CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt will falsche Anreize im Sozialsystem für abgelehnte Asylbewerber abbauen. (Bild: Imago/Metodi Popow)
Zuwanderung

Dobrindt will Sozialleistungen für Asylbewerber kürzen

Der Chef der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Alexander Dobrindt, fordert, Leistungen für abgelehnte Asylbewerber einzuschränken, da das falsche Anreize setze. Zudem müsse wieder stärker auf Sachleistungen umgestellt werden.

„Deutschland zahlt heute mit die höchsten Sozialleistungen für Asylbewerber in Europa. Das setzt falsche Anreize“, begründete CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt seinen Vorstoß in der Welt am Sonntag. „Wir müssen das Asylbewerberleistungsgesetz ändern und klar unterscheiden zwischen denjenigen, die berechtigt in Deutschland Schutz finden und denjenigen, die kein Bleiberecht haben oder sogar ihre Ausreise selbst verhindern.“ Dobrindt weiter: „Bei abgelehnten Asylbewerbern sollten wir stärker auf Sachleistungen umstellen.“ Es müsse deutlich länger als heute nur die gekürzten Bezüge geben.

Deutschland zahlt heute mit die höchsten Sozialleistungen für Asylbewerber in Europa. Das setzt falsche Anreize.

Alexander Dobrindt

Unterstützung bekam Dobrindt aus den Reihen der CDU. Deren Innenexperte Stephan Harbarth sagte am Montag der Welt: „Durch eine konsequente Umstellung auf Sachleistungen würden die Anreize für eine Antragstellung in Deutschland deutlich reduziert.“ Darüber hinaus „sollten wir auch den Zeitraum von 15 Monaten, bis zu dem Asylbewerber und abgelehnte Asylbewerber abgesenkte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, deutlich verlängern“. Ein entsprechender Vorschlag sei allerdings bislang am Widerstand der SPD gescheitert und deshalb in den Koalitionsverhandlungen nicht durchsetzbar gewesen. Im Koalitionsvertrag sind Einschränkungen nur für jene Ausreisepflichtigen vorgesehen, die ihre Ausreise zu verhindern suchen – und ausdrücklich nicht für jene, die unverschuldet nicht ausreisen.

Weiterreisen soll sich nicht lohnen

Hunderttausende Migranten stellen in anderen EU-Staaten Asylanträge oder werden dort registriert. Dennoch landen auch viele dieser laut EU-Recht hierzulande nicht Asylberechtigten in Deutschland. Sind sie erst mal hier, können sie nur schwer wieder abgeschoben werden. Auch für diese Gruppe von Migranten verlangt Harbarth Änderungen: „Von zentraler Bedeutung ist vor allem, dass wir deutliche Leistungssenkungen möglich machen, sobald ein Hinweis darauf vorliegt, dass ein anderes EU-Land für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist.“ Nötig sei ein „wehrhaftes Dublin-System“, das klarmache: „Eine Weiterreise lohnt sich nicht. Angesichts von mehreren Zehntausend Übernahmeersuchen, die Deutschland jedes Jahr an andere EU-Länder stellen muss, ist das ein entscheidender Punkt.“

Die CSU-Landesgruppe hatte schon auf ihrer Klausur in Seeon beschlossen, dass abgelehnte Asylbewerber erst später deutschen Sozialhilfeempfängern gleichgestellt werden sollen. Die CSU will danach „den Zeitraum, bis zu dem Asylbewerber abgesenkte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, deutlich verlängern – von heute 15 auf 36 Monate“ – wie es auch Harbarth jetzt forderte.

Ein Weg mit Hindernissen

Es besteht allerdings eine rechtliche Hürde: Die Zahlungen an Asylbewerber laut Asylbewerberleistungsgesetz waren erst 2015 aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom Juli 2012 angehoben worden. Damals lagen die Bezüge für Asylbewerber um mehr als 30 Prozent unter denen der Sozialhilfe für deutsche Staatsbürger, was das Gericht als zu niedrig zur Sicherung eines „menschenwürdigen Existenzminimums“ ansah. Dieses Grundrecht gelte für Deutsche und auch für ausländische Staatsangehörige, darunter auch Geduldete und vollziehbar Ausreisepflichtige. Es umfasse neben der „physischen Existenz des Menschen“ auch die „Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben“, so die Richter. „Migrationspolitische Erwägungen, die Leistungen an Asylbewerber und Flüchtlinge niedrig zu halten, um Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, können von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen.“ Sachleistungen seien erlaubt, hier habe der Staat einen „Gestaltungsspielraum“, jedoch müsse dann das Taschengeld von 40 auf 130 Euro angehoben werden – eben zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Unabhängig davon dürfen Leistungen für abgelehnte Asylbewerber gesenkt werden, wenn diese nicht bei der Identitätsfeststellung kooperieren oder mit Tricks ihre Abschiebung torpedieren oder keine Bleibeperspektive haben. Auch Sachleistungen sind möglich, das ist jedoch eine Entscheidung der Länder.