Sondereinheit gegen Terrorismus
Eine zentrale Ermittlungstelle soll in Bayern künftig extremistische und terroristische Gewalttaten aufklären. Justizminister Winfried Bausback will damit die Schlagkraft der Strafverfolger erhöhen.
Extremismus

Sondereinheit gegen Terrorismus

Eine zentrale Ermittlungstelle soll in Bayern künftig extremistische und terroristische Gewalttaten aufklären. Justizminister Winfried Bausback will damit die Schlagkraft der Strafverfolger erhöhen.

Bayern bekommt im neuen Jahr eine zentrale Ermittlungsstelle für extremistische und terroristische Gewalttaten. Zu Jahresbeginn werde die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) eingerichtet, teilte Justizminister Winfried Bausback (CSU) am Freitag in München mit.

Straftaten mit terroristischen und extremistischen Bezügen verlangen in ganz besonderem Maße konsequente und effektive Strafverfolgung.

Winfried Bausback

Damit solle die Schlagkraft der Strafverfolgungsbehörden in dem Bereich weiter erhöht werden. „Unser Land erlebt derzeit eine Welle extremistischer Gewalt aus verschiedensten Richtungen“, sagte Bausback. „Straftaten mit terroristischen und extremistischen Bezügen verlangen in ganz besonderem Maße konsequente und effektive Strafverfolgung.“

Schnittstelle für Ermittler

Die ZET bei der Generalstaatsanwaltschaft München soll besonders herausgehobene Ermittlungsverfahren bearbeiten und als Schnittstelle zu anderen, mit der Extremismus- und Terrorismusbekämpfung befassten Behörden dienen. Mit Generalstaatsanwalt Manfred Nötzel will Bausback die Einrichtung am 3. Januar besuchen und der Presse vorstellen.

DNA-Analyse soll ausgeweitet werden

In der Debatte um mehr Sicherheit fordert Bayerns Justizminister zudem eine Ausweitung der Analyse, Erfassung und Speicherung von DNA-Spuren. Es gehe um eine schnellere und effektivere Strafverfolgung, sagte Bausback. DNA-Spuren von Tatorten sollten auch auf Augen- und Haarfarbe, Alter, Größe sowie geografische Herkunft untersucht werden können. Bislang ermögliche die Strafprozessordnung dies nur zur Feststellung der Abstammung und des Geschlechts eines mutmaßlichen Täters.

Zudem will Bausback für die Aufklärung künftiger Straftaten die Möglichkeiten zur Erfassung von DNA ausweiten. Der genetische Fingerabdruck solle dazu dem konventionellen gleichgestellt werden. Bausback will beide Vorschläge in die Sonderarbeitsgruppe einbringen, die das Kabinett nach dem Berliner Anschlag vor Weihnachten eingesetzt hatte.

(dpa/TR)