Ihm geht es gut: Feuersalamander auf einem bemoosten Ast im Bayerischen Wald. (Symbolfoto: Imago/blickwinkel/McPHOTO/A.Volz)
Kabinett

Artenschutz und Bauern versöhnen

Annehmen, verbessern und versöhnen – das ist der Dreiklang, mit dem die Staatsregierung die Interessen von Artenschutz und Landwirtschaft zusammenbringen will. Das Volksbegehren wird angenommen und gleichzeitig um wichtige Punkte ergänzt.

Den Artenschutz und die Anliegen der Landwirte gleichzeitig berücksichtigen und beiden Ziele miteinander versöhnen – das ist das Ziel des Beschlusses des bayerischen Kabinetts. Daher hat die Staatsregierung das Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen!“ dem Landtag zugeleitet und gleichzeitig eine Stellungnahme und ein begleitendes Konzept vorgelegt, das einen – wie es heißt – „gesamtgesellschaftlichen Impuls aufgreift“. Denn: „Ziel ist, in einem breit angelegten Generationen- und Gesellschaftsvertrag, Ökologie und Landwirtschaft miteinander zu versöhnen“, wie es in einer Erklärung der Staatskanzlei heißt.

Der Erfolg des Volksbegehrens belege „eindrucksvoll“ den Wunsch vieler Bürger nach einem verstärkten Arten- und Naturschutz – immerhin hatte es eine Unterstützung von 18,3 Prozent der Stimmberechtigten erreicht. „Dieser Wunsch darf jedoch nicht einseitig zu Lasten der bayerischen Bauern gehen“, stellt die Staatskanzlei klar. „Bayern braucht eine vitale Landwirtschaft – gerade auch beim Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenarten. Ziel ist es daher, die Natur und die Landwirte gleichermaßen zu schützen.“

Gemeinsame Anstrengung

Die Staatsregierung plant, diese Herausforderung gemeinsam mit allen relevanten Akteuren in Staat, Kommunen und Gesellschaft anzugehen. Sie empfiehlt deshalb dem Landtag, das Volksbegehren anzunehmen, mit wichtigen Verbesserungen umzusetzen und mit einem umfassenden Katalog finanzieller, personeller und struktureller Maßnahmen einen besseren Artenschutz mit den Belangen der Landwirtschaft zu vereinen. Drei Maßnahmen empfiehlt die Staatsregierung dem Landtag: Annehmen, Verbessern, Versöhnen. Im Einzelnen:

1. Annehmen: Das von so vielen Bürgern unterzeichnete Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen!“ wird ohne Abstriche angenommen und dem Landtag empfohlen, den Entwurf im Interesse des Artenschutzes unverändert zu beschließen. Der begehrte Gesetzentwurf würde damit in Gesetzeskraft erwachsen. Deshalb kann ein Volksentscheid entfallen – einschließlich der hohen Kosten, die damit verbunden wären (Art. 73 Abs. 3 LWG).

2. Verbessern: Der Entwurf wird verbessert, indem dem Landtag in den vier Punkten Walzverbot für Grünlandflächen, Mahdzeitpunkt für Grünlandflächen, Schaffung eines Biotopverbunds im Offenland und Einordnung von Streuobstwiesen als gesetzlich geschütztes Biotop Klarstellungen und Ergänzungen empfohlen werden. So werden vor allem unbeabsichtigte Härten für die betroffenen Landwirte vermieden sowie ein praktikabler Vollzug gewährleistet. Die Ergänzungen und Optimierungen dienen auch dazu, dass bestehende Förderungen erhalten bleiben können. Die besonderen Leistungen der Landwirtschaft für den Natur- und Artenschutz sollen weiterhin so weit wie möglich honoriert werden. Darüber hinaus sollen bewährte Förderprogramme finanziell aufgestockt und ausgeweitet werden. Zusätzliche Förderangebote werden geschaffen. Ziel ist eine starke Landwirtschaft für noch mehr Ökologie.

3. Versöhnen: Die Staatsregierung möchte ein großes Gesamtpaket für mehr Ökologie und eine starke Landwirtschaft verwirklichen. Sie regt daher gegenüber dem Landtag an, gleichzeitig gesetzlich umfangreiche zusätzliche Maßnahmen für die Landwirtschaft sowie für den Arten- und Naturschutz zu beschließen, wozu auch eine Ausweitung und Stärkung der Förderprogramme gehört. Ziel ist ein Versöhnungsgesetz, das von einem gesamtgesellschaftlichen Konsens getragen wird.

Ziel: Paket für bayerische Natur- und Kulturlandschaft

Aus Sicht der Staatsregierung könnten folgende Maßnahmen Inhalt eines solchen Gesetzes sein: Die Staatsregierung will einen verbesserten Artenschutz mit den Belangen der Landwirtschaft vereinen und so Bienen und Bauern gleichermaßen gerecht werden. Ökologie und Artenschutz sollen in Bayern Priorität bekommen wie in keinem anderen Bundesland. „Dazu brauchen wir die Landwirte“, betont die Staatskanzlei. Darüber hinaus will die Staatsregierung aber auch den Staat und die gesamte Gesellschaft in den Blick nehmen. Deshalb empfiehlt sie dem Landtag ein breites gesetzliches Paket mit den beiden Schwerpunkten Ökologie und Landwirtschaft.

Dieses Paket für die bayerische Natur- und Kulturlandschaft kann und soll aus Sicht der Staatsregierung im parlamentarischen Verfahren um Impulse aus der Arbeit des im Februar 2019 unter der Leitung des ehemaligen Landtagspräsidenten Alois Glück (CSU) einberufenen Runden Tischs ergänzt werden. Eine endgültige Entscheidung über konkrete Inhalte, Umfang und Regularien des Pakets soll aus Sicht der Staatsregierung erst nach Abschluss der noch laufenden Arbeiten des Runden Tisches erfolgen.