Winfried Bausback, Bayerischer Justizminister. (Foto: Archiv)
Strafrecht

Wertschätzung für das Leben

Bayerns Justizminister Winfried Bausback hat im Bayerischen Landtag Bestrebungen zur Aufweichung der absoluten Strafdrohung bei Mord eine klare Absage erteilt. "Unser Strafgesetzbuch sagt, auf Mord steht lebenslang. Und das muss auch so bleiben. Ohne Wenn und Aber!", so Bausback mit Blick auf Bestrebungen des Bundesjustizministers.

Der kürzlich vorgelegte Abschlussbericht der vom Bundesjustizminister eingesetzten Expertenkommission zur Reform der Tötungsdelikte hatte sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass die lebenslange Freiheitsstrafe bei Mord zwar grundsätzlich beibehalten, aber nicht mehr zwangsläufig bei jedem Mord verhängt werden soll. Bausback: „Das menschliche Leben hat in unserer Verfassungsordnung eine herausgehobene Sonderstellung. Die Wertschätzung und der Achtungsanspruch für das Leben müssen auch durch die Schärfe der Sanktion unmissverständlich zum Ausdruck kommen. Etwaige Relativierungen auf diesem Gebiet verbieten sich.“ Zudem appellierte Bausback auch an die Verantwortung des demokratisch legitimierten Gesetzgebers: „Der Gesetzgeber würde seiner Verantwortung nicht gerecht, wenn er es in jedem Einzelfall dem Gericht überließe, ob ein Mord mit lebenslanger Freiheitsstrafe sanktioniert wird. Diese Grundentscheidung muss er selbst treffen.“

Zwei große Gefahren

Für den Fall einer Aufweichung der absoluten Strafdrohung bei Mord sieht Bausback insbesondere zwei große Gefahren: „Zum einen würde dies in einem äußerst sensiblen Bereich zu unterschiedlicher Rechtsanwendung in Deutschland führen und damit gleichzeitig zu Rechtsunsicherheit bei allen Beteiligten. Zum anderen hätte eine Relativierung der lebenslangen Freiheitsstrafe weitreichende Folgen für das System der Strafzumessung insgesamt. Wenn schon die schwerste Straftat nach dem Willen des Gesetzgebers nicht mehr mit der Höchststrafe geahndet werden soll, riskieren wir, dass es auch bei anderen schweren Straftaten zu einer Absenkung des Strafniveaus kommt.“ Im Übrigen sei bereits heute sichergestellt, dass nur die Fälle höchststrafwürdiger Tötungen mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet würden, so Bausback. Der Bundesgerichtshof habe in jahrzehntelanger Rechtsprechung den Mordtatbestand in einer Weise rechtsstaatlich ausgeformt, die es der Praxis ermögliche, gerechte Ergebnisse zu erzielen.

Bausback schickte abschließend auch deutliche Worte nach Berlin: „Ich sehe keinen Anlass, den bestehenden Rechtszustand durch gesetzgeberische Eingriffe in Frage zu stellen und in einen der sensibelsten Bereiche unserer Rechtsordnung zum Nachteil des Lebensschutzes einzugreifen.“