Der EuGH hat entschieden: Die deutsche Pkw-Maut ist nicht mit dem EU-Recht vereinbar. (Symbolfoto: Imago Images/Christian Ohde)
EuGH

Pkw-Maut nicht mit Europarecht vereinbar

Der Europäische Gerichtshof hat die deutsche Pkw-Maut gekippt. Die Richter entschieden, dass sie die ausländischen Autofahrer benachteiligen würde. Verkehrsminister Scheuer hält einen neuen Anlauf aber für möglich – im Zeichen des Klimaschutzes.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Pkw-Maut in Deutschland gestoppt. Sie sei rechtswidrig und diskriminierend, da ihre wirtschaftliche Last praktisch ausschließlich auf den Haltern und Fahrern von in anderen EU-Staaten zugelassenen Fahrzeugen liege, erklärten die obersten EU-Richter in Luxemburg. Die Einführung der Maut nach dem jetzigen Modell ist damit nicht möglich. Sie sollte auf Bundesstraßen und Autobahnen ab Oktober 2020 kassiert werden. Inländische Autobesitzer sollten im Gegenzug für Mautzahlungen durch eine geringere Kfz-Steuer komplett entlastet werden. Fahrer aus dem Ausland sollten nur für Autobahnen zahlen.

Das ist kein schöner Tag für die Infrastrukturfinanzierung in Deutschland.

Andreas Scheuer (CSU), Bundesverkehrsminister

In ihrer jetzigen Form ist die Pkw-Maut damit „leider vom Tisch“, sagte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Das EuGH-Urteil nannte er „überraschend“, aber es sei „zu respektieren und zu akzeptieren“. Gleichzeitig schloss Scheuer einen neuen Anlauf für eine Abgabe nicht aus. Das Prinzip der Finanzierung der Straßen durch die Nutzer sei nämlich gerecht und richtig, sagte er. „Wir werden noch viele Debatten gerade im Herbst über das Thema ökologische Lenkungswirkung, Klimaschutz und noch vieles mehr haben.“

Darauf konzentriere man sich jetzt auch in der neu eingesetzten Arbeitsgruppe zur Auswertung des Urteils und dessen Folgen, so Scheuer. „Die EU-Kommission hatte für unser Modell grünes Licht gegeben. Auch der Generalanwalt hat Deutschland in allen Punkten Recht gegeben“, betonte er. „In einem nationalen Gesetzgebungsprozess hatten alle Beteiligten – Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat und Bundespräsident – der Infrastrukturabgabe in dieser Form zugestimmt. Das ist kein schöner Tag für die Infrastrukturfinanzierung in Deutschland.“ Scheuer berief eine Task Force zur Bewältigung der finanziellen und organisatorischen Folgen ein.

EU-Kommission hatte der Pkw-Maut zugestimmt

Die Maut war in Deutschland 2015 beschlossen worden. 2016 gab die EU-Kommission ihre Bedenken nach langem Ringen auf. Auch der Generalwalt des EuGH, Nils Wahl, stimmte im Februar den deutschen Plänen zu. Nach Abzug der Kosten sollte die Maut laut Verkehrsministerium etwa 500 Millionen Euro pro Jahr für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur einbringen. Geplant war, dass alle inländischen Autobesitzer eine Jahresmaut zahlen, die sich nach Größe und Umweltfreundlichkeit des Motors richtet. Diese Kosten sollten bei der Kfz-Steuer erstattet werden. Für Autobesitzer aus dem Ausland sollte es neben einer genauso berechneten Jahresmaut auch zwei Kurzzeittarife je nach Motoreigenschaften geben – für die Dauer von zehn Tagen oder zwei Monaten.

Man muss Gerichtsurteile akzeptieren, aber man muss sie nicht verstehen.

Horst Seehofer (CSU), Bundesinnenminister

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) kritisierte das Urteil. „Man muss Gerichtsurteile akzeptieren, aber man muss sie nicht verstehen“, sagte er in Berlin. Nach seiner Einschätzung werde die Entscheidung die Zustimmung gegenüber europäischen Institutionen nicht gerade erhöhen – „schade“, fügte er hinzu. Seehofer hatte sich als bayerischer Ministerpräsident und CSU-Chef immer stark gemacht für die Einführung einer Pkw-Maut in Deutschland.

