Bleibt Loveparade-Katastrophe juristisch ungesühnt?
Das Landgericht Duisburg hat die Anklage zur Katastrophe bei der Loveparade 2010 nicht zur Hauptverhandlung zugelassen und wirft der Staatsanwaltshaft Schluderei vor. Opfer-Anwälte kritisieren den Beschluss heftig, die Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein. Bleibt die Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten juristisch ungesühnt?
Duisburg

Bleibt Loveparade-Katastrophe juristisch ungesühnt?

Das Landgericht Duisburg hat die Anklage zur Katastrophe bei der Loveparade 2010 nicht zur Hauptverhandlung zugelassen und wirft der Staatsanwaltshaft Schluderei vor. Opfer-Anwälte kritisieren den Beschluss heftig, die Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein. Bleibt die Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten juristisch ungesühnt?

Opfer der Loveparade-Katastrophe in Duisburg und Hinterbliebene der 21 Toten müssen noch monatelang auf eine endgültige Entscheidung über einen Strafprozess warten. Die Staatsanwaltschaft will einen solchen Prozess um die Massenpanik vom 24. Juli 2010 in der nächsthöheren Instanz durchsetzen.

Das Landgericht hatte die Anklage gegen zehn Beschuldigte zurückgewiesen. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft umgehend Beschwerde beim Oberlandesgericht in Düsseldorf ein. Dieses Gericht kündigte an, dass die Bearbeitung angesichts des Umfangs der Entscheidung selbst und der dazu gehörenden Unterlagen mehrere Monate dauern wird.

„Nicht nachvollziehbar und rechtsfehlerhaft“

„Die Entscheidung des Landgerichts Duisburg, das Hauptverfahren nicht zu eröffnen, ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht nachvollziehbar und rechtsfehlerhaft“, teilte die Anklagebehörde in Düsseldorf mit. Sie legte umgehend beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde ein. Bis zu einer Entscheidung dieses Gerichts wird es wohl Monate dauern. Das Landgericht und die Staatsanwaltschaft gaben sich gegenseitig die Schuld für das Scheitern des Verfahrens.

Das Landgericht hatte nach mehr als zweijähriger Prüfung die Eröffnung der Hauptverhandlung gegen die sechs angeklagten Mitarbeiter der Stadtverwaltung und vier Mitarbeiter der Veranstalterfirma abgelehnt. Die von der Staatsanwaltschaft zusammengetragenen Anklagevorwürfe reichten nicht aus, um einen hinreichenden Tatverdacht zu begründen und einen öffentlichen Prozess zu eröffnen, hatten die Duisburger Richter erklärt. Die Staatsanwälte werfen den zehn Beschuldigten unter anderem fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor.

Britischer Gutachter plapperte seine Erkenntnisse aus

Die Richter störten sich vor allem am Gutachten eines britischen Panikforschers, dem zentralen Beweismittel der Staatsanwaltschaft. Das Gericht lastet dem Gutachter zahlreiche Fehler an und geht außerdem davon aus, dass er in einem Prozess wegen Befangenheit abgelehnt werden müsste. Unter anderem hatte der Gutachter Vorträge über seine Recherchen gehalten. Auf dieser Grundlage sei eine Verurteilung der Beschuldigten nicht zu erwarten.

Am 24. Juli 2010 waren bei einem Massengedränge im viel zu klein dimensionierten Eingangsbereich der Loveparade in Duisburg und möglicherweise durch fatale Fehler von Polizei und Stadt 21 Menschen ums Leben gekommen. 652 Besucher erlitten bei der Techno-Großveranstaltung Verletzungen.