CSU in Berlin: Das Reichstagsgebäude, Sitz des Deutschen Bundestages. (Bild: avd)
Bundestag

Aus der CSU-Landesgruppe

Die Einschränkung des Familiennachzugs für Flüchtlinge, die Innere Sicherheit, transparente Lohnstrukturen, die Beschränkung der EU-Kommission auf das Wichtige, eine Senkung der Unternehmenssteuern, Hilfe für Afrika sowie die Frage der Visa für Flüchtlinge – das steht auf der Agenda der CSU-Landesgruppe.

Familiennachzug eingeschränkt lassen

„Der Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutz muss über 2018 hinaus ausgesetzt bleiben“, betont die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Gerda Hasselfeldt, angesichts von Plänen der SPD, das Aussetzen des Familiennachzugs für subsidiär Schutzbedürftige am liebsten aufzuheben. „Die Aussetzung des Familiennachzugs ist beschlossen. Es gibt keinen Grund, dass wir davon abrücken. Im Gegenteil. Die CSU-Landesgruppe setzt sich dafür ein, dass der Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutz über 2018 hinaus ausgesetzt bleibt. Das sind wir auch unseren Kommunen schuldig, Sie dürfen durch den Familiennachzug nicht überfordert werden. Denn es sind die Kommunen, die vor Ort tausende Menschen unterbringen und gut integrieren müssen. Die SPD sollte sich an die von ihr auf höchster Ebene mit beschlossenen Regelungen halten. Im Moment übt sie sich eher darin, gute und sinnvolle Beschlüsse egal in welchem Bereich, wieder zurückzudrehen“, sagte Hasselfeldt der Tageszeitung Die Welt.

Die Grünen werden aus Schaden nicht klug

„Rot-Rot-Grün gefährdet die Sicherheit der Hauptstadt“, kritisiert  der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Michael Frieser, die Entscheidung des neuen Justizsenators von Berlin, Dirk Behrendt (Grüne), die elektronische Fußfessel für Gefährder abzulehnen. „Die Möglichkeit, Extremisten umfassender durch elektronische Fußfesseln zu überwachen, wäre ein enormer Sicherheitsgewinn. Nicht erst seit dem furchtbaren Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt fordert die CSU-Landesgruppe die Überwachung von Gefährdern durch elektronische Fußfesseln. Dass gerade der Berliner Justizsenator diese Möglichkeit boykottieren will, zeigt, dass den Grünen ihre ideologische Prägung wichtiger ist als die Sicherheit der Bevölkerung. Das gleiche gilt für die Behauptung, dass Videoüberwachung nutzlos sei. Gerade in Berlin, wo durch Videoüberwachung der Mann gefunden werden konnte, der eine Frau hinterrücks eine Treppe hinunterwarf oder Jugendliche, die einen Obdachlosen anzünden wollten, hätte ich mehr Weitsicht erwartet. Wir dürfen nicht warten, bis noch etwas passiert, sondern müssen aus bisherigen Fehlern lernen. Rot-Rot-Grün gefährdet die Sicherheit der Hauptstadt – auf Bundesebene wäre eine solche Koalition eine Katastrophe für das ganze Land.“

Mehr Transparenz in den Lohnstrukturen

Der Bundestag hat im Rahmen einer Sachverständigenanhörung des Familienausschusses über das Entgelttransparenzgesetz diskutiert. Die geladenen Experten begrüßten das mit dem Gesetzentwurf verbundene Anliegen, mehr Transparenz in den Lohnstrukturen der Betriebe zu schaffen, um die Ursachen für die Lohnlücke zu erforschen. Dies berichtet der Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages, Paul Lehrieder. „Das Entgelttransparenzgesetz haben wir auf den Weg gebracht, da bislang keine wirksamen Instrumente vorhanden waren, um die klare Vorgabe „gleiches Geld für gleichwertige Arbeit unabhängig vom Geschlecht“ in der Praxis durchzusetzen. Eltern wollen bei gleicher Arbeit für ihre Töchter zu Recht das gleiche Einkommen wie für ihre Söhne“, so Lehrieder. Konkret enthält der Entwurf folgende Regelungen: Mit dem individuellen Auskunftsanspruch müssen Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien die Bezahlung erfolgt. Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen. Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die lageberichtspflichtig sind, müssen künftig regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir einen guten Kompromiss. Diejenigen, die aufgrund ihres Geschlechts schlechter für gleiche oder gleichwertige Arbeit bezahlt werden, können sich künftig besser wehren“, ist der Familienpolitiker Lehrieder überzeugt. „Gleichzeitig tragen wir dafür Sorge, dass unsere Unternehmen nicht übermäßig mit bürokratischen Regelungen belastet werden“, erläutert der Würzburger CSU-Bundestagsabgeordnete.

