Seehofers Plan der Vernunft
Das will Horst Seehofers Masterplan Migration: für die EU ein funktionierendes Gemeinsames Europäisches Asylsystem, für Deutschland die Einrichtung der Anker-Zentren. Außerdem: Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern. Und wo nötig: Druck.
Masterplan

Seehofers Plan der Vernunft

Kommentar Das will Horst Seehofers Masterplan Migration: für die EU ein funktionierendes Gemeinsames Europäisches Asylsystem, für Deutschland die Einrichtung der Anker-Zentren. Außerdem: Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitländern. Und wo nötig: Druck.

„Wer sein Aufenthaltsrecht dazu missbraucht, um Straftaten zu begehen, muss unser Land verlassen. Das gesetzliche Mindeststrafmaß, das zur Ausweisung führt, wird überprüft.“ So lautet Punkt 55 Satz 2 des vielberedeten 63 Punkte langen „Masterplans Migration – Maßnahmen zur Ordnung, Steuerung und Begrenzung von Zuwanderung“. Auf der Titelseite verzeichneter Autor: Horst Seehofer, Vorsitzender der Christlich-Sozialen Union.

Straffällige Asylbewerber müssen gehen

Seehofers „Masterplan Migration ist der Plan der Vernunft, auf den die meisten Bürger schon lange warten. Punkt 55,2 über die schnelle Ausweisung von Straftätern wird den meisten Lesern nur einen Kommentar entlocken: „Endlich.“ Ebenso der dankenswert klare Satz in der Präambel auf Seite 2: „Das Ersuchen um Humanitären Schutz und das Begehen von Straftaten schließen sich grundsätzlich aus.“ So simpel, so klar. Aber es brauchte Horst Seehofer, um das einmal regierungsamtlich auszusprechen. Endlich.

Wer sein Aufenthaltsrecht dazu missbraucht, um Straftaten zu begehen, muss unser Land verlassen.

Masterplan Migration

Genauso Punkt 60 über die Nutzung der Visapolitik als Anreiz, um Herkunftsländer zur Rücknahme ihrer abgelehnten Wirtschaftsflüchtlinge zu bewegen: „Großzügige Visavergabe nur bei echter Rücknahmebereitschaft.“ Eigentlich eine  Selbstverständlichkeit. Da hätten Brüssel und Berlin schon lange den Druck erhöhen können.

Der strittige Punkt 27: Schengen pur

Und dann ist da natürlich Punkt 27 über die Binnengrenzenkontrollen nach Schengener Grenzkodex: „Inzwischen werden auch Personen zurückgewisen, gegen die ein Einreise- oder Aufenthaltsverbot für Deutschland besteht.“ Punkt 27 Satz 3 ist jener, den Bundeskanzlerin Angela Merkel nicht akzeptieren will: „Künftig ist auch die Zurückweisung von Schutzsuchenden beabsichtigt, wenn diese in einem anderen EU-Mitgliedsland bereits einen Asylantrag gestellt haben oder dort als Asylsuchende registriert sind.“

Kein Land der Welt kann unbegrenzt Flüchtlinge aufnehmen.

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Dabei ist das Schengen pur. Punkt 27,3 soll einfach nur zigtausendfache Sekundärmigration und Asyltourismus unterbinden. Ohne ihn kann es das Gemeinsame Europäisches Asylsystem (GEAS), das Seehofer mit seinem Masterplan anstrebt, nicht geben.

Gesamtstrategie

Dabei steht der für Merkel strittige Punkt gar nicht im Vordergrund. Wie seine Ziffer 27,3 schon zeigt. Es geht Seehofer um nichts Geringeres als um eine europäische – und deutsche – Gesamtstrategie, welche die Herausforderungen weltweiter Migration in „ein System der Ordnung“ bringen soll.

Die konsequente Durchsetzung des Rechts sichert das Vertrauen in den Rechtsstaat.

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Seehofer weiß: Zusammenhalt und Aufnahmebereitschaft der Gesellschaft hängen davon ab, sogar die Akzeptanz von Asylverfahren und damit des Asylrechts. Seehofer: „Die Verantwortung gegenüber der Stabilität des Staates gebietet Steuerung und Begrenzung von Zuwanderung.“ Sein Masterplan zielt auf „dauerhafte Ordnung und Begrenzung von Zuwanderung“. Und die Wiederherstellung des Rechts, in Europa und in Deutschland.

Hilfe für die Herkunftsländer

Seehofers großer Plan ordnete sich in vier Handlungsfelder: Herkunftsländer, Transitländer, Europäische Union und das Handlungsfeld Inland. Erst in diesem letzten Handlungsfeld Inland taucht jener Punkt 27,3 auf. Viel weiter vorne und viel prominenter geht es um die Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern. Seehofer will sie dringend ausbauen, um Fluchtursachen zu reduzieren.

