Die Zahl der Kinder kann bei der Vergabe von Bauland eine Rolle spielen. (Bild: imago/Udo Kröner)
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Günstig wohnen mit Familie

Wer sich ehrenamtlich engagiert oder Kinder hat, darf von Kommunen günstigeres Bauland kaufen. Die EU-Kommission hat sich nach rund zehn Jahren Streit mit Deutschland auf Leitlinien für die Vergabe von verbilligten Grundstücken geeinigt.

Kommunen dürfen ortsansässigen Bürgern verbilligt Baugrundstücke verkaufen – und sind dabei nun rechtlich wieder auf der sicheren Seite. Das Bundesbauministerium und der Freistaat Bayern haben sich mit der EU-Kommission auf Bedingungen verständigt, unter denen die sogenannten Einheimischenmodelle fortgeführt werden dürfen. Das ermögliche insbesondere jungen ortsansässigen Familien, „dass sie sich zu Hause ein Dach über dem Kopf leisten können“, erklärten Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) und der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesbauministerium, Florian Pronold (SPD). Derzeit kämpfen viele Gemeinden gegen eine Überalterung der Bevölkerung, weil sich gerade junge Leute teures Bauland vor Ort nicht mehr leisten können. CSU-Europaabgeordnete Angelika Niebler befürwortet, dass mit den Einheimischenmodellen sowohl die Struktur der Bevölkerung als auch „die ganz eigene Kultur, Bräuche und Traditionen“ erhalten werden.

Mit den seit vielen Jahren praktizierten Einheimischenmodellen sollen insbesondere junge Familien mit geringem Einkommen die Möglichkeit erhalten, in ihrem Heimatort ansässig zu bleiben. Dies wird künftig auch ohne Einwände seitens der EU-Kommission möglich sein.

Angelika Niebler, CSU-Europaabgeordnete

Die EU-Kommission hatte bereits im Jahr 2007 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet. Sie war der Auffassung, dass Deutschland mit seinem „Einheimischenmodell“ unter anderem gegen das allgemeine Diskriminierungsverbot aus Gründen der Staatsbürgerschaft sowie gegen die Niederlassungsfreiheit verstößt. Nun haben sich Bund und Freistaat mit der Kommission auf veränderte Kriterien verständigt.

Ehrenamt zahlt sich aus

Die neuen Leitlinien sehen vor, dass bei der Vergabe von vergünstigtem Bauland auch soziale Kriterien wie zum Beispiel die Anzahl der Kinder oder pflegebedürftige Angehörige berücksichtigt werden müssen. Gleichzeitig darf eine bestimmte Vermögens- und Einkommensgrenze nicht überschritten werden. Positiv gewertet werden kann zudem ein Ehrenamt. „Wer bei der Freiwilligen Feuerwehr ist und sich für seinen Heimatort einsetzt, soll auch beim Einheimischenmodell entsprechend berücksichtigt werden“, erklärte Herrmann. Der Bundestag hat das Baugesetz inzwischen entsprechend angepasst. Der Bundesrat wird sich am 31. März 2017 mit dem Gesetz befassen.