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Duisburg

Bleibt Loveparade-Katastrophe juristisch ungesühnt?

Bleibt Loveparade-Katastrophe juristisch ungesühnt?

Das Landgericht Duisburg hat die Anklage zur Katastrophe bei der Loveparade 2010 nicht zur Hauptverhandlung zugelassen und wirft der Staatsanwaltshaft Schluderei vor. Opfer-Anwälte kritisieren den Beschluss heftig, die Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein. Bleibt die Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten juristisch ungesühnt?

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