SPD muss wieder sachlich werden

„Die SPD muss endlich wieder auf Sachebene über Glyphosat diskutieren“, fordert die agrarpolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Marlene Mortler, mit Blick auf ein Gutachten der europäischen Chemikalienagentur Echa, das das Pflanzenschutzmittel Glyphosat als nicht krebserregend einstuft. „Allen Unkenrufen zum Trotz zeigt nun auch das Echa-Gutachten: Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch ist Glyphosat unbedenklich für die menschliche Gesundheit. Die europäische Chemikalienagentur kommt damit zum gleichen Ergebnis wie zuvor viele andere wissenschaftliche Institutionen, zuletzt das gemeinsame Gremium für Risikobewertung von WHO und FAO. Mit diesen Erkenntnissen können wir die Diskussion um die langfristige Wiederzulassung des Pflanzenschutzmittels wieder auf die Sachebene heben. Besonders die SPD hat sich in der Vergangenheit mit populistischen Argumenten dagegen gesperrt. Ich appelliere an den Koalitionspartner, seine Bewertungen zum Einsatz von Glyphosat neu zu überdenken. Vor allem darf dieses für unsere Landwirte wichtige Thema nicht für wahlkampftaktisches Getöse missbraucht werden“, so Mortler.

EU-Kommission überschreitet ihre Kompetenzen

Auch die EU-Kommission muss Regeln der europäischen Verträge einhalten, meinen der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Karl Holmeier, und die zuständige Berichterstatterin im Ausschuss für Wirtschaft und Energie, Barbara Lanzinger, mit Blick auf die Subsidiaritätsrüge zum Dienstleistungspaket der Europäischen Kommission. „Die EU-Kommission verstößt mit ihrem Dienstleistungspaket eindeutig gegen den Vertrag von Lissabon und überschreitet damit ihre Kompetenzen. Die Richtlinienvorschläge verletzen die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit. Zudem werfen der Richtlinien- und Verordnungsvorschlag zur Europäischen Elektronischen Dienstleistungskarte zumindest Fragen im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und damit zum Subsidiaritätsprinzip auf. Gesetzgebungsprozesse dürfen nicht unverhältnismäßig verlangsamt, Bürokratie muss abgebaut und nicht aufgebaut werden“, so Karl Holmeier. Barbara Lanzinger betont: „Mit der Einführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfungspflicht vor Einführung neuer oder Änderung bestehender nationaler Vorschriften zum Zugang zu reglementierten Berufen verletzt die Kommission nationale Hoheitsrechte. Diesen Forderungen ist die Kommission weitgehend nicht gefolgt. Sie verstößt dabei gegen das Subsidiaritätsprinzip, da sie in einem Bereich tätig wird, der nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fällt und bei dem die Ziele des Binnenmarktes nachweislich besser durch nationale Maßnahmen erreicht werden können. Daher sehen wir das Dienstleistungspaket äußerst kritisch.“

Unternehmenssteuerreform dringend nötig

Der CSU-Finanzpolitiker Hans Michelbach hält nicht zuletzt wegen der Steuersenkungspläne in den USA und Großbritannien eine Unternehmenssteuerreform in Deutschland mit niedrigeren Sätzen für nötig. „Es ist klar, dass wir von dieser Seite sicherlich mit einem Steuer-Abwerbungswettbewerb konfrontiert werden“, sagte Michelbach mit Blick auf die Gefahr, dass Firmen vom Standort Deutschland abwandern könnten. Wenn die USA und Großbritannien ihre Steuern für Firmen senken würden, wie sie angekündigt hätten, müsse Deutschland nachziehen. „Das ist richtig“, sagte er. „Man wird nicht umhinkommen, sich dem zu stellen.“ Derzeit wird nach Michelbachs Worten in der Union an einem Unternehmenssteuerreform-Konzept gearbeitet, das im Wahlkampf eine Rolle spielen werde. „Wir können sicher nicht so tun, als wenn wir auf der Insel der Seligen leben“, sagte er. „Wir müssen zu einem wettbewerbsgerechten Unternehmenssteuerrecht kommen.“ Dass es zu einem grundlegenden Systemwechsel bei der Firmenbesteuerung kommen könnte, glaubt Michelbach aber nicht. Eine rechtsformneutrale Firmenbesteuerung in Deutschland zu schaffen, wäre nach Michelbachs Worten „hervorragend und eine erhebliche Verbesserung“. Das würde auch dem deutschen Wirtschaftsstandort weiterhelfen. Derzeit werden in Deutschland Kapitalgesellschaften anders besteuert als Personengesellschaften, welche die überwiegende Mehrheit der deutschen Firmen stellen. Auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte bereits als Ziel ausgegeben, in der nächsten Legislaturperiode das deutsche Steuersystem zu reformieren, gerade auch bei der Unternehmensbesteuerung. Wie und was er konkret vorhat, hat er aber noch nicht im Detail erläutert.

