Wenn die Renten für Aussiedler nicht deutlich erhöht werden, droht 760.000 Rentnern Altersarmut. (Symbolfoto: Imago/Jürgen Ritter)
Bundesrat

Bayern kämpft für gerechte Aussiedler-Renten

Bayern geht im Bundesrat in die Offensive: Für Rentengerechtigkeit für Spätaussiedler, gegen den Abmahn-Missbrauch und gegen Gesichtsverschleierung vor Gericht. Außerdem sollen Georgien, Tunesien, Algerien und Marokko sichere Herkunftsländer werden.

Die CSU-geführte bayerische Staatsregierung kümmert sich um die Belange der Bürger und geht im Bundesrat in die Offensive: Sie kämpft

  • für Rentengerechtigkeit für Spätaussiedler,
  • gegen den Abmahn-Missbrauch,
  • gegen die Gesichtsverschleierung vor Gericht,
  • dafür, dass die Bürger HIV-Tests bald frei und direkt kaufen können,
  • für eine bessere Unterstützung der Landwirte über die Einführung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage, die den Bauern helfen soll, die Auswirkungen von extremen Wetterlagen abzumildern,
  • und für den Antrag der Bundesregierung, Georgien, Tunesien, Algerien und Marokko als sichere Herkunftsländer zu definieren – hier blockieren allerdings die von Grünen und Linkspartei mitregierten Länder.

Die rentenrechtlichen Regelungen für Spätaussiedler müssen endlich auf den Prüfstand gestellt und Nachteile beseitigt werden. Das ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit.

Florian Herrmann (CSU), Bayerns Bundesratsminister

Vor allem setzt die bayerische Staatsregierung sich intensiv für Verbesserungen der Renten für Spätaussiedler ein. „Das ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit“, betonte Bayerns Bundesratsminister und Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann (CSU). Spätaussiedler wie die Deutschen aus Russland oder Rumänien mussten im Zuge der Deutschen Einheit mit Rücksicht auf das niedrigere Lohnniveau im Osten massive Leistungsverschlechterungen nach dem Fremdrentengesetz hinnehmen, ihre maximalen Rentenpunkte wurden gedeckelt. Hiervon sind etwa 760.000 Rentner betroffen.

Höchste Zeit für Gerechtigkeit

„Bayern hatte sich bereits im letzten Jahr bei der Ost-West-Angleichung der Renten für eine Neubewertung der rentenrechtlichen Vorgaben für Spätaussiedler eingesetzt. Unser bayerischer Antrag wurde jedoch im März 2017 im Bundesrats-Plenum abgelehnt“, erklärt Florian Herrmann weiter. Jetzt sei „der richtige Zeitpunkt, um nochmals einen Vorstoß zu machen“.

Dahinter verbirgt sich Armutsrisiko.

Kerstin Schreyer (CSU), Bayerns Sozialministerin, zu den Renten für Aussiedler

Mit dem Ende August von der Bundesregierung beschlossenen Rentenpaket werden Verbesserungen für armutsgefährdete Personengruppen wie Mütter, Erwerbsgeminderte und Beschäftigte mit geringem Einkommen umgesetzt. Es sieht jedoch keine Verbesserungen für die Renten der Spätaussiedler vor, kritisierte Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer (CSU): „Spätestens mit der Ost-West-Angleichung der Renten im letzten Jahr hätte die Situation der Spätaussiedler neu bewertet werden müssen. Und nun werden sie wieder vergessen.“ Schreyer warnt: „Dahinter verbirgt sich Armutsrisiko. Im Interesse der sozialen Gerechtigkeit müssen die Einschränkungen für Spätaussiedler nun endlich auf den Prüfstand gestellt werden“, so die Ministerin.

Eine Renten-Angleichung für Aussiedler wäre ein glaubwürdiger Beitrag dazu, dass die politischen Ränder rechts und links nicht noch stärker werden.

