Eine Frage der Gerechtigkeit: An den Kosten für den Straßenausbau in den Gemeinden sollen sich in Zukunft nicht mehr nur die unmittelbaren Anlieger beteiligen, sondern alle. Bild: Imago/blickwinkel
Kommunalabgabengesetz

Mehr Sicherheit für Grundstücksbesitzer

Bayerns Kommunen sollen auch in Zukunft Beiträge für den Ausbau und die Sanierung innerörtlicher Straßen erheben können - diese dürfen aber nicht unverhältnismäßig hoch sein, betont Innenminister Herrmann. Das neue Kommunalabgabengesetz, das die Staatsregierung jetzt verabschiedet hat, bietet dafür die notwendigen Rahmenbedingungen.

Die Bayerische Staatsregierung hat ein neues Gesetz beschlossen, mit dem die Kommunen im Freistaat künftig die Möglichkeit haben, sogenannte „wiederkehrende Beiträge“ zur Sanierung der Infrastruktur in ihren Gemeinden zu erheben. „Dabei können sie jährlich moderate und überschaubare Beiträge von den Grundstückseigentümern einer Gemeinde oder eines Stadtteils erheben, die dann gemeinsam mit dem Eigenanteil der Kommune zur Sanierung verwendet werden“, erklärte Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann (CSU) in einer Pressemitteilung.

Die Bürger brauchen künftig keine Befürchtungen mehr vor unverhältnismäßig hohen Abgabeforderungen haben.

Joachim Herrmann

Damit räumt die Staatsregierung einen Streitpunkt zwischen der Bevölkerung und der Kommunalpolitik ab. „Die Bürger brauchen künftig keine Befürchtungen mehr vor unverhältnismäßig hohen Abgabeforderungen haben“, so Herrmann. Eine vergleichbare Regelung in Rheinland-Pfalz, wo inzwischen rund 40 Prozent der Gemeinden wiederkehrende Beiträge erheben, zeige, dass dort auf diese Weise jährlich etwa Beiträge in der Größenordnung bis 200 Euro anfallen. Dies führe auf beiden Seiten – bei Bürgern und Gemeinden – zu einer hohen Zufriedenheit.

Die Anlieger sollen künftig rechtzeitig vor einer beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahme informiert werden, damit sie auch die Möglichkeit haben, sich in den Planungsprozess einzubringen.

Mehr Rechts- und Planungssicherheit

Darüber hinaus enthalte das neue Gesetz „ein Stück mehr Rechtsicherheit“, betonte der Bayerische Innenminister. So können für die verkehrliche Erschließung von Grundstücken 25 Jahre nach Beginn des ersten Straßenbaus keine Erschließungsbeiträge mehr erhoben werden. Das betrifft in Bayern vor allem gemeindliche Straßen. Auf der anderen Seite wird klargestellt, dass die Gemeinden dann, wenn sie an diesen Anlagen Sanierungsmaßnahmen durchführen, im Regelfall auch Straßenausbaubeiträge erheben dürfen. Damit die Gemeinden nun fünf Jahre Zeit haben, ihren Straßenbestand zu überprüfen und sich an die neue Rechtslage anzupassen, tritt diese neue Regelung im Gegensatz zu den übrigen Regelungen nicht schon zum 1. April 2016 in Kraft, sondern erst am 1. April 2021.

Keine „Luxussanierungen“

Nicht erforderliche „Luxussanierungen“, etwa ein aus städtebaulichen Gründen teureres Pflaster oder aufwendige Straßenlaternen, sollten die Kommunen auch künftig aus ihrer eigenen Kasse bezahlen, wenn sie es sich leisten können, betonte der Innenminister. Zusätzlich werden Grundstückseigentümer von übermäßigen Beiträgen entlastet. Insgesamt, so Herrmann, bringe das Gesetz „mehr Sicherheit für alle Beteiligten, zusätzlichen Schutz für die Grundstückseigentümer vor übermäßigen Beiträgen und darüber hinaus zusätzliche Handlungsmöglichkeiten für diejenigen Gemeinden, die neue Wege gehen und dafür ihre Bürger von hohen Beitragsforderungen entlasten wollen.“