Bayern Polizei erhält mehr Personal. (Bild: Imago/Michael Westermann)
Gewaltspirale

Jeder dritte Polizist wurde attackiert

Gewalt gegen Polizeibeamte war 2014 auf einem hohem Niveau, das ergab das neue Landeslagebild zur Gewalt gegen Polizeibeamte. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann forderte härtere Strafen bei Gewalttaten gegen Polizisten. Mindestens jeder dritte Beamte in Bayern war von Gewalt betroffen und mehr als zwei Drittel der Täter standen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.

14.531 Polizistinnen und Polizisten waren 2014 in Bayern physischen und psychischen Angriffen ausgesetzt (2013: 14.518). Dabei erlitten 1.887 Beamte Verletzungen (2013: 1.925). Rund 86 Prozent der Täter waren männlich, knapp 72 Prozent standen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Den Hauptteil der Straftaten bildeten mit mehr als 94 Prozent Körperverletzungsdelikte, Widerstände gegen Polizeivollzugsbeamte und Beleidigungen. Der Schwerpunkt der insgesamt 6.713 Delikte lag zwischen 21 Uhr und 3 Uhr (2.671). Das Gros der gewalttätigen Übergriffe fand an Wochenenden in größeren Städten statt. Mit mehr als 80 Prozent der Taten ist der Wach- und Streifendienst am meisten betroffen. Das sind die wesentlichen Ergebnisse des neuen Landeslagebilds ‚Gewalt gegen Polizeibeamte in Bayern 2014‘, die Bayerns Innenminister Joachim Herrmann veröffentlicht hat.

Härtere Strafen gefordert

„Unsere Polizistinnen und Polizisten sind nach wie vor sehr häufig gewalttätigen Angriffen auf hohem Niveau ausgesetzt“, kommentierte Herrmann die aktuellen Auswertungen. Statistisch wurde 2014 mindestens jeder dritte bayerische Polizeibeamte beleidigt, bespuckt, bedroht, geschlagen oder getreten. „Das ist nicht hinnehmbar“, betonte Herrmann und forderte härtere Strafen bei Gewalttaten gegen Polizisten.

Umso unverständlicher ist die Weigerung der SPD-Innenminister. Wir werden hier aber nicht locker lassen und alle Hebel in Bewegung setzen, unsere Polizistinnen und Polizisten zu schützen.

Joachim Herrmann

So soll der Strafrahmen beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte auf fünf Jahre erhöht und eine Mindeststrafe von drei Monaten eingeführt werden. „Diesen Vorschlag habe ich auf der letzten Innenministerkonferenz mit Nachdruck unterstützt, gerade vor dem Eindruck der brutalen Angriffe auf Polizeibeamte in Frankfurt bei der Eröffnung der Europäischen Zentralbank“, so Herrmann. „Umso unverständlicher ist die Weigerung der SPD-Innenminister. Wir werden hier aber nicht locker lassen und alle Hebel in Bewegung setzen, unsere Polizistinnen und Polizisten zu schützen.“

Bessere Ausrüstung

Die Erkenntnisse zur Gewalt gegen Polizeibeamte fließen nach den Worten Herrmanns ständig in die Fortentwicklung der umfangreichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Bayerischen Polizei ein. Das betreffe vor allem die regelmäßigen Einsatztrainings. Dazu kommen spezielle örtliche Einsatzkonzeptionen gerade in Bereichen mit auffälliger Gewalthäufung. „Eine besondere Bedeutung hat für uns die gute Ausrüstung der Polizisten“, ergänzte der Innenminister. „Beispielsweise haben wir im Frühjahr dieses Jahres rund 2.800 Beamten der Einsatzeinheiten der Bayerischen Polizei für 5,5 Millionen Euro einen völlig neuentwickelten Einsatzanzug mit einer speziellen Schlag- und Stichschutzausrüstung zur Verfügung gestellt. Daneben planen wir, die ballistischen Schutzwesten um einen Oberarm- und Schulterschutz sowie um einen ballistischen Helm in allen Streifenfahrzeugen zu ergänzen.“

Schmerzensgeld für Polizisten

Wie Herrmann weiter ausführte, gibt es bei Gewalttaten gegen Polizeibeamte auch deutliche Verbesserungen bei den Fürsorgeleistungen. „Als erstes Bundesland haben wir seit Beginn dieses Jahres die Regelung, dass der Freistaat bei Schmerzensgeldansprüchen der von Gewalt betroffenen Polizisten in Vorleistung geht. Die Beamten kommen so sicher und schnell an ihr Geld, auch wenn die Täter zahlungsunfähig sind.“ Zudem leiste der Dienstherr in bestimmten Fällen Sachschadensersatz. Die Bagatellgrenze in Höhe von 75 Euro komme bei Polizisten, die im Einsatz durch Gewalttaten geschädigt wurden, inzwischen nicht mehr zur Anwendung.