Nächster Akt im langwierigen Rechtsstreit zwischen Altkanzler Helmut Kohl und seinem früheren Ghostwriter Heribert Schwan. Das Kölner Landgericht verhandelt von heute an über eine Millionenklage des 85-Jährigen gegen seinen ehemaligen Co-Autoren, mit dem er seine Memoiren verfassen wollte. Kohl verlangt fünf Millionen Euro Schmerzensgeld von Schwan, dessen Co-Autor Tilman Jens und dem Heyne-Verlag. Der langjährige Bundeskanzler und CDU-Politiker wendet sich damit gegen die Veröffentlichung von in seinen Augen vertraulichen Zitaten in Schwans Bestseller „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“.
Die Zitate stammen aus langen Gesprächen, die Kohl vor vielen Jahren mit Schwan geführt hatte, damit dieser anschließend als Ghostwriter seine Memoiren verfassen konnte. Bevor der vierte und letzte Band der Memoiren erscheinen konnte, zerstritten sich Kohl und Schwan. Der Kölner Journalist veröffentlichte daraufhin eigenmächtig ein Buch mit pikanten Äußerungen Kohls aus ihren Gesprächen. Einige der darin enthaltenen Äußerungen – unter anderem über Bundeskanzlerin Angela Merkel – hatten für große mediale Empörung gesorgt und das Buch wochenlang in den Bestsellerlisten gehalten.
Erstes Verfahren endete mit Kohl-Erfolg
Es ist nicht der erste Rechtsstreit zwischen dem Altkanzler und seinem ehemaligen Ghostwriter. 2013 hatte Kohl bereits gegen das Buch geklagt und in einem einstweiligen Verfahren Recht bekommen. Die Veröffentlichung der Zitate war nach Ansicht des Gerichts unrechtmäßig, das Buch wurde daraufhin nicht mehr ausgeliefert und aus dem Handel genommen. Jetzt muss das Landgericht im Hauptsacheverfahren entscheiden. Außer auf Schmerzensgeld und die Unterlassung von 116 Zitaten klagt Kohl auch auf Herausgabe aller Kopien der Kassetten, auf denen Schwan die Gespräche aufgenommen hat.
(dos/dpa)