Jeder Wähler erhält vier Stimmzettel: Zwei weiße für den Landtag, zwei blaue für den Bezirkstag. Auf jeden Zettel darf nur ein (!) Kreuz. Außerdem hält das bayerische Landtagswahlrecht einige Besonderheiten bereit, die die Wähler kennen sollten.
mehr lesen