Fasten für Afrika

Mehr Investitionen in die Entwicklung von Ländern, in denen Menschen hungern müssen, hat Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) gefordert. „Entwicklungspolitik ist die beste Friedenspolitik“, sagte Müller beim Fastenessen des Bundesbeauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk (CSU), in Bayreuth. Seine Politik ziele darauf ab, in die Menschen zu investieren, so dass sie vor Ort überleben können, so Müller. „Wir wollen den Menschen eine Bleibeperspektive und damit auch eine Chance geben“, sagte der Minister. Die Bekämpfung von Fluchtursachen sei humaner und letztlich auch billiger, als für die Folgen von Flucht aufzukommen. Den Hunger bezeichnete er dabei als den größten vermeidbaren Skandal. „Hunger ist Mord“, zitierte er Mahatma Gandhi. Eine Welt ohne Hunger bezeichnete Müller als möglich und nannte es beschämend, hungernde Menschen ihrem Schicksal zu überlassen, während weltweit mehr Geld für Rüstung und Militär gefordert werde. Müller: „Hunger und Dürren sind immer die Basis für Krisen, Krieg, Not und Elend und das müssen wir verhindern.“ Afrika stand im diesmal Mittelpunkt der Veranstaltung, die komplett über Sponsoren finanziert wird. 3000 Euro wurden dabei an Spendengeldern eingesammelt und an den evangelischen Dekan Thomas Guba und den katholischen Regionaldekan Josef Zerndl überreicht. Nach den Worten von Veranstalter Hartmut Koschyk gehe es beim Fastenessen darum, gelebte Solidarität mit sozialen Projekten zu zeigen, die von den beiden Kirchen verantwortet würden. In vielen Ländern seien die christlichen Kirchen die einzigen Strukturen, die ihre Arbeit frei von Korruption in den Dienst der Menschen stellen. Ziel sei auch hier eine Welt ohne Hunger.

Bayern ist sicher, auch wenn die AfD das leugnet

Die AfD interpretiert die Kriminalitätsstatistik für Bayern fälschlicherweise als eine Bilanz des Schreckens. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Frieser: „Die AfD entlarvt sich einmal wieder selbst als populistische Vereinigung, die sich von Fakten nicht beirren lässt. Hier wird verantwortungslos versucht, Angst zu schüren und die hervorragende Arbeit unserer Sicherheitsbehörden klein zu reden. Die Wahrheit ist diese: Im längerfristigen Trend ist die Kriminalität in Bayern deutlich gesunken. So wurden im Jahr 2004 in Bayern noch 687.147 Straftaten erfasst, obwohl die Einwohnerzahl im Freistaat seitdem um mehr als eine halbe Million gewachsen ist. Statt nur die absoluten Zahlen anzuschauen, ist es sinnvoller, die Quote der Straftaten pro 100.000 Einwohner zu betrachten. Diese war 2016 sogar geringfügig niedriger als vor Beginn des Flüchtlingsansturms im Jahr 2015. In Bayern haben wir es also geschafft, bei wachsender Bevölkerung die Kriminalität zu senken. Statt wie die AfD Panik zu machen, setzt sich die CSU dafür ein, die Sicherheitsbehörden weiter zu unterstützen und vorhandene Kriminalität weiter einzudämmen. So setzen wir uns für eine härtere Bestrafung des Wohnungseinbruchsdiebstahls mit einer Mindeststrafe von einem Jahr ein. Wir müssen mit den internationalen Banden auch in technischer Hinsicht Schritt halten: Bei Wohnungseinbrüchen muss daher generell Telekommunikationsüberwachung und Verkehrsdatenerhebung möglich sein.“