Christian Knauer, BdV

Bereits beim „Tag der Heimat“ in Ansbach hatte der Landesvorsitzende des Bundes der Vertriebenen (BdV), Christian Knauer, davor gewarnt, dass die offensichtliche Renten-Ungerechtigkeit für Aussiedler zu politischer Radikalisierung führen könnte. Eine Angleichung „wäre ein glaubwürdiger Beitrag dazu, dass die politischen Ränder rechts und links nicht noch stärker werden, sondern dass die Mitte stark bleibt“, sagte der frühere CSU-Landtagsabgeordnete und Aichacher Landrat.

Kampf gegen das Abmahn-Unwesen

Weiterer wichtiger Punkt Bayerns im Bundesrat: Justizminister Winfried Bausback (CSU) kämpft gegen das Abmahn-Unwesen. Im einzelnen geht es um die Anpassung zivilrechtlicher Vorschriften an die Datenschutz-Grundverordnung zur sofortigen Sachentscheidung. Bausback wörtlich: „Für mich ist klar: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs greift zu kurz.“ Es fehle unter anderem eine ausdrückliche Regelung für Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung, so der Minister.

Genau in diesem Bereich machen sich unsere kleinen Unternehmen die größten Sorgen, Opfer unseriöser Abmahnpraktiken zu werden.

Winfried Bausback, Bayerns Justizminister

„Genau in diesem Bereich machen sich unsere kleinen und mittleren Unternehmen die größten Sorgen, Opfer unseriöser Abmahnpraktiken zu werden. Etwa wenn es um die Datenschutzerklärung auf der Homepage geht. Der Entwurf des Bundes lässt sie mit ihren Ängsten leider im Regen stehen“, kritisiert Bausback seine Amtskollegin im Bund, Barley (SPD). „Wir brauchen daher klare Regelungen, die für Rechtssicherheit sorgen. Und genau die liefern wir mit unserem bayerischen Entwurf.“ Wie Bayerns Justizminister erklärt, sind die von Bayern geforderten Regelungen nicht nur rechtspolitisch richtig und geboten, sondern auch aus rechtlichen Gründen erforderlich. Denn der bayerische Entwurf setze zwingendes EU-Recht um.

Verbot der Gesichtsverschleierung vor Gericht

Eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Alle Bürger müssen vor Gericht ihr Gesicht zeigen. Durch die massive Zuwanderung von Moslems aus dem Orient und Afrika passiert es immer öfter, dass Musliminnen mit Gesichtsschleier vor Gericht erscheinen. Dagegen geht ein Entwurf des CSU-regierten Freistaats Bayern und des schwarz-gelb regierten Nordrhein-Westfalen vor. „Die Gerichte müssen wissen, wer vor ihnen steht“, betont Bausback. „Außerdem können unsere Gerichte ansonsten die Wahrheit nicht ermitteln. Wird der Zeuge rot? Oder blass? Bekommt er rote Ohren? Bilden sich Schweißperlen auf Stirn oder Oberlippe?“

Der Rechtsstaat braucht den freien Blick ins Gesicht von Parteien, Zeugen und anderen Verfahrensbeteiligten.

Winfried Bausback

Der Justizminister unterstreicht: „Für mich ist ganz klar: Der Rechtsstaat braucht den freien Blick ins Gesicht von Parteien, Zeugen und anderen Verfahrensbeteiligten.“ Die Gerichte könnten die körperlichen Reaktionen auf bestimmte Fragen nicht sehen, wenn Zeuginnen „Burka oder Niqab nicht ablegen und die Augen nur durch ein Stoffgitter oder einen Sehschlitz auszumachen sind“, so Bausback. „Unsere Richter benötigen und wünschen sich daher das ausdrückliche Verbot der Gesichtsverhüllung in Gerichtsverhandlungen. Wir dürfen sie nicht länger alleine lassen. Wir müssen ihnen jetzt klare und unmissverständliche Regelungen an die Hand geben.“