Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. (Foto: CSU)
Asyl

Der Bund soll abschieben

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann verlangt, dass künftig das Bundesamt für Migration für die Rückführung abgelehnter Asylbewerber verantwortlich sein soll. Zudem solle die Zahl der sicheren Herkunftsländer ausgeweitet werden.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann möchte, dass künftig der Bund für die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber zuständig ist. Bisher liegt dies in der Verantwortung der Länder. „Sollten wir Rückführungszentren bekommen, muss der Bund in Form des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge nicht nur für die asyl-, sondern auch für die ausländerrechtlichen Fragen zuständig werden“, sagte Herrmann den Zeitungen des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND).

Das BAMF muss auch für Ausweisungen und Abschiebungen zuständig werden. Das wäre sinnvoll, einfach und effizient.

Joachim Herrmann, bayerischer Innenminister

„Wir brauchen Verantwortung in einer Hand. Ganz konkret: Das BAMF muss auch für Ausweisungen und Abschiebungen zuständig werden. Das wäre sinnvoll, einfach und effizient“, so Herrmann. Bayerns Innenminister erklärte zudem, Abschiebungen könnten nur dann beschleunigt werden, wenn Deutschland auch bei der Beschaffung der notwendigen Papiere und Personaldokumente schneller werde. „Dazu zählen feste Abkommen mit einer Reihe afrikanischer Staaten“, sagte Herrmann.

Mehr freiwillige Ausreisen

Aus Bayern wurden laut Innenministerium in diesem Jahr bereits 2559 Personen abgeschoben. Erst am Mittwoch beteiligte sich Bayern wieder an einer Sammelabschiebung. 38 Personen wurden von München aus in den Kosovo ausgeflogen. Unter den Abgeschobenen waren 16 Personen, die sich zuletzt in Bayern aufgehalten hatten. Bei vier Kosovaren handelte es sich nach Auskunft des Innenministeriums um Straftäter, die direkt aus der Haft heraus abgeschoben wurden.

Beim Thema Abschiebungen ist und bleibt der Freistaat konsequent.

Joachim Herrmann

Freiwillig aus Bayern ausgereist sind in diesem Jahr bereits 11.322 abgelehnte Asylbewerber. Insgesamt hätten damit nahezu vierzehntausend Personen Bayern wieder verlassen, erklärt das Innenministerium. „Beim Thema Abschiebungen ist und bleibt der Freistaat konsequent. Das hat sich bundesweit herumgesprochen und ist ein Grund dafür, dass in Bayern mehr Asylbewerber ihren Ablehnungsbescheid akzeptieren und freiwillig ausreisen als in vielen anderen Bundesländern“, sagte Innenminister Herrmann.

Herrmann will weitere sichere Herkunftsländer

Mit Blick auf die Sondierungsgespräche in Berlin erneuerte Herrmann seine Forderung, weitere Länder als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. „Es geht insbesondere um Algerien, Marokko und Tunesien. Die nächste Bundesregierung muss das Ziel, diese Maghreb-Länder in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufzunehmen, unbedingt weiterverfolgen – und zwar mit Nachdruck“, sagte Herrmann. Gescheitert sei diese Gesetzesänderung am Widerstand der grün mitregierten Bundesländer.

Es gibt die klare Forderung, dass ein Familiennachzug weiterhin nicht stattfindet.

Alexander Dobrindt. Chef der CSU-Landesgruppe im Bundestag

Die Zuwanderungspolitik ist auch einer der zentralen Streitpunkte bei den Verhandlungen in Berlin. CSU und CDU beharren auf ihrer Vereinbarung, nach der die Zuwanderung auf maximal 200.000 Menschen im Jahr begrenzt werden soll. Dazu gehört auch, dass Migranten, die lediglich subsidiären Schutz genießen, das heißt weder als Asylberechtigte noch als Flüchtlinge anerkannt sind, ihre Familienangehörigen nicht nach Deutschland holen können. Alexander Dobrindt, Chef der CSU-Landesgruppe im Bundestag, stellte dazu fest: „Es gibt die klare Forderung, dass ein Familiennachzug weiterhin nicht stattfindet.“ Die Grünen wollen dagegen den Zuzug von Angehörigen auch dieser Migranten ermöglichen. Bundestags-Vizepräsidentin Claudia Roth sagte, diese Forderung würde ihre Partei „mit aller Kraft“ durchsetzen wollen. Der Familiennachzug für die Menschen mit subsidiärem Schutz ist derzeit bis März 2018 ausgesetzt.

Schätzungen zufolge könnten durch den Familiennachzug 750.000 Menschen zusätzlich nach Deutschland kommen, wenn man davon ausgeht, dass jeder anerkannte Schutzberechtigte etwa einen Verwandten nachholt.