Die Streitigkeiten zwischen Bayern und Österreich um die Hypo Group Alpe Adria könnte bald beendet sein. (Bild: Archiv)
Insolvente Bank

Gericht kippt Schuldenschnitt für Hypo Alpe Adria

Niederlage für die österreichische Regierung: Das Verfassungsgericht in Wien hat den gesetzlich verordneten Schuldenschnitt für die insolvente Bank Hypo Alpe Adria gekippt. Womöglich könnten also Geldforderungen deutscher Banken an die HGAA doch noch nicht verloren sein. Auch bei der bayerischen Staatsregierung ist die Freude über das Urteil groß.

Es kommt wieder Bewegung in die Affäre um die Hypo Group Alpe Adria. Das österreichische Verfassungsgericht hat den 2014 von der Regierung verfügten Schuldenschnitt für die Skandalbank gekippt. Das damals erlassene Sondergesetz stelle einen „Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz des Eigentums“ dar, urteilten die Richter in Wien.

Die HGAA war 2009 wegen der drohenden Insolvenz verstaatlicht worden, die österreichische Regierung hatte daraufhin ein Sondergesetz verabschiedet und einen Schuldenschnitt für die Bank verfügt. Gegen diese Praxis hatte unter anderem auch die Bayerische Landesbank geklagt. Der Hintergrund: Durch das Sondergesetz war das österreichische Bundesland Kärnten aus seiner Tilgungspflicht für die HGAA entlassen worden – und die HGAA war früher eine Tochterbank der BayernLB.

Kein Wunder also, dass man im Freistaat erfreut auf das Urteil aus Wien reagiert. Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) begrüßte das Urteil und teilte mit, der kürzlich geschlossene Vergleich mit der Republik Österreich basiere auf genau dieser Rechtsposition. „Die Generalbereinigung ist auch im Lichte dieses Urteils der richtige Weg zur Beseitigung der letzten großen Altlast“, sagte der Finanzminister. „Sie beendet alle Rechtsstreitigkeiten der BayernLB, erspart erhebliche Kosten und Ressourcen und normalisiert die politischen Beziehungen.“