CSU-Vorsitzender und Bundesinnenminister Horst Seehofer (Foto: A. Schuchardt)
Sicherheit

„Der Rechtsstaat darf Gewalt nicht weichen“

Bundesinnenminister Horst Seehofer setzt im Kampf gegen Kriminalität auf moderne Technik und die konsequente Durchsetzung des Rechts. In den neuen Asyl- und Abschiebezentren sollen Verfahren vereinfacht und Rückführungen erleichtert werden.

Bundesinnenminister Horst Seehofer geht davon aus, dass die ersten der geplanten Asyl- und Abschiebezentren bereits im Sommer ihre Arbeit aufnehmen. „Ich will, dass wir sie im August, September in Betrieb nehmen“, sagte er am Mittwoch bei einem Kongress der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit dem Titel „Pakt für den Rechtsstaat – zur Stärkung von Justiz und Polizei“.

Es ist eine Grundfrage für die Akzeptanz unseres Rechtstaats, dass wir diejenigen, die keinen Anspruch auf Asyl haben, wieder in ihre Herkunftsländer zurückführen.

Horst Seehofer, Bundesinnenminister

Mit mehreren Landesinnenministern habe er bereits über seine Pläne gesprochen, berichtete Seehofer den Unions-Abgeordneten. „Wir dürfen davon ausgehen, dass die Bundesländer das unterstützen.“ In den „Anker-Zentren“ – der Begriff steht für „Ankunft, Entscheidung und Rückführung“ – sollen die Asylbewerber bleiben, bis über ihren Schutzstatus entschieden wurde. Nur bei einem positiven Bescheid sollen sie auf die Gemeinden verteilt werden. Bei Ablehnung sollen sie aus den Zentren heraus abgeschoben werden. „Es ist aus meiner Sicht eine Grundfrage für die Akzeptanz unseres Rechtstaats, dass wir diejenigen, die keinen Anspruch auf Asyl haben, wieder in ihre Herkunftsländer zurückführen“, sagte Seehofer.

Ausreisepflicht muss Ausreise bedeuten

In den Einrichtungen sollen auch Identität und Alter der Migranten geklärt werden. In den Zentren sollten Asyl-Entscheider und auch Verwaltungsrichter über den Schutzstatus entscheiden. Nach den Ausführungen Seehofers sollte niemand länger als 18 Monate in einem „Anker-Zentren“ bleiben. Für Familien solle eine maximale Aufenthaltsdauer von sechs Monaten gesetzlich festgelegt werden.

Der Innenminister erklärte, Deutschland müsse bei Rückführungen besser werden. In den ersten drei Monaten des Jahres habe die Schutzquote bei Asylsuchenden 32,3 Prozent betragen. Viele Anträge seien also abgelehnt worden. Es müsse gelten, dass Ausreisepflicht auch Ausreise bedeute.

Seehofer sieht „moralischen Verfall“

Seehofer kritisierte den Widerstand gegen Abschiebungen nach Afghanistan. Es handle sich dabei um rechtskräftig verurteilte Straftäter, die Kapitaldelikte wie Vergewaltigungen oder schwere Körperverletzungen begangen hätten. Für die Proteste gegen die Abschiebungen fehle ihm jedes Verständnis, so Seehofer. Sie seien ein Anzeichen für einen „moralischen Verfall.“

Bis Ende Mai Anfang Juni will Seehofer auch seinen „Masterplan Migration“ vorlegen. Parallel dazu werde er mit Bundesentwicklungsminister Gerd Müller einen Plan zur besseren Bekämpfung von Fluchtursachen vorlegen, sagte der Bundesinnenminister. Ziel sei es, ein „Regelwerk für die Migration“ zu präsentieren. Es müsse der Bevölkerung garantieren, dass der Staat durch die Zuwanderung nicht überlastet und dass sich die Situation wie im Jahr 2015 nicht wiederholen werde. Die Begrenzung der Zuwanderung, so Seehofer, sei „Voraussetzung für Humanität und Integration“.

Einheit von Handeln und Haften

Seehofer bekannte sich auf dem Kongress zu einem starken Rechtsstaat. Dieser dürfe der Gewalt nicht weichen, sagte er. Er plädierte für eine „neue Einheit von Handeln und Haften“: Wer gegen Gesetze verstoße, müsse schnell und empfindlich bestraft werden.

Der Bundesinnenminister sprach sich dafür aus, die „Digitalisierung der Justiz“ voranzutreiben. Dabei gehe es ihm nicht nur um den elektronischen Austausch von Dokumenten, sondern auch um den Zugriff auf Informationen. Es brauche eine moderne Polizei-IT, in der es Standards zur automatisierten Datenübernahme für die Justiz gebe, mit klar definierten Zugriffsrechten.

Wir ermöglichen den Sicherheitsbehörden das im Internet zu tun, was sie in der analogen Welt schon längst dürfen.

Horst Seehofer

Die Sicherheitsbehörden benötigten im Kampf gegen Cyberkriminalität innerhalb des Internets die gleichen Möglichkeiten wie außerhalb, verlangte Seehofer. Die Große Koalition habe vereinbart, diese Befugnisse in der digitalen Welt zu schaffen. „Wir ermöglichen den Sicherheitsbehörden das im Internet zu tun, was sie in der analogen Welt schon längst dürfen.“

Mehr Kameras an Brennpunkten

Um Sicherheit durch Digitalisierung zu schaffen, so Seehofer, brauche es auch zeitgemäße Instrumente. Er nannte als Beispiele das „genetische Phantombild“ mittels DNA-Analyse und den Ausbau der Videoüberwachung. Die Videoüberwachung sei ein wichtiges Instrument zur Gefahrenabwehr und zur Aufklärung von Straftaten, sagte der Bundesinnenminister. Er werde sich dafür einsetzen, sie an Brennpunkten deutlich auszubauen. Wenn man die Aufnahmen der Kameras nutzen könne, um Straftäter vor Gericht zu stellen, so Seehofer, dann sei das ein „Gewinn an Freiheit“.