Wolfgang Bosbach, Bundestagsabgeordneter der CDU. (Bild: CDU)
Bosbach

Ohne Pass keine Einreise

Der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach fordert, dass künftig nur noch Ausländer nach Deutschland einreisen dürfen, die ihre Identität und Staatsbürgerschaft mit einem Pass nachweisen können. Damit schließt er sich einer alten Forderung der CSU an.

Zwei Drittel der Ausländer, die nach Deutschland kommen, haben keinen Pass. Bislang dürfen sie dennoch einreisen, lediglich ihre Fingerabdrücke werden genommen. Der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach will dies ändern: Ausländer ohne Pass sollten nicht mehr einreisen dürfen und müssten an der Grenze zurückgewiesen werden, fordert er. „Wir sollten niemanden einreisen lassen mit völlig ungeklärter Identität und Nationalität“, sagte Bosbach der Zeitung Die Welt.

Die obligatorische Abnahme von Fingerabdrücken kann die Erfüllung der Passpflicht nicht ersetzen.

CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach

Bosbach erklärte: „Die Zurückweisung an der Grenze bei ungeklärter Identität wäre ja keine völkerrechtlich unzulässige Rückschiebung in einen Verfolgerstaat, denn Deutschland ist von sicheren, verfolgungsfreien Staaten umgeben.“ Zur Umsetzung seiner Forderung brauche es „kein neues Recht, sondern nur die konsequente Anwendung geltender Vorschriften“.

CSU forderte Zurückweisung ohne Pass bereits im Januar 2016

Die inzwischen eingeführte obligatorische Abnahme von Fingerabdrücken könne die „Erfüllung der Passpflicht nicht ersetzen“, weil mit Fingerabdrücken nicht die wahre Identität geklärt werde. Durch Fingerabdrücke könne man lediglich einen Dateiabgleich vornehmen und damit eine „mögliche Personenidentität feststellen oder ausschließen, aber bei Identitätszweifeln nicht die zweifelsfrei richtige Identität ermitteln“, sagte Bosbach.

Wir fordern, dass eine Einreise nach Deutschland nur dann möglich sein darf, wenn auch gültige Ausweisdokumente vorgezeigt werden können. Andernfalls sind die Personen bereits an der Grenze zurückzuweisen.

CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Januar 2016 in Wildbad Kreuth

Damit schließt sich Bosbach der Haltung der CSU an, die diese bereits in der Hochzeit der Flüchtlingskrise, vor 18 Monaten, klargestellt hat. Eine Einreise von Ausländern nach Deutschland solle nur noch dann möglich sein, „wenn auch gültige Ausweisdokumente vorgezeigt werden können“, beschloss die CSU-Landesgruppe bei der Winterklausur in Kreuth im Januar 2016. Andernfalls seien die Personen bereits an der Grenze zurückzuweisen.

Der Rechtsstaat kann keine widerrechtlichen Zustände hinnehmen

„Die Beschaffung von Ersatzpapieren kann schließlich auch in unseren sicheren Nachbarstaaten erfolgen“, heißt es in dem Kreuther Positionspapier der CSU-Bundestagsabgeordneten. Durch die bewusste Vernichtung von Ausweispapieren und falsche Angaben von Antragstellern würden Asylverfahren nicht nur verschleppt, sondern oftmals vollständig unmöglich gemacht. „Dies kann unser Rechtsstaat nicht länger hinnehmen, will er auf Dauer ein Rechtsstaat bleiben“, so die CSU-Landesgruppe im Bundestag in ihrem Beschluss von Januar 2016.

Allerdings hat die Flüchtlings-Organisation „Pro Asyl“ diese Forderung der CSU damals rundweg als „populistisch und unrealistisch“ sowie als „fundamentalen Angriff auf das Menschenrecht auf Asyl“ abgelehnt. Ebenso erging es bekanntlich vielen weiteren Forderungen der CSU im Urteil von linken Politikern: Die Wiedereinführung von Grenzkontrollen etwa, verpflichtende Deutschkurse und ein Grundwertebekenntnis für alle Immigranten, die konsequente Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern und vieles mehr. Dennoch haben viele dieser Forderungen mittlerweile Rechtskraft erlangt.

Illegaler Grenzübertritt bringt bis zu einem Jahr Gefängnis

Die Rechtslage ist genauso eindeutig, wie Bosbach es darstellt: Wer ohne Pass in die Bundesrepublik einreist, macht sich strafbar. Gemäß Paragraf 3 des Aufenthaltsgesetzes sind Ausländer verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen und sich an zugelassenen Grenzübergangsstellen polizeilich kontrollieren zu lassen. Für die unerlaubte Einreise sieht Paragraf 95 des Aufenthaltsgesetzes eine Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Gefängnis vor. Illegale Grenzübertritte werden aber oft nicht als Straftat erkannt und nur selten verfolgt.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Burkhard Lischka, dringt ebenfalls auf schärfere Sicherheitsvorkehrungen: „Selbstverständlich müssen wir wissen, wer in unser Land kommt.“ Er habe „bereits im vergangenen Jahr gefordert, dass Flüchtlinge bis zur eindeutigen Klärung ihrer Identität in speziellen Erstaufnahmeeinrichtungen in Deutschland bleiben sollten“, sagte Lischka der „Welt“.

Kritik übte Lischka an den Sicherheitslücken bei der Registrierung: „Der Bundesinnenminister und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seien „nicht nur gehalten, sich um die Identitätsklärung neu ankommender Migranten zu kümmern, sondern auch um jene 5000 Flüchtlinge, die bereits seit Jahren in Deutschland sind und die noch immer nicht erkennungsdienstlich behandelt wurden“.