Wen wähle ich mit der Erststimme?
Mit der Erststimme votieren Wähler für einen Kandidaten aus ihrem Wahlkreis. In ganz Deutschland gibt es insgesamt 299 Wahlkreise. Bayern hat wegen steigender Bevölkerungszahlen einen zusätzlichen Wahlkreis erhalten. Damit entfallen auf den Freistaat 46 Wahlkreise. Für die Erststimme stellen alle Parteien in einem Wahlkreis jeweils einen Kandidaten auf, der damit direkt zur Wahl steht. Der Kandidat, der in einem Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, bekommt ein Direktmandat für den Bundestag. So werden allein durch die Erststimme 299 Bundestagsabgeordnete bestimmt, die ihre Region auf Bundesebene vertreten.
Was wähle ich mit der Zweitstimme?
Mit der Zweitstimme werden keine Einzelkandidaten, sondern Landeslisten einer Partei gewählt. Wichtig ist dabei die Reihenfolge der Kandidaten: Wer weiter oben steht, für den ist der Einzug in den Bundestag wahrscheinlicher. Denn sind die Zweitstimmen ausgezählt, entscheidet der prozentuale Anteil einer Partei, wie viele Sitze sie im Bundestag bekommt. Hat eine Partei beispielsweise 20 Prozent erreicht, erhält sie im Bundestag auch 20 Prozent der Sitze. Diese bekommen dann die Kandidaten, die auf der Landesliste an erster Stelle stehen. Die Zweitstimmen einer Partei zählen aber nur, wenn damit die 5-Prozent-Hürde erreicht wurde oder sie mindestens drei Wahlkreise gewinnen konnte. Ansonsten verfallen die Stimmen und die Partei darf nicht in den Bundestag einziehen.
Warum gibt es zwei Stimmen?
Bürgern können so nicht nur eine Partei, sondern auch Kandidaten wählen. Daher heißt die Wahl auch personalisierte Verhältniswahl: die Hälfte der Abgeordneten wird direkt in ihren Wahlkreisen gewählt und die restlichen Abgeordneten werden im Verhältnis zu der Gesamtzahl der Mandate einer Partei ermittelt.
Erst- und Zweitstimme: Welche Stimme ist wichtiger?
Mit der Erststimme wählen Bürger einen favorisierten Kandidaten direkt. Die Zweitstimme bestimmt aber die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag. Bei der Zweitstimme kommt es für die Wähler also vor allem darauf an, welche Themen die Partei im Gesamten vertritt und welche Gesetze sie in der folgenden Legislaturperiode durchsetzen möchte. Gleichzeitig stellt die stärkste Partei im Bundestag den Kanzler oder die Kanzlerin. Mit der Zweitstimme wählen die Bürger also indirekt den Regierungschef der Bundesrepublik für die kommenden vier Jahre.
Kann ich mit der Erst- und Zweitstimme für die gleiche Partei stimmen?
Beide Stimmen können unabhängig voneinander vergeben werden. Parteien werben häufig um Zweitstimmen, um diese dann für eine Koalition mit einer anderen Partei einsetzen zu können. Umso mehr Wähler mit der Erst- und Zweitstimme verschiedene Parteien wählen, desto wahrscheinlicher wird es, dass eine hohe Zahl an Überhangmandaten entsteht.
Was sind Überhangmandate?
Grundsätzlich gibt es im Bundestag 598 Sitze, die durch die Wahlen mit Abgeordneten besetzt werden. Durch die Möglichkeit der Überhangmandate kann diese Zahl jedoch variieren. So kommt es vor, dass häufig mehr Abgeordnete im Bundestag sitzen – momentan sind es beispielsweise 631 Abgeordnete. Überhangmandate entstehen dann, wenn eine Partei in einem Land mehr Direktmandate erlangt hat, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustünden. Aufgrund des 2013 geänderten Wahlrechts werden Überhangmandate aber künftig durch weitere Mandate ausgeglichen, um in der Sitzverteilung das Kräfteverhältnis bei den Zweitstimmen möglichst genau abbilden zu können. So ergaben sich bei der Wahl am 22. September 2013 vier Überhangmandate und 13 Ausgleichsmandaten für die CDU, sowie zehn Ausgleichsmandate für die SPD, vier für die Linken und zwei für die Grünen.