„Die wirtschaftliche Lage im bayerischen Handwerk ist nach wie vor ausgezeichnet“, sagte Schlagbauer diese Woche bei der Vorstellung der neuesten Konjunkturzahlen des Handwerks im Freistaat. Der Grund: „Die gute Lage am Arbeitsmarkt und niedrige Zinsen befeuern weiter die Kauflaune der Verbraucher“, so der Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT).
Ob auf der Baustelle oder in der Werkstatt: Laut BHT haben branchenübergreifend 90 Prozent der befragten Betriebe ihre Geschäftslage im 3. Quartal mit gut oder befriedigend bewertet. Ihre durchschnittliche Kapazitätsauslastung sei um einen Punkt auf 81 Prozent gestiegen. Und die Bücher sind gut gefüllt: Die Auftragsbestände seien im Vergleich zum Vorjahr um 0,4 auf 7,6 Wochen gestiegen, heißt es.
Mehr Aufträge und mehr Umsatz
Mit den Aufträgen stieg auch der Umsatz: Rund 27 Milliarden Euro klingelten nach ersten Schätzungen im 3. Quartal des Jahres in den Kassen der bayerischen Handwerksfirmen, ein Plus von zwei Prozent. Als „Wachstumsbremse“ habe sich aber einmal mehr die Versorgung der Betriebe mit Fachkräften erwiesen. So stieg die Gesamtzahl der Beschäftigten in den 202.500 bayerischen Handwerksbetrieben bis Ende September nur um 0,2 Prozent auf gut 931.000.
Auffallend war zuletzt, dass sich die Firmen im dritten Quartal mit Investitionen zurückhielten. Sie gaben im Vergleich zum Vorjahr drei Prozent weniger Geld für neue Ausrüstungsgüter (Maschinen, Fahrzeuge, Werkzeug, etc.) oder Gebäude aus. Aufs Jahr betrachtet legten die Investitionen aber um 2,7 Prozent auf gut 900 Millionen Euro zu. Laut BHT ist davon auszugehen, dass vor allem Kraftfahrzeuge zu den bevorzugten Investitionsgütern zählten. Darauf deuteten die Zulassungszahlen hin.
Neuregelung der Erbschaftssteuer ist mangelhaft
Der Handwerkspräsident fordert indes, dass neben dem derzeit beherrschenden Flüchtlingsthema auch die vielen anderen handwerkspolitischen Themen nicht vergessen werden dürften. An erster Stelle nannte er dabei die Erbschaftssteuer: Die Zahl der von der Steuer verschonten Betrieb sei zu klein, die Neuregelung des begünstigten Vermögen mangelhaft.
Wir fordern daher weiterhin, dass die Absenkung der Nichtaufgriffsgrenze für die Einhaltung der Lohnsummenregelung von drei auf mindestens fünf Beschäftigte angehoben wird.
Georg Schlagbauer
Er weist auf eine Untersuchung des Ludwig-Fröhler-Instituts hin: Diese haben ergeben, dass bei einer Grenzziehung bei drei Beschäftigten nur weniger als die Hälfte der Handwerksunternehmen von der Lohnsummenregelung befreit wäre. Bei einer Grenze von fünf Beschäftigten würde die Quote immerhin zwei Drittel betragen. Zudem sollte nach Meinung des Handwerkspräsidenten die zweite „Flexizone“ von 15 auf 20 Beschäftigte angehoben werden, außerdem müsse die Berechnung der Mitarbeiterzahl nach „Vollzeitäquivalenten“ erfolgen.
Dieselfahrzeuge nicht aus den Innenstädten verbannen
Das Thema Feinstaub brennt den Verantwortlichen des Bayerischen Handwerkstags ebenfalls unter den Nägeln. Gemeinsam mit den Kollegen aus Baden-Württemberg und dem Westdeutschen Handwerkskammertag haben sie ein Positionspapier veröffentlicht, das sich gegen ein Verbot von Dieselfahrzeugen in Umweltzonen von Städten richtet. Bekanntlich drängt Brüssel Deutschland schon länger dazu, die Feinstaubbelastung in Innenstädten zu reduzieren, im Visier hat die EU-Kommission dabei vor allem Dieselfahrzeuge. Für die bayerischen Handwerker wäre ihr Verbot ein Fiasko:
Bei einem Verbot von Dieselmotoren müssten Betriebe in Innenstadtlage schließen, bereits aus den Städten ausgelagerte Betriebe könnten nicht mehr in die Innenstadt liefern.
Georg Schlagbauer
„Auf die Spitze getrieben, würde Gleiches natürlich auch für städtische Busse, Krankenwagen und Feuerwehreinsatzfahrzeuge gelten“, fügt er hinzu. Letztendlich drohe das gesamte Leben in Umweltzonen zum Erliegen zu kommen, wenn nicht weitreichende Ausnahmen ermöglicht würden. „Anstatt eines generellen Verbots sollte die Politik auf allen Ebenen technologische Alternativen fördern“, fordert der BHT-Präsident. Bei der Festlegung von Grenzwerten müssten zudem die Investitionszyklen von Unternehmen stärkere Berücksichtigung finden, „zum Beispiel durch längere Einführungsfristen und gestaffelte Grenzwerte“.