„Inhaltlich enttäuschend“ nennt der CDU/CSU-Fraktionsvize Ulrich Lange das Urteil. „Denn nun wird sich die dringend notwendige Umstellung der Finanzierung unserer Verkehrsinfrastruktur von Steuern auf Nutzerbeiträge mindestens zeitlich verzögern, obwohl diesen Schritt einhellig alle Verkehrsfachleute und die Europäische Kommission fordern“, sagt der CSU-Verkehrspolitiker. „Das ist insbesondere angesichts der sich abzeichnenden wirtschaftlich schwierigeren Zeiten problematisch, da die Finanzierung unserer Straßen weiterhin von der Kassenlage im Bundeshaushalt abhängig bleibt.“

Urteil schadet auch Nachbarländern

Auch die CSU-Verkehrspolitikerin Daniela Ludwig findet das EuGH-Urteil „unverständlich“, zumal die EU-Kommission der deutschen Pkw-Maut 2016 ausdrücklich zugestimmt habe. „Aus Gründen der Gerechtigkeit und der Lenkungswirkung bleibt das System der Nutzerfinanzierung auch nach wie vor richtig. Daran ändert auch das heutige Urteil nichts“, betonte die verkehrspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. „Durch die fehlenden Mauteinnahmen schadet das Urteil im Ergebnis auch unseren Nachbarländern. Denn diese sind ebenfalls auf eine moderne, sichere und leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur in Deutschland – als großes und zentrales Transitland der EU – angewiesen“, so Daniela Ludwig.

Ich erwarte, dass die Kommission dieses Urteil jetzt zum Anlass nimmt, alle europäischen Mautsysteme zu überprüfen. Gerade beim österreichischen Modell habe ich große Zweifel.

Markus Ferber, CSU-Europaabgeordneter

Österreich hatte sich mit der positiven Entscheidung der EU-Kommission von 2016 nicht zufriedengegeben und war vor Gericht gezogen, obwohl das österreichische Maut-Modell im Grunde ähnlich wie das nun gescheiterte deutsche funktioniert. Die Wiener Regierung argumentierte damals, die deutschen Maut-Pläne diskriminierten verbotenerweise ausländische Fahrzeugbesitzer, weil inländische Autobesitzer über die Kfz-Steuer voll entlastet würden. Bei der Klage wurde Österreich von den Niederlanden unterstützt. Dänemark unterstützte hingegen Deutschland. Im Gegenzug forderte der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber nun eine Überprüfung anderer Maut-Regelungen in der EU – speziell in Österreich. „Ich erwarte, dass die Kommission dieses Urteil jetzt zum Anlass nimmt, alle europäischen Mautsysteme im Lichte dieses Urteils zu überprüfen“, teilte Ferber mit. „Gerade beim österreichischen Modell habe ich große Zweifel. Hier darf nicht mit zweierlei Maß gemessen werden“, sagte Ferber.

Behinderung des freien Warenverkehrs?

In ihrer Urteilsbegründung führten die Luxemburger Richter führten an, die Maut verstoße auch gegen die Grundsätze des ungehinderten Marktzugangs im EU-Binnenmarkt. Sie könne den freien Dienstleistungs- und Warenverkehr aus anderen EU-Staaten etwa dadurch behindern, da sich Transportkosten für Lieferanten und damit letztlich auch die Preise ihrer Produkte erhöhten. Die Maut beeinträchtige damit deren Wettbewerbsfähigkeit auf dem deutschen Markt. Die Richter äußerten noch weitere Bedenken. Es gebe keine Möglichkeit für Halter in Deutschland, eine Kurzzeitmaut zu wählen, die der tatsächlichen Nutzung der Straßen möglicherweise besser entspräche. Das von Deutschland angeführte Benutzerprinzip bei der Finanzierung gelte somit nur für Halter von in anderen EU-Staaten zugelassenen Fahrzeugen. In Deutschland gelte faktisch weiter das Steuerfinanzierungsprinzip.