100.000 Mal Betreuungsgeld: Familienministerin Emilia Müller übergibt den Bescheid an Familie Rockstroh (Tanja und Bernhard mit den Kindern Elias und Jonas) aus Landshut. (Bild: StMAS)
Familie

100.000 Mal Betreuungsgeld

Vor nicht einmal fünf Monaten, am 22. Juni, ist das Bayerische Betreuungsgeldgesetz in Kraft getreten. Nun hat Bayerns Familienministerin Emilia Müller den 100.000sten Bescheid an eine Familie aus Landshut übergeben.

Am 21. Juli 2015 kippte das Bundesverfassungsgericht das Bundesbetreuungsgeld, weil für Familienleistungen die Länder zuständig seien. Nur 11 Monate später, am 22. Juni 2016, trat das Bayerische Betreuungsgeldgesetz in Kraft. Seitdem gibt es im Freistaat wieder die Wahlfreiheit für Eltern, ob sie ihre ein- und zweijährigen Kinder selbst betreuen (und dafür das Betreuungsgeld erhalten) oder in eine Kita geben wollen. Bayerische Mütter und Väter wissen das zu schätzen, wie die Zahlen zeigen. 100.000 Anträge auf Betreuungsgeld wurden bewilligt, eingegangen sind rund 120.000 von 163.000 verschickten Anträgen. Über rund 89 Prozent der eingegangenen Anträge wurde damit bereits entschieden.

Der 100.000ste Bescheid ist übergeben – diese bayerische Leistung ist ein Riesenerfolg!

Emilia Müller

Bayerns Familienministerin Emilia Müller hat nun den 100.000sten Bescheid an Familie Tanja und Bernhard Rockstroh aus Landshut übergeben. Die Familie hat zwei Kinder und kann jetzt von dieser rein bayerischen Leistung profitieren. Müller sieht in der Erfolgsbilanz eine Bestätigung: „Verlässlichkeit ist für uns in der Familienpolitik einer der wichtigsten Werte. Wir haben den bayerischen Eltern das Betreuungsgeld versprochen und wir haben Wort gehalten. Jetzt bestätigt uns die hohe Zahl der Anträge, dass wir mit der Einführung die Wünsche und Vorstellungen der Eltern genau getroffen haben.“

Realitäts- und Bürgerferne Genossen

Die von der Opposition als „Herdprämie“ verspottete Leistung zeigte einmal wieder, dass die CSU deutlich näher an den Menschen ist, als es SPD und Grüne jemals sein werden. Nach einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Dimap im Auftrag des Bayernkurier im Mai 2015 finden 62 Prozent aller Einwohner Bayerns das Betreuungsgeld als „gute Maßnahme“, bundesweit waren es 50 Prozent. „Familien sind wichtig für unsere Gesellschaft und unsere Zukunft“, wies Müller deshalb am Donnerstag in Landshut auf die Prioritäten der Staatsregierung hin.

Die SPD hatte durch unnötige Anhörungen die Einführung des Betreuungsgeldes in Bayern auch noch verzögert, offenbar aus reinem Trotz. Denn bereits vor Einführung des Bundesbetreuungsgeldes gab es alle notwendigen Anhörungen zu dem Thema. Die Genossen beförderten damit auf dem Rücken der Familien erneut die Politikerverdrossenheit der Bürger. Sie beleidigten damit zugleich alle Eltern, die ihre Kinder lieber zu Hause betreuen, als rückständig und frauenfeindlich.

Der Weg zum Betreuungsgeld

Der Weg zum Bayerischen Betreuungsgeld ist einfach und unbürokratisch. Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) verschickt den Antrag auf Betreuungsgeld automatisch. Es kann rückwirkend zum 1. Januar 2015, als das Bundesbetreuungsgeld endete, beantragt werden und beträgt pro Kind und Monat 150 Euro. Es wird ausgezahlt, wenn Eltern ihre Kinder im Alter von 15 bis 36 Monaten selbst betreuen und auf einen Krippenbesuch verzichten.

Mehr Informationen zum Betreuungsgeld finden Sie hier.