Bayern will Fußfesseln und Burka-Verbot
Die Staatsregierung möchte islamistische Gefährder künftig mit Fußfesseln kontrollieren und die Videoüberwachung ausweiten. Das Tragen eines Gesichtsschleiers soll in weiten Bereichen des öffentlichen Lebens untersagt werden.
Sicherheit

Bayern will Fußfesseln und Burka-Verbot

Die Staatsregierung möchte islamistische Gefährder künftig mit Fußfesseln kontrollieren und die Videoüberwachung ausweiten. Das Tragen eines Gesichtsschleiers soll in weiten Bereichen des öffentlichen Lebens untersagt werden.

Bayern will als eines der ersten Bundesländer die elektronische Fußfessel für terroristische Gefährder einführen. Die Staatsregierung verabschiedete einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes.  „Das ist ein weiterer Beitrag, um deutsche und ausländische Gefährder ein Stück weit stärker in den Griff zu bekommen“, sagte Innenminister Joachim Herrmann.  „Damit wissen wir künftig genau, wo sich solche Personen aufhalten und können ihren Bewegungsspielraum erforderlichenfalls einschränken.“ Herrmann weiter: „Verstößt ein Gefährder gegen die mit der Fußfessel verbundenen Anordnungen, kann er auch präventiv in Gewahrsam genommen werden.“

Innenminister Herrmann zur Kabinettssitzung am 21. Februar 2017Play Video
Innenminister Herrmann zur Kabinettssitzung am 21. Februar 2017

Effektive Abschreckung

Darüber hinaus werden die Aufzeichnungen aus der Videoüberwachung durch die Polizei und andere öffentliche Stellen an bestimmten Straßen und Plätzen künftig zwei Monate anstatt wie bisher nur drei Wochen gespeichert. Herrmann verbindet mit den Änderungen eine klare Signalwirkung: „Damit schaffen wir die Möglichkeit, Straftaten im öffentlichen Raum noch effektiver bekämpfen und ahnden zu können. Wir wollen damit aber auch die Abschreckungswirkung im Hinblick auf die Begehung von Straftaten erhöhen.“ Zudem stärke die Videoüberwachung das Sicherheitsgefühl der Menschen.

Burka-Bann im Freistaat

Das Kabinett hat zudem einen Gesetzentwurf beschlossen, wonach die Verschleierung des Gesichtes mit Burka oder Nikab in bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens untersagt werden soll. Das Verbot gilt für den Öffentlichen Dienst, in Hochschulen, Schulen und Kindergärten, im Bereich der allgemeinen Sicherheit und Ordnung sowie bei Wahlen.

Ein kommunikativer Austausch findet nicht nur durch Sprache, sondern auch durch Blicke, Mimik und Gestik statt.

Joachim Herrmann

Der Ministerrat sprach sich zudem dafür aus, die verfassungspolitische Diskussion für ein weitergehendes Verbot intensiv weiterzuführen. Am Ende des Prozesses könnte dann ein vollständiges Burka-Verbot stehen. Eine Verhüllung des Gesichts widerspreche der hiesigen Kultur, betonte Innenminister Herrmann: „Ein kommunikativer Austausch findet nicht nur durch Sprache, sondern auch durch Blicke, Mimik und Gestik statt. Er bildet die Grundlage unseres zwischenmenschlichen Miteinanders und ist Basis unserer Gesellschaft und freiheitlich demokratischen Grundordnung.“