Die Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern muss ausgebaut werden.

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Europäer und Deutsche können in den Herkunftsländern tatsächlich einiges tun: dauerhafte oder temporäre Arbeitsplätze schaffen, Schulbesuch gewährleisten. Für diese und andere Maßnahmen will Seehofer das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit allein im Jahr 2019 mit zusätzlichen 880 Millionen Euro ausstatten.

„Sichere Orte” in Afrika

Den „Transitländern illegaler Migration – „insbesondere Nordafrika und die Sahel-Region, Libyen, Ägypten, Jordanien, Libanon und Türkei“ – will Seehofer „bei der kurzfristigen Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen helfen“. Punkt elf im Masterplan schlägt für Regionen mit Konfliktherden die Einrichtung von „sogenannten Sicheren Orten“ vor.

Punkt zwölf des Masterplans will für solche Konfliktherde EU-Gelder aktivieren – das hätte ein Thema für den Brüsseler Gipfel von vergangener Woche sein sollen. „Zielgerichtete Aufklärungsarbeit” und die „Einrichtung weiterer Rückkehrzentren” über das Migrantendrehkreuz Agadez im Norden des Niger hinaus soll allen Kandidaten die „Chancenlosigkeit illegaler Migration“ verdeutlichen.

Gemeinsames Europäisches Asylsystem

„Sicherheit beginnt an den Grenzen“, heißt es sehr klar in der neunzeiligen Einleitung zum dritten Abschnitt über das Handlungsfeld Europäische Union. Brüssel und die europäischen Staats- und Regierungschefs reden gerne – aber stets nur unbestimmt – von der Harmonisierung des europäischen Asylrechts.

Seehofer buchstabiert nun einmal aus, was es zur Schaffung „eines funktionierenden Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)“ bräuchte: Zuallererst den Ausbau der EU-Grenzschutzbehörde Frontex zu einer „Europäischen Grenzpolizei“, allerdings „unter grundsätzlicher Wahrung der Souveränität und Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für den Schutz der eigenen Landesgrenzen”.

Wir wollen zurück zu einem Schengen-Raum ohne Binnengrenzkontrollen.

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Weiter: Schnelle Asylverfahren, Bekämpfung von Asylmissbrauch, effiziente Verfahren, klare Verantwortlichkeiten, faire Lastenteilung einschließlich einer solidarischen Verteilung von Schutzbedürftigen „im Krisenfall, ohne die Staaten mit Außengrenzen von ihrer Verantwortung freizustellen“. Zur Bekämpfung der Sekundärmigration rät Seehofer zu einer einfachen Maßnahme: „Leistungsabsenkung bei Aufenthalt im unzuständigen Mitgliedstaat.“ So einfach könnte es sein.

Warnend erinnert Seehofer die Europäer an einen schlichten Sachverhalt: „Je weniger das gemeinsame europäische Asylsystem leisten kann, desto mehr gewinnen nationale Maßnahmen und ihre Wirksamkeit an Bedeutung.“

Entscheidung in den Anker-Zentren

Im Asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren im Inland geht es denn auch um sehr banal-notwendige Dinge: „Wir müssen wissen, wer sich in unserem Land aufhält.“ Oder: „Wir wollen Fehlanreize für die Stellung eines Asylantrages in Deutschland beseitigen.“

Es gilt das Versprechen, die Zahl der nach Deutschland und Europa flüchtenden Menschen nachhaltig und auf Dauer zu reduzieren.

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Zentrale Maßnahme zur Optimierung des deutschen Asylverfahrens ist im zehn Unterpunkte langen Punkt 32 die „Einrichtung von Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungszentren (Anker-Zentren)“, in denen das gesamte Asylverfahren durchgeführt werden soll. Seehofer: „Der entscheidende Vorteil der Anker-Zentren ist, dass künftig eine Verteilung der Antragsteller auf die Städte und Gemeinden erst erfolgt, wenn ihr Schutzstatus positiv festgestellt ist.“

Einer Pflicht zur Ausreise muss eine tatsächliche Ausreise folgen.

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Auch das gehört für Seehofer zur Optimierung des Asylverfahrens: „Hinwirken auf die Einführung einer verbindlichen medizinischen Altersfeststellung bei Vorliegen von Zweifeln an der Minderjährigkeit des Schutzsuchenden.“ Worauf die meisten Leser dieses Planes der Vernunft wieder nur eines sagen werden: „endlich“.