Bayerns neues Polizei-Gesetz ist richtig!
Am besten ist es, Terror-Gefahr gar nicht erst entstehen zu lassen. Darum gibt das neue Polizeiaufgabengesetz der Polizei Befugnisse an die Hand, um auch präventiv tätig werden zu können – natürlich immer unter richterlicher Aufsicht und Kontrolle.
Sicherheit

Bayerns neues Polizei-Gesetz ist richtig!

Kommentar Am besten ist es, Terror-Gefahr gar nicht erst entstehen zu lassen. Darum gibt das neue Polizeiaufgabengesetz der Polizei Befugnisse an die Hand, um auch präventiv tätig werden zu können – natürlich immer unter richterlicher Aufsicht und Kontrolle.

Es ist immer das gleiche: bei Anis Amri in Berlin, jenem Terroristen von Nizza oder bei Mohammed Merah in Toulouse vor sechs Jahren. Kürzlich beim Terror im südfranzösischen Trèbes oder bei der Ermordung der 85-jährigen Jüdin Mireille Knoll in Paris.

Immer waren die Täter polizeibekannt, wurde ihre Radikalisierung beobachtet. Nur unternommen wurde nichts. Weil es so viele Gefährder gab, weil die Fahnder überfordert waren. Weil es bei unklarer Gesetzeslage Zweifel an Beobachtungs- oder Haftgründen geben konnte. Es musste erst Blut fließen und Tote geben, bevor die Polizei handeln konnte, handeln durfte. Zu spät. Und dann immer das gleiche Ritual der gleichen Klagen: Warum haben wir nicht? Wir haben doch alles gesehen?

Neue Gefahren, neue Antworten

Neue Gefahren – islamischer Terror, Kriminalität im Internet – brauchen neue Fahndungsmittel. Auf solider rechtlicher Grundlage. Das ist der Zweck der Novelle des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes. Es regelt neue Befugnisse der Polizei, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren. Um Terror zu verhindern – bevor es zu spät ist.

Die effizienteste Abwehr von Gefahren ist doch, diese gar nicht entstehen zu lassen.

Joachim Herrmann, Innenminister

Bei „drohender Gefahr“ können etwa polizeibekannte Gefährder präventiv und längerfristig in Haft genommen werden – mit richterlichem Beschluss und bei regelmäßiger richterlicher Kontrolle. Die Polizei kann leichter Personen überprüfen oder digitale Daten auslesen und etwa an die Geheimdienste weitergeben. Alles unter richterlicher Aufsicht und bei „drohender Gefahr“. Den neuen juristischen Begriff hat vor zwei Jahren das Bundesverfassungsgericht eingeführt.

Neue Technologien, deren Einsatz für die Abwehr von Straftaten möglich und sinnvoll ist.

Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei, MdL

Wenn Fahnder an einem Tatort, zum Beispiel einer Bombenwerkstatt, DNA-Spuren sichern, dürfen sie diese künftig auch zur konkreten Identifizierung auswerten: Geschlecht, Alter, Haar-, Augen- und Hautfarbe. Es ist einfach töricht, sich Informationen, die man hat, für die Fahndung nach einem Terroristen zu verbieten.

Immer mehr Gefährder

Bayern ist nicht alleine. Alle europäischen Nachbarn haben die gleichen Sorgen mit Terror und anderen neuen Gefahren. Was den Blick über Tellerrand und Grenze instruktiv macht: Zum vergangenen 1. November hat Präsident Macrons Frankreich nach zwei Jahren zwar den Ausnahmezustand auslaufen lassen. Aber die dazugehörigen strikten polizeilichen Maßnahmen leicht abgeschwächt einfach ins normale Recht übernommen. Aus gutem Grund: Mehr als 20.000 Gefährder führen französische Sicherheitsbehörden in ihrer „Fiche-S”-Gefährderkartei.

Es ist seit jeher Bayerns Markenkern, alles Menschenmögliche für die Sicherheit der Bürger in unserem Lande zu tun.

Joachim Herrmann

Und auch hierzulande wachsen die Gefahren, werden die Gefährder immer mehr. Allein die Zahl der radikal-islamischen Salafisten habe sich in fünf Jahren auf 11.000 verdoppelt, meldete jetzt der Berliner Verfassungsschutz. Das bayerische Polizeiaufgabengesetz ist die fein justierte Antwort auf solche Risiken. Und Richter sind immer dabei.