Die permanente heimliche Steuererhöhung durch die kalte Progression soll endlich gestoppt werden. (Bild: Fotolia/Denis Junker)
Steuersenkung

Entlastung nimmt weitere Hürde

Die Koalition beweist Handlungsfähigkeit und entlastet die Mitte der Gesellschaft, nämlich fleißige Arbeitnehmer und Familien: Die ungerechte kalte Progression im Steuerrecht wird gestoppt, Grundfreibetrag, Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen geringfügig. Dies beschloss der Finanzausschuss des Bundestages – sehr zur Freude der CSU-Landesgruppe.

Die Pläne der großen Koalition für geringfügige Steuersenkungen und weitere Entlastungen der Arbeitnehmer haben die nächste Hürde genommen. Der Finanzausschuss des Bundestages billigte in Berlin die Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes sowie des Kinderzuschlags. Auch Alleinerziehende werden stärker entlastet.

Zugleich werden „heimliche Steuererhöhungen“ im Zuge der sogenannten kalten Progression eingedämmt. Endgültig verabschiedet werden soll das Gesetzespaket am Donnerstag im Bundestag. Zustimmen müssen auch noch die Länder.

Satter Erfolg der CSU

„Wir sorgen für mehr Gerechtigkeit bei der Einkommensteuer und bauen die kalte Progression ab“, erklärt die Chefin der CSU-Landesgruppe, Gerda Hasselfeldt. „Das ist ein satter Erfolg der CSU, wir waren der Taktgeber“, betont sie. „Ich freue mich, dass sich der Einsatz der CSU gelohnt hat und wir diesen Schritt schon in diesem Jahr gehen.“ Hasselfeldt spricht von einem „starken Signal an die Leistungsträger Deutschlands in der Mitte der Gesellschaft“.

Zudem habe die CSU die Familien im Blick, sagt Hasselfeldt. „Wir erhöhen den steuerlichen Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag und das Kindergeld. Ein besonderes Anliegen ist uns außerdem die Unterstützung von Alleinerziehenden.“ Die CSU wisse, welche besonderen Belastungen Alleinerziehende tragen müssten. Deshalb erhöhen der Bund den Entlastungsbetrag um 600 auf gut 1900 Euro. „Diese Unterstützung geht maßgeblich auf die CSU zurück: Auf dem letzten Parteitag hatten wir die steuerliche Entlastung Alleinerziehender beschlossen. Wir sagen nicht nur, dass uns die Mitte der Gesellschaft wichtig ist. Wir zeigen es durch unser Handeln“, stellt sie klar.

Leistungsträger im Mittelpunkt

Der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Fraktion, Hans-Peter Friedrich, betont: „Unsere Politik stellt die Leistungsträger in unserem Land in den Mittelpunkt: Familien fördern und Arbeitnehmer entlasten, das sind Prämissen, an denen wir auch in Zukunft unsere Politik ausrichten werden.“ Die gute Haushaltslage versetze den Bund in die Lage, diese Erleichterung ohne Steuererhöhungen oder weitere Schuldenaufnahme zu finanzieren.

Der Abbau der kalten Progression schaffe mehr Gerechtigkeit, so Friedrich: „Die Arbeitnehmer können dann mehr von ihrem selbst erarbeiteten Geld behalten. Leistung lohnt sich stärker, da dann ein größerer Teil der Lohnerhöhungen bei den Arbeitnehmern verbleibt.“

Kindergeld steigt um vier, ab 2016 nochmals um zwei Euro

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt in diesem Jahr von 8354 auf 8472 Euro. 2016 wird er auf 8652 Euro angehoben. Der Kinderfreibetrag wird 2015 von 4368 auf 4512 Euro erhöht, 2016 dann auf 4608 Euro im Jahr. Auch das monatlich gezahlte Kindergeld wird rückwirkend ab Januar um 4 Euro und ab 2016 nochmals um weitere 2 Euro je Kind angehoben.

Die eigentlich schon für 2014 verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des Kinderfreibetrages hat die schwarz-rote Koalition allerdings ausgeklammert. Die Bundesregierung macht sich damit rechtlich angreifbar. Der steuerliche Kinderfreibetrag hätte eigentlich schon 2014 um 72 Euro auf 4440 Euro im Jahr angehoben werden müssen. Dies ergab sich aus dem Existenzminimumbericht von 2012. Das Kindergeld hätte dann 2014 um fast 2 Euro im Monat für jedes Kind steigen müssen. Beides würde den Staat etwa 400 Millionen Euro kosten. Die überfälligen Schritte werden nun aber zumindest nachgeholt.

Angehoben wird im kommenden Jahr zudem der Kinderzuschlag für Geringverdiener – und zwar um 20 auf 160 Euro. Erstmals seit 2004 steigt rückwirkend ab Januar 2015 auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende um 600 auf dann 1908 Euro. Neu ist, dass sich der Gesamtbetrag künftig nach der Zahl der im Haushalt lebenden Kinder richtet: Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um jeweils 240 Euro.

Ungerechte „heimliche Steuererhöhung“ wird endlich gestoppt

Zudem sollen Arbeitnehmer von Anfang kommenden Jahres an – neben höheren Freibeträgen, mehr Kindergeld sowie Kinderzuschlag – zusätzlich geringfügig entlastet werden. Durch leichte Änderungen beim Einkommensteuer-Tarif soll ab 1. Januar 2016 die „Kalte Progression“ im Steuersystem eingedämmt werden.

Der Effekt dieser „heimlichen Steuererhöhung“ entsteht, wenn Lohnerhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen und die Kaufkraft des Arbeitnehmers nicht steigt. Durch den Tarifverlauf bei der Einkommensteuer zahlt er dann überproportional mehr Steuern. Die Korrektur wird sich im Geldbeutel der Steuerzahler aber kaum bemerkbar machen. Die Bürger behalten einige Euro mehr im Monat – je nach Einkommenshöhe eher einstellige Beträge. Den Staat kostet es jährlich 1,5 Milliarden Euro.

dpa/wog