei werde die Politik die Zuwanderer unterstützen. Doch das alleine reiche nicht, warnt die Sozialministerin. „Jeder Zuwanderer muss zudem unsere Werteordnung und Leitkultur achten. Denn sie sind die Grundlage für das Zusammenleben in Bayern.“ Wer diese Pflicht zur Integration nicht erfüllt, soll mit Sanktionen rechnen müssen.