Hilfe und Behandlung für psychisch Kranke soll das neue bayerische Psychiatriegesetz sichern. (Foto: Imago/Christian Ditsch)
Gesetzentwurf

Hilfe für psychisch Kranke

Die Opposition macht mobil gegen das Psychiatriegesetz: Die Staatsregierung wolle psychisch Kranke stigmatisieren, wegsperren und entrechten, behaupten SPD und Grüne. Ein Faktencheck des Sozialministeriums entlarvt diese Behauptungen als falsch.

Nach den Kampagnen gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz und die angebliche Armutsfalle „Hartz IV“ haben die linken Parteien neuen Wahlkampf-Schlamm gegen die CSU entdeckt: Das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG). Die rot-grüne Opposition behauptet unter anderem, die Staatsregierung wolle Kranke stigmatisieren, wegsperren und entrechten. Bei näherem Hinsehen ist keiner der Vorwürfe haltbar. Vielmehr sollen psychisch Kranke flächendeckend rasche und wirksame Hilfe erhalten.

Wir wollen niemanden stigmatisieren und nehmen die Bedenken ernst.

Markus Söder, bayerischer Ministerpräsident

Menschen, die an einer psychischen Erkrankung wie Depressionen leiden, brauchen in Krisensituationen vor allem schnelle und kompetente Hilfe. Der CSU-Entwurf für die Neufassung des Psychiatrie-Gesetzes sieht vor, in Bayern eine flächendeckende psychiatrische Krisenversorgung aufzubauen, um diese Menschen aufzufangen. Der Gesetzentwurf ist das erste gemeinsame Projekt von Gesundheitsministerin Melanie Huml und Sozialministerin Kerstin Schreyer (beide CSU).

Flächendeckende Hilfe rund um die Uhr

Weiter ist vorgesehen, den telefonischen „Krisendienst Psychiatrie“ auf ganz Bayern auszuweiten und rund um die Uhr zu besetzen – als Möglichkeit der Prävention, um früh auf seelische Krisen zu reagieren und einer Eskalation vorzubeugen. Dazu investiert der Freistaat insgesamt 8,7 Millionen Euro. Diese telefonische Hotline gibt es bislang nur in Oberbayern und Mittelfranken. Melden kann sich dort jeder, der in einer seelischen Krise ist.

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) verteidigt die Novelle des Gesetzes. „Wir wollen niemanden stigmatisieren und nehmen die Bedenken ernst“, betonte Söder in München. Der Schutz der Bevölkerung und der Betroffenen seien wichtige Güter, dem solle im Gesetz Rechnung getragen werden. Söder kündigte an, dass die Regierung bei der anstehenden Beratung des Gesetzentwurfs im Landtag „offen für Veränderungen“ sei. Dies gelte für Detailfragen, „aber die Grundrichtung wollen wir erhalten“.

Faktencheck entlarvt Falschbehauptungen

Unter anderem kritisierte die rot-grüne Opposition die geplante Einführung einer Kartei von psychisch Kranken, die zur Verhinderung und Verfolgung von Straftaten angeblich auch an die Polizei weitergegeben werden soll. Zudem definiert der Gesetzentwurf Gründe, wegen derer ein psychisch Kranker auch gegen seinen Willen untergebracht werden kann. In einem „Faktencheck“ entkräftet das bayerische Sozialministerium diese Behauptungen Punkt für Punkt (Originaldatei zum Download s.u.).

„Das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz findet nur auf den kleinen Teil der psychisch kranken Menschen Anwendung, der sich selbst oder andere konkret und erheblich gefährdet. Es gilt nicht für Menschen, die sich freiwillig in psychiatrische Krankenhausbehandlung begeben haben oder bei denen ein Betreuer die Unterbringung angeregt hat“, erklärt das Ministerium unter Bezug zum Vorwurf, dass viel mehr Kranke erfasst werden sollten als mit dem bisherigen Unterbringungsgesetz.

Gerichtliche Überprüfung binnen 24 Stunden

„Nur in den Fällen, in denen Hilfe und Behandlung nicht reichen und auch keine anderen Optionen bestehen, ermöglicht das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz eine Unterbringung zum Schutz der betroffenen Personen und der Bevölkerung. Wenn die Polizei eine Person in das Krankenhaus einliefert, findet innerhalb von 24 Stunden eine gerichtliche Überprüfung statt, ob die Unterbringungsvoraussetzungen vorliegen. Auch während der Unterbringung überprüfen die behandelnden Ärzte und das Gericht regelmäßig, ob die Unterbringung noch erforderlich ist“, betont das Sozialministerium.

Der Behauptung der Opposition, Bayern wolle alle psychisch kranken Menschen wie Straftäter behandeln, entgegnet das Sozialministerium so: „Psychisch kranke Menschen, die gegen ihren Willen wegen Selbst- oder Fremdgefährdung untergebracht werden, stützen ihre Rechte während der Unterbringung auf das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz. Bei der Unterbringung handelt es sich um erhebliche Grundrechtseingriffe, sodass es detaillierter gesetzlicher Vorschriften bedarf. Die Betroffenen haben beispielsweise ein Recht darauf zu wissen, unter welchen engen Voraussetzungen sie gegen ihren Willen behandelt oder fixiert werden können. Auch die Beschäftigten in den Krankenhäusern müssen wissen, wann sie wie handeln dürfen. Eine Gleichbehandlung mit Straftätern findet überhaupt nicht statt.“

Weder bislang noch künftig werden in Bayern in der Psychiatrie untergebrachte Personen in Anstaltskleidung gesteckt. Jeder darf seine eigene Kleidung tragen.

Bayerisches Sozialministerium im „Faktencheck“

Es sei auch nicht wahr, dass künftig mehr Menschen eingewiesen würden, denn die Voraussetzungen, unter denen psychisch Kranke untergebracht werden können, würden nicht erweitert. Es handle sich keineswegs um ein bayerisches „Sonderrecht“, sondern alle Länder regelten die Unterbringung psychisch Kranker, die sich selbst oder andere gefährden. Auch die Behauptungen, die Insassen müssten „Anstaltskleidung“ tragen oder ihre Besuche würden überwacht, treffen laut Ministerium nicht zu. „Weder bislang noch künftig werden in Bayern in der Psychiatrie öffentlich-rechtlich untergebrachte Personen in Anstaltskleidung gesteckt. Jeder darf seine eigene Kleidung tragen. Besuche von untergebrachten Personen werden grundsätzlich nicht überwacht, auch nicht mittels Kameras. Eine Überwachung von Besuchen findet nur dann statt, wenn dies aus Gründen der Sicherheit oder zum Schutz der untergebrachten Person notwendig ist.“

Der „Faktencheck“ des Sozialministeriums zur linken Kritik am „Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz“ zum Download: Faktencheck-Psychiatriegesetz