Ein Hundeführer bei der Pkw-Kontrolle. Bild: Polizei Bayern
Polizei

Keine Gewalt

Hessen hat im Bundesrat seine Gesetzesinitiative zur Schaffung eines Straftatbestandes des tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte und andere Einsatzkräfte vorgestellt.

„Gewalt gegenüber Polizeibeamten ist – ebenso wie Gewalt zum Beispiel gegenüber Justizangestellten, Lehrern und Mitarbeitern in Jobcentern – Ausdruck eines leider immer weiter fortschreitenden Autoritätsverlustes unseres Staates und seiner Repräsentanten!“, so Bayerns Justizminister Winfried Bausback. Er freute sich daher, dass Hessen „diese wichtige Problematik mit seinem Gesetzesantrag wieder in das Zentrum der politischen Diskussion auch auf Bundesebene rückt“.

Vor Angriffen schützen

Lob gab es von Bausback auch für die Zielsetzung des Gesetzentwurfs: „Wir sollten in der Tat angemessene staatliche Reaktionen in Fällen ermöglichen, in denen diejenigen, die tagtäglich gleichsam in erster Reihe für unsere Sicherheit und unser Gemeinwohl sorgen, sich gerade aus diesem Grunde tätlichen Angriffen ausgesetzt sehen!“ Unabhängig davon gelte in Bayern bereits seit jeher: Gewalt gegen Polizeibeamte und andere Staatsbedienstete werde konsequent strafrechtlich verfolgt und geahndet. Die Repräsentanten des Staates könnten sich sicher sein: „Wir stehen auch durch eine konsequente Strafverfolgung hinter ihnen und stärken ihnen bei ihrer täglichen Arbeit den Rücken“, so Bausback.