Rathaus am Marienplatz in München. (Bild: imago/Ralph Peters)
Landtagswahl

Neuer Stimmkreis für München?

Bei den nächsten Landtagswahlen soll es offenbar einen zusätzlichen Stimmkreis in München geben - ein Listenmandat in Unterfranken soll dagegen wegfallen. Diese Pläne hat Innenminister Herrmann jetzt dem Kabinett vorgelegt. Die veränderten Bevölkerungszahlen in den einzelnen bayerischen Regionen könnten eine derartige Änderung notwendig machen, betont der CSU-Politiker.

Die Anzahl der Mandate bei der kommenden Wahl zum Bayerischen Landtag im Jahr 2018 wird nach den derzeit vorliegenden Einwohnerzahlen in Oberbayern voraussichtlich von bisher 60 auf 61 steigen. Der Bezirk Oberbayern – und hier besonders die Landeshauptstadt – wächst stark. Bei der nächsten Landtagswahl wird es für München deshalb aller Voraussicht nach einen zusätzlichen Stimmkreis und damit einen zusätzlichen Abgeordneten im Maximilianeum geben. Im Gegenzug soll in Unterfranken – wo die Bevölkerungszahl sinkt – ein Listenmandat wegfallen. Über diese voraussichtliche Entwicklung hat Innenminister Joachim Herrmann (CSU) das Bayerische Kabinett bei dessen jüngster Sitzung informiert.

Endgültige Entscheidung nach der Sommerpause

Aufgrund der Entwicklung der Bevölkerungszahlen in den beiden betroffenen Regionen müsse man „nach gegenwärtigem Stand davon ausgehen“, dass es eine Veränderungen bei den Stimmkreisen geben werde, sagte Herrmann. Endgültig entscheiden müssen Kabinett und Landtag nach der parlamentarischen Sommerpause – also spätestens im September.

Der Vorschlag Herrmanns werde vorsehen, dass München aufgrund der deutlich gestiegenen Einwohnerzahlen einen Stimmkreis (und damit ein Direktmandat) mehr erhält. Im Regierungsbezirk Unterfranken soll es hingegen ein Listenmandat weniger geben. „Das heißt, die Zahl der Stimmkreise in Unterfranken bliebe gleich, die Zahl der Abgeordnetenmandate würde aber von 20 auf 19 sinken.“

Da gibt es keinerlei politischen Ermessensspielraum, das ist eine rein mathematische Frage.

Joachim Herrmann

Dabei gehe es nicht darum, die politische Region Unterfranken in irgendeiner Weise zu schwächen, betonte der Innenminister. Das Landeswahlgesetz gebe die Entwicklung vor: „Da gibt es keinerlei politischen Ermessensspielraum, das ist eine rein mathematische Frage.“ Für die endgültige Verteilung der 180 Mandate auf die sieben Regierungsbezirke werden entsprechend der gesetzlichen Stichtagsregelung diejenigen Einwohnerzahlen zugrunde zu legen sein, die sich aus dem nach der amtlichen Bevölkerungsfortschreibung am 15. Juni 2016 verfügbaren letzten Stand ergeben. „Ich gehe aber davon aus, dass sich im Verhältnis der Einwohnerzahlen der Regierungsbezirke zueinander nichts mehr ändern wird“, so Herrmann.

In den übrigen Regierungsbezirken würden sich keine Änderungen bei der Mandatszuteilung ergeben. Auch Änderungen in der Stimmkreiseinteilung würden hier nicht für erforderlich erachtet.

Gesetzliche Verpflichtung

Die Staatsregierung ist gesetzlich verpflichtet, dem Landtag 36 Monate nach der Wahl des Landtages (das heißt am 15. September 2016) über die Veränderung der Einwohnerzahlen in den Wahl- und Stimmkreisen Bericht zu erstatten. Die Einzelheiten hierzu sind im Vorentwurf für einen Stimmkreisbericht dargestellt, der am Mittwoch den Landtagsfraktionen sowie den Landesverbänden der im Bayerischen Landtag und im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien zur Anhörung zugeleitet wurde; diese können sich bis Ende Mai 2016 hierzu äußern.

Laut Bayerischer Verfassung sollen alle Stimmkreise im Freistaat ungefähr gleich groß sein – zumindest gemessen an der Einwohnerzahl.

Der Vorentwurf des Innenministeriums ist auch im Internet eingestellt.

Er ist abrufbar unter www.stimmkreisreform.bayern.de.

(dos/avd)