Der Freistaat Bayern zahlt, andere - meist rot-grün regierte - Länder kassieren. (Bild: Imago/Ralph Peters)
Finanzen

Die letzten Rekorde

Bayern zahlte 2017 rund 5,9 Milliarden Euro in den Länderfinanzausgleich, dazu kamen weitere 2,4 Milliarden für den Umsatzsteuerausgleich – neue Höchstwerte. Doch die Reform der Bund-Länder-Finanzen wird dem Freistaat künftig viel Geld sparen.

„Bayern zahlt 2017 erneut einen Rekordwert in den Länderfinanzausgleich: mit Umsatzsteuer 8,3 Milliarden Euro. Allein für den klassischen Länderfinanzausgleich zahlen wir rund 5,9 Milliarden Euro“, stellte Bayerns Finanzminister Markus Söder anlässlich der Bekanntgabe der vorläufigen Abrechnung für das Jahr 2017 fest. „Angesichts dieser Zahlen sind wir froh, dass wir das System reformiert haben. Die Bayern wollen das hier erwirtschaftete Geld gerne im eigenen Land verwenden.“

Bayern erneut stärkstes Geberland

In der Gesamtbetrachtung von Umsatzsteuerausgleich und Länderfinanzausgleich ist Bayern mit rund 8,3 Milliarden Euro sowohl nach den absoluten Beträgen als auch pro Einwohner gerechnet mit Abstand größter Zahler. In der Pro-Kopf Betrachtung entfallen auf jeden Einwohner Bayerns rund 641 Euro.

Die Einnahmen aus der Umsatzsteuer gehen hauptsächlich an Bund und Länder sowie an die Gemeinden. Unter den Bundesländern gibt es auch dafür einen Verteilmechanismus, der etwa Wirtschaftskraft und Einwohnerzahl berücksichtigt – den Umsatzsteuerausgleich.

Es ist einfach grundfalsch und unfair, dass der Fleißige den weniger Fleißigen dauerhaft unterstützen soll.

Markus Söder, Bayerns Finanzminister

Die Zahlungen Bayerns im eigentlichen Länderfinanzausgleich betragen für das Jahr 2017 rund 5,9 Milliarden Euro, das ist ein Plus von 1,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Anteil Bayerns entspricht 52,6 Prozent des gesamten Ausgleichsvolumens, das mit 11,18 Milliarden Euro erstmals die Elf-Milliarden-Euro-Marke geknackt hat. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Zunahme um 5,3 Prozent. Auch im eigentlichen Länderfinanzausgleich ist Bayern mit rund 454 Euro pro Einwohner größter Zahler. Bei der Pro-Kopf-Betrachtung folgen Hessen, Baden-Württemberg und Hamburg. Weitere Geberländer sind Hessen, Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen.

Berlin ist erneut in absoluten Zahlen wie auch in der Pro-Kopf-Betrachtung größter Empfänger und erhält erstmals in der Geschichte des Länderfinanzausgleichs eine Zuweisung von mehr als vier Milliarden Euro.

Alte Regeln enden 2019

Die geltenden Regelungen des Finanzausgleichs laufen im Jahr 2019 aus. Die Finanz- und Verwaltungsbeziehungen zwischen Bund und Ländern wurden deshalb umfassend neu geregelt. Der Länderfinanzausgleich im engeren Sinne wird in seiner derzeitigen Form abgeschafft (siehe Kasten). Bayern wird ab 2020 um rund 1,4 Milliarden Euro pro Jahr entlastet.

„Der deutsche Länderfinanzausgleich wurde in seiner alten Form zurecht abgeschafft, weil er die Fleißigen bestraft hat“, erklärte Söder dazu im BAYERNKURIER. „Es ist einfach grundfalsch und unfair, dass der Fleißige den weniger Fleißigen dauerhaft unterstützen soll.“ Der Finanzminister warnte zugleich, man dürfe aber nicht das, was man jetzt in Deutschland abschaffe, „in Europa durch die Hintertür einführen“ – etwa über einen europäischen Länderfinanzausgleich, wie ihn Ex-SPD-Chef Martin Schulz propagiere.

Die künftigen Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern:

FINANZAUSGLEICH: Der Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form wird abgeschafft. Ein Ausgleich erfolgt ab 2020 im Wesentlichen über die Umsatzsteuer. Der Länderanteil daran soll grundsätzlich nach der Einwohnerzahl verteilt werden, jedoch modifiziert durch Zu- und Abschläge je nach Finanzkraft. Vor allem der Bund greift „ärmeren“ Ländern unter die Arme. Insgesamt zahlt er ab 2020 jährlich 9,751 Milliarden Euro – Tendenz steigend. Dafür erhält er mehr Eingriffsrechte – etwa bei Fernstraßen, in der Steuerverwaltung, bei Investitionen in Schulen sowie Online-Angeboten der Verwaltung.

UMSATZSTEUER: Die Länder erhalten zusätzliche Umsatzsteueranteile in Höhe von 4,02 Milliarden Euro. Davon sind 2,6 Milliarden Euro ein Festbetrag. Hinzu kommen zusätzliche Umsatzsteuerpunkte von 1,42 Milliarden Euro, die jährlich angepasst werden.