Das Baukindergeld geht an den Start und soll den Wohnungsbau für Familien erleichtern. (Bild: Imago/Westend61)
Baukindergeld

Der Traum vom Eigenheim rückt näher

Die CSU löst mit dem Start des Baukindergeldes eines ihrer Wahlversprechen ein. Ab Dienstag können Familien den Zuschuss beantragen, der sie dabei unterstützen soll, ihre eigenen vier Wände zu erlangen und sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen.

Ab dem 18. September 2018 können bei der KfW Bankengruppe Anträge für das Baukindergeld gestellt werden. Mit dem Baukindergeld fördert das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat den erstmaligen Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern.

Damit öffnen wir vielen Eltern und ihren Kindern die Tür zu den eigenen vier Wänden.

Horst Seehofer, Bundesbauminister

Zum Start sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer: „Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist eines meiner zentralen Anliegen. Baukindergeld spielt hierbei eine besondere Rolle. Wir fördern damit gezielt junge Familien, die sich den Traum vom Eigenheim erfüllen wollen. Egal ob Neubau oder Bestand – wir unterstützen den Ersterwerb mit einem staatlichen Zuschuss von 1200 Euro je Kind und pro Jahr. Damit öffnen wir vielen Eltern und ihren Kindern die Tür zu den eigenen vier Wänden. Dies wird auch helfen, Altersarmut vorzubeugen.“

Zuschuss über 10 Jahre

„Das Baukindergeld ist ein wichtiger Baustein zur Eigentumsförderung. Das eigene Haus oder die eigene Wohnung ist die beste Altersvorsorge. Ich freue mich sehr über den Start des Baukindergeldes, denn ich hatte mich dafür stark gemacht, dass es in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde“, erklärt die zuständige Berichterstatterin im Bauausschuss, Anja Weisgerber (CSU).

Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland für Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren. Das Baukindergeld wird flächendeckend in Deutschland bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind gewährt – ohne eine Begrenzung auf Quadratmeterzahlen. Der Zuschuss in Höhe von 1200 Euro je Kind und pro Jahr wird über 10 Jahre ausgezahlt. Eine Familie mit einem Kind erhält somit einen Zuschuss über 10 Jahre von insgesamt 12.000 Euro, bei 2 Kindern 24.000 Euro. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich der Zuschuss um 12.000 Euro. Gewährt wird das Baukindergeld rückwirkend ab dem 1. Januar 2018.

Neubauten sind förderfähig, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 erteilt worden ist. Nach dem jeweiligen Landesbaurecht nur anzeigepflichtige Vorhaben sind förderfähig, wenn die zuständige Gemeinde nach Maßgabe der jeweiligen Landesbauordnung (LBauO) durch die Bauanzeige Kenntnis erlangt hat und mit der Ausführung des Vorhabens zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 begonnen werden durfte. Beim Erwerb von Neu- oder Bestandsbauten muss der notarielle Kaufvertrag zwischen dem 01. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 unterzeichnet worden sein.

Einsatz der CSU erfolgreich

Die Spitzen der großen Koalition hatten sich nach zähem Kampf und dank fortwährenden Einsatz der CSU auf das Baukindergeld für Familien geeinigt.

Mit der zeitlichen Begrenzung für Anträge soll erreicht werden, dass die vereinbarten knapp zwei Milliarden Euro auch ausreichen. Zunächst hatte Finanzminister Olaf Scholz (SPD) vorgeschlagen, die Förderung bei Immobilienkäufen oder Hausbau für eine vierköpfige Familie auf 120 Quadratmeter zu deckeln. Das wurde aber auf Druck der Union gestrichen. „Wir haben durchgesetzt, dass es keine Begrenzung der Wohnfläche geben wird, denn diese würde den ländlichen Raum benachteiligen“, so Weisgerber. Auch wenn erst Ende 2020 der Antrag gestellt wird, wird die Summe von 1200 Euro pro Kind garantiert über zehn Jahre gezahlt werden.

Informationen zum Baukindergeld

Detaillierte Informationen zum Baukindergeld enthält das Merkblatt der KfW auf der Internetseite der KfW unter www.kfw.de/424.

Anträge können ab dem 18. September 2018 ausschließlich online unter: www.kfw.de/info-zuschussportal gestellt werden.