Leer stehende Immobilien auf dem Land könnten laut Niederbayerns Bezirkstagspräsident Olaf Heinrich mit den entsprechenden finanziellen Anreizen zu Unterkünften für Asylbewerber umgebaut werden, um durch eine dezentrale Personenverteilung eine soziale Brennpunktbildung zu vermeiden. (Foto: imago / BildFunkMV)
Bezirk Niederbayern

Immobilien auf dem Land für Flüchtlinge sanieren

In der Flüchtlingsfrage spricht sich der niederbayerische Bezirkstag für die dezentrale Integration von anerkannten Flüchtlingen im ländlichen Raum aus. Das betonte der Bezirkstagspräsident von Niederbayern und Bürgermeister der Stadt Freyung, Olaf Heinrich, vor dem Hintergrund des derzeitigen Flüchtlingszustroms sowie vereinzeltem regionalen Immobilienleerstand.

Der soziale Wohnungsbau muss schnell vorankommen. Die von MdB Barthl Kalb und MdB Marlene Mortler geforderte Aufstockung der Bundesmittel um rund 500 Millionen Euro im Jahr ist ein wichtiger erster Schritt. Eine langfristige Lösung des Problems ist aber nur zu erreichen, wenn der private Wohnungsbau mit einem Investitionsschub nachzieht und attraktive Abschreibungsmöglichkeiten geschaffen werden.

Olaf Heinrich

Mit dem Vorschlag von „degressiver Abschreibung im Wohnungsbau“ des niederbayerischen MdB Barthl Kalb geht Niederbayerns Bezirkstagspräsident Olaf Heinrich daher konform. Heinrich, der auch Bürgermeister von Freyung ist und sich derzeit insbesondere mit dem Thema der Unterbringung der Flüchtlinge beschäftigt, geht aber noch einen Schritt weiter und erklärt:

Seit Jahrzehnten können Städte und Gemeinden Ortsteile in schlechtem Zustand zum ‚Sanierungsgebiet’ erklären. Der Vorteil: Investitionen in bestehenden Gebäuden sind schnell abzuschreiben – acht Jahre mit neun Prozent, vier Jahre mit sieben Prozent und nach 12 Jahren ist die Sanierung komplett abgeschrieben. Für Personen mit hohem Einkommen und damit entsprechend hoher Steuerlast ist dies sehr attraktiv. Ein Vorgehen, das als Instrument für die dezentrale Unterbringung von Migranten und deren Integration genutzt werden könnte.

Olaf Heinrich

Ausweitung der Sonderabschreibung gefordert

Dabei könnte die „Sonderabschreibung im Sanierungsgebiet“ über einen Zeitraum von mehreren Jahren auf alle Bestandsimmobilien in Kommunen der „Regionen mit besonderem Handlungsbedarf“ im ländlichen Raum ausgeweitet werden, erläutert Heinrich weiter. Investitionen in beispielsweise in vielen Kleinstädten und Dörfern leer stehenden Wohn- oder Ferienhäusern, Schulen oder Pfarrhöfen wären so wirtschaftlich wieder deutlich interessanter, argumentiert der niederbayerische Bezirkstagspräsident. „Dass die Immobilie nach der Sanierung für mindestens fünf Jahre an Migranten und an Deutsche vermietet wird, wäre natürlich eine Bedingung für die Sonderabschreibung“, so Heinrich ergänzend.

Für Heinrich ist dies auch aus einem anderen Grund der richtige und wichtige Ansatz. Denn wenn geförderte Sozialwohnungsbauten nur im Umfeld von Metropolen errichtet würden, berge dies seiner Einschätzung nach die Gefahr neuer sozialer Konfliktherde. Genau dies gelte es zu verhindern: „Integration findet vor allem dann statt, wenn in einer Wohngegend sowohl Einheimische als auch Asylberechtigte Tür an Tür wohnen.“ Nach Heinrichs Auffassung ist demzufolge eine Integration vor allem dezentral zu bewältigen, was durch die Einbindung des ländlichen Raums gelingen könne. Dort lägen viele Häuser brach; zudem seien dort oftmals Fachkräftemangel und sinkende Einwohnerzahlen zu beklagen, weiß der Kommunalpolitiker.

Arbeitsplatzbeschaffung als zweite Säule

Und noch ein Punkt bei der Integration von Flüchtlingen ist für Heinrich wesentlich: „Wo Menschen wohnen, muss es auch Arbeit für sie geben.“ Dafür schlägt er in Ergänzung zu seinem Unterbringungs-Konzept vor:

Die Sanierung von Bestandsimmobilien im ländlichen Raum muss mit der Begleitung der Asylberechtigten in den lokalen Arbeitsmarkt kombiniert werden. Das heißt, die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, vor allem den im ländlichen Raum starken mittelständischen Unternehmen, muss intensiviert werden. Die Errichtung steuerlich begünstigter dezentraler Zweigstellen oder gemeinsamer Lehrwerkstätten wäre ein Ansatz, auch im Hinblick auf den viel beklagten Mangel an Fachkräften und Nachwuchs in den ländlichen Regionen des Freistaates Bayern. Anerkannte Asylberechtigte brauchen Sprachkurse, Nachqualifizierung und Wohnungen, vor allem für den Familiennachzug.

Eine besondere Situation auf dem Arbeitsmarkt stellten die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge dar, für die die bayerischen Bezirke die Kosten tragen, macht Heinrich als weiteres Problemfeld aus. Diese Lehrlinge ohne Eltern bräuchten nach dem Schulabschluss auch ein betreutes Wohnheim und eine Fahrgelegenheit, um zur Arbeit zu kommen, weiß Heinrich. Umgekehrt fordert er von den Flüchtlingen:

Wer als minderjähriger Migrant derartige Angebote von Firmen und Kommunen in Anspruch nimmt, muss auch eine freiwillige Verpflichtung auf Zeit eingehen, statt beliebig in Deutschland umherzuwandern. Wenn dies nicht funktioniert, muss über eine Residenzpflicht nachgedacht werden. Nur so entsteht für den Arbeitgeber Planungssicherheit.