Mit der Vorratsdatenspeicherung können Ermittler kriminellen und terroristischen Organisationen auf die Spur kommen. (Bild: bluedesign/Fotolia)
Neues Gesetz

So sieht die neue Vorratsdatenspeicherung aus

Nach langen Debatten beschließt der Bundestag die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Anfang November soll sich jetzt der Bundesrat mit dem Thema beschäftigen. Trotz der breiten Zustimmung im Bundestag und dem allgemeinen Eindruck, einen guten Kompromiss gefunden zu haben, rechnet man in Berlin mit rechtlichen Initiativen gegen die Neuregelung. Der BAYERNKURIER erklärt das neue Gesetz.

Der Bundestag hat die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Der Kompromissvorschlag der Bundesregierung unter Führung von Justizminister Heiko Maas (SPD) fand im Bundestag dank der Stimmen der Großen Koalition die Mehrheit – der BAYERNKURIER fasst zusammen, was sich jetzt ändert.

Welche Auswirkungen hat das Gesetz für den Bürger?

Künftig sollen Daten von Telefonverbindungen – also Telefonate, SMS oder Internetbewegungen – für zehn Wochengespeichert werden. Sogenannte „Standortdaten“ von Handy-Gesprächen sollen vier Wochen lang aufbewahrt werden, ehe die Daten unwiderruflich gelöscht werden. Daten zum E-Mail-Verkehr werden dagegen nicht erfasst. Die Sicherheitsbehörden bekommen nur in bestimmten Fällen Zugriff auf die Daten. Wermutstropfen für manche Datenschützer: Die Erfassung beinhaltet nicht nur die Daten akut Verdächtiger, sondern aller Bürger.

Wie und wofür werden die Daten verwendet?

Die Regierung erhofft sich eine effizientere Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen. Die Behörden dürfen die Daten laut Gesetzentwurf auch nur zur Verfolgung bestimmter schwerer Straftaten nutzen – etwa bei der Bildung terroristischer Vereinigungen, Mord, Totschlag oder sexuellem Missbrauch. Einen Abruf der Informationen muss jeweils vorher ein Richter erlauben. Die rechtsstaatliche Kontrolle ist damit gewährleistet und auch „Big Brother“- oder Stasi-Auswüchse braucht darum niemand zu fürchten. Die Zahl er Prüfungen wird sich in Grenzen halten.

Was kommt auf die Wirtschaft zu?

Die Telekommunikationsfirmen sollen verpflichtet werden, bei der Speicherung Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten, dafür einen Server im Inland zu benutzen und die Daten nach Ablauf der vier oder zehn Wochen unverzüglich zu löschen. Sonst droht ein Bußgeld. Die Kosten belaufen sich laut Branchenverbänden auf bis zu 600 Millionen Euro.

Was ist mit sensiblen Daten, etwa von Ärzten oder Anwälten?

Da gibt es Ausnahmen. Die Anrufe bei Seelsorge-Hotlines werden grundsätzlich nicht erfasst. Die Daten von Berufsgeheimnisträgern, etwa Rechtsanwälten, Ärzten, Abgeordneten oder Journalisten, werden zwar mitgespeichert, dürfen aber nicht verwertet werden.

Wird es juristische Schritte gegen das Gesetz geben?

Dass Gruppen, Verbände oder Personen juristisch gegen die Vorratsdatenspeicherung vorgehen werden, ist wahrscheinlich. Der Verein Digitalcourage etwa bereitet Medienberichten zufolge bereits eine Verfassungsbeschwerde vor.

dos/dpa