Alle Wähler erhalten vier Stimmzettel, zwei weiße für den Landtag, zwei blaue für den Bezirkstag. Auf alle Zettel darf nur je ein (!) Kreuz. Die Kandidaten der CSU finden Sie links. (Graphik: CSU, Foto: Wolfram Göll)
Landtagswahl

So wählen Sie richtig

Jeder Wähler erhält vier Stimmzettel: Zwei weiße für den Landtag, zwei blaue für den Bezirkstag. Auf jeden Zettel darf nur ein (!) Kreuz. Außerdem hält das bayerische Landtagswahlrecht einige Besonderheiten bereit, die die Wähler kennen sollten.

Bei der Landtags- und Bezirkstagswahl am 14. Oktober erhält jeder Wähler vier Stimmzettel: Zwei weiße für den Landtag, zwei blaue für den Bezirkstag. WICHTIG: Auf jeden der vier Stimmzettel darf nur jeweils ein (!) Kreuz, sonst sind sie ungültig. Ins Wahllokal sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis mitbringen.

Die kleinen Stimmzettel, in Form eines flachen Querformat-Streifens, sind jeweils für die Direktkandidaten: Die Erststimme. Die CSU-Kandidaten stehen hier bayernweit ironischerweise ganz links, Wahlvorschlag 1. Wähler der CSU sollten hier ihr Kreuzchen setzen.

Wichtig: Erst- und Zweitstimme sind gleich viel wert

Die großen Stimmzettel sind für die Listenwahl, die Zweitstimme. Auch hier steht die CSU ganz links, Liste 1. Eine erste Besonderheit des bayerischen Wahlrechts: Die Listen sind beweglich, im Gegensatz zur Bundestags- und Europawahl. Die endgültige Reihenfolge der Kandidaten wird also durch den Wähler und nicht durch die Parteien bestimmt.

Wähler der CSU können auf den großen Stimmzetteln entweder oben bei der Partei ein Kreuz setzen – oder aber bei einem (!) der Listenkandidaten der CSU. Diese Stimme zählt genauso für die CSU, unterstützt aber den betreffenden Kandidaten zusätzlich. Die Wähler müssen die Stimmzettel dann noch in der Wahlkabine zusammenfalten und dann getrennt in vier Urnen einwerfen. Die örtlichen Wahlvorstände helfen dabei, falls nötig.

Eine weitere Besonderheit des bayerischen Landtagswahlrechts: Erst- und Zweitstimme zählen gleichermaßen für die Sitzverteilung im Parlament – auch dies ein Gegensatz zum Bundestagswahlrecht. Das bedeutet für CSU-Wähler: Es ist besonders wichtig, beide (!) beziehungsweise alle vier (!) Stimmen der CSU zu geben.

Briefwahl: Einfacher geht es nicht

Wer am Wahltag, den 14. Oktober, verhindert ist oder sich aus irgendwelchen Gründen nicht zum Wahllokal begeben kann oder will (Sonntagsarbeit, Urlaub, Krankheit, Tagesausflug…), dem steht die Briefwahl offen. Diese Möglichkeit nutzen immer mehr Bürger: Bereits ein knappes Drittel der Wahlberechtigten stimmt per Briefwahl ab.

Dafür genügt es, die Rückseite der bereits vor einigen Wochen versandten Wahlbenachrichtigung auszufüllen und im beiliegenden Rückumschlag per Postkasten ans Wahlamt zurückzuschicken. Die Briefwahlunterlagen kommen dann binnen weniger Tage per Post. Die Wähler enthalten auch hier vier Stimmzettel, zwei weiße für den Landtag und zwei blaue für den Bezirkstag. Für die Abstimmung selbst gelten dieselben Tips wie fürs Wahllokal (siehe oben): Die CSU-Kandidaten und die Parteiliste finden Sie immer ganz links, Liste 1.

Dann bitte die weißen Stimmzettel in den weißen Umschlag und die blauen Stimmzettel in den blauen Umschlag stecken, danach die Umschläge verschließen. Letzteres ist für die Wahrung des Wahlgeheimnisses wichtig. Dann müssen die Wähler den Wahlschein mit der Erklärung unterschreiben. Damit bestätigt der Wähler, dass er selbst die Stimmen abgegeben hat. Der Wahlschein wird nicht in einen Extra-Umschlag verpackt. Zuletzt müssen weißer Umschlag, blauer Umschlag und Wahlschein in den großen roten Rücksende-Freiumschlag gesteckt werden, der rote Umschlag wird zugeklebt und in den Postkasten geworfen. Fertig!