Haft statt Observation
Die Staatsregierung hat einen Gesetzentwurf erarbeitet, der erstmals vorsieht, Gefährder länger als 14 Tage präventiv in Haft zu nehmen. Dies kann im Einzelfall Sinn machen und bedeutet auch keineswegs eine "unbegrenzte Haft", wie es Teile der Opposition vorschnell befürchteten. Die Sicherheit der Bevölkerung geht vor, jedenfalls für die Staatsregierung.
Gesetzentwurf

Haft statt Observation

Die Staatsregierung hat einen Gesetzentwurf erarbeitet, der erstmals vorsieht, Gefährder länger als 14 Tage präventiv in Haft zu nehmen. Dies kann im Einzelfall Sinn machen und bedeutet auch keineswegs eine "unbegrenzte Haft", wie es Teile der Opposition vorschnell befürchteten. Die Sicherheit der Bevölkerung geht vor, jedenfalls für die Staatsregierung.

Die bayerische Staatsregierung will sogenannte Gefährder künftig länger als zwei Wochen einsperren können. In einem Gesetzentwurf zur besseren Überwachung gefährlicher Personen heißt es, dass die bisherige Grenze von 14 Tagen im bayerischen Polizeiaufgabengesetz verfassungsrechtlich nicht nötig sei und wegfallen soll. Bisher ist die Dauer des Präventivgewahrsams in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Während Bremen und Schleswig-Holstein, beide rot-grün regiert, offene Regelungen besitzen, reichen sie in anderen Ländern von wenigen Tagen über eine Dauer von vierzehn Tagen – wie derzeit in Bayern und Baden-Württemberg. In allen Fällen sind richterliche Anordnungen und Überprüfungen vorgeschrieben. Innenminister Joachim Herrmann sagte deshalb auch dem Münchner Merkur, ihm sei bisher „kein einziger Fall des Missbrauchs der dort teilweise seit Jahrzehnten bestehenden Befugnisse bekannt“.

Haft während Oktoberfestzeit

Nach dem bayerischen Gesetzentwurf soll in Zukunft der Richter anordnen, wie lange die Präventivhaft für Terrorverdächtige dauert. Entsprechend der bundesweit gültigen Vorschrift darf solch eine Haft bei der erstmaligen Anordnung allerdings maximal ein Jahr dauern. Sprecher Stefan Frey vom bayerischen Innenministerium sagte, dass im Regelfall ein Richter aber wohl deutlich kürzere Haftzeiten von wenigen Wochen anordnen würde. Das klassische Beispiel sei das Oktoberfest. Wenn befürchtet werde, jemand könnte einen Anschlag auf das Fest planen, würde die Haft für die Dauer der Wiesn angeordnet, erklärte Frey.

Bei der Dauer der Freiheitsentziehung bewegen wir uns im Rahmen des verfassungsrechtlich Zulässigen. Über das Vorliegen eines tragfähigen Grundes zur Ingewahrsamnahme und über die Dauer der freiheitsentziehenden Maßnahmen entscheidet in jedem Einzelfall der Richter.

Joachim Herrmann, bayerischer Innenminister

Dem Bayerischen Rundfunk gegenüber äußerte sich Innenminister Joachim Herrmann schriftlich. In seiner Stellungnahme machte er deutlich, dass „über die Dauer der freiheitsentziehenden Maßnahmen in jedem Einzelfall der Richter entscheidet“. Die Entscheidung soll sich am Zweck der Gewahrsamsanordnung und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientieren. Bei einer erstmaligen Anordnung sei eine Höchstdauer von einem Jahr in der Praxis kaum vorstellbar.

570 mögliche Gewalttäter

Bereits Wolfgang Schäuble forderte, als er noch Bundesinnenminister war, strengere Gesetze für sogenannte Gefährder. Laut Bundeskriminalamt gelten derzeit 570 in Deutschland gemeldete Islamisten als mögliche Gewalttäter, denen ein Anschlagsversuch zuzutrauen ist. Etwa die Hälfte dieser Menschen hielte sich in Deutschland auf, laut Zeit. Nur 16 davon seien es in Bayern, 90 Gefährder säßen in Deutschland in Haft.

Der Gesetzentwurf wird derzeit von Fachverbänden bewertet, anschließend soll er vom Kabinett beschlossen und dem Landtag vorgelegt werden. Die bayerische Staatsregierung hatte den Entwurf am 21. Februar auf den Weg gebracht. Kernpunkt ist die künftige Überwachung von Extremisten und Gefährdern durch elektronische Fußfesseln. Zudem sollen die Aufzeichnungen von Überwachungskameras länger gespeichert werden dürfen.

Rot-Grün ist gegen verlängerte Haft für Gefährder

Etwas vorschnell bewerteten SPD und Grüne die Pläne zu einer Verlängerung der Präventivhaft als „Verfassungsverstoß“. Die CSU wolle den „Rechtsstaat aushebeln, um einen Reißer für den Politischen Aschermittwoch vorzubereiten“, schrieb etwa die Generalsekretärin der Bayern-SPD, Natascha Kohnen, auf der Internetplattform Twitter. Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze formulierte ihre Empörung auf Twitter folgendermaßen: „Statt Laptop und Lederhosn jetzt Guantanamo und Gamsbart?!“. Der Vorstoß sei „beängstigend und verfassungswidrig“.