Zentrale für Steuertricks? Die Zentrale der Commerzbank in Frankfurt am Main. (Bild: Imago/R. Peters)
Cum-Cum-Geschäfte

Steuerhelfer Commerzbank?

Vor sieben Jahren musste die Commerzbank mit Steuermilliarden vor der Pleite gerettet werden - jetzt macht sie, zusammen mit anderen Geldhäusern, erneut Negativschlagzeilen: Medien zufolge hat die Bank ausländischen Investoren geholfen, Steuerzahlungen in Deutschland zu vermeiden. Angeblich beläuft sich der Schaden für den Fiskus auf fünf Milliarden Euro. Die Bank bestreitet die Rechtswidrigkeit.

Deutsche Banken sollen Investoren in den vergangenen Jahren im großen Stil geholfen haben, mit Hilfe eines Steuerschlupflochs Millionensummen zu sparen. Das jedenfalls berichtet unter anderem der Bayerische Rundfunk unter Berufung auf Dokumente, die der Sendeanstalt in Kopie vorliegen.

Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Commerzbank. Das Unternehmen, 2008 noch mit immenser staatlicher – und damit steuerlich finanzierter – Mittel vor der drohenden Pleite gerettet, scheint im Zentrum einer Steuertaktik zu stehen, die in Fachkreisen als „Cum-Cum-Geschäfte“ bekannt sind.

Vereinfacht erklärt, funktioniert das System so: Ein ausländischer Aktienhalter – der in Deutschland Steuern auf seine Gewinne durch die Aktien entrichten müsste – verleiht kurz vor Ausschüttung der Aktien-Dividenden seine Aktien an ein Bankhaus. Die Bank verwaltet die Aktien und kassiert treuhänderisch für den eigentlichen Besitzer die Dividende. Kurz nach der Ausschüttung werden die Wertpapiere an den eigentlichen Besitzer zurückgegeben – und dieser hat sich damit um die eigentlich fällige Steuer gedrückt.

Steuerschlupfloch oder Rechtsverstoß?

Ob und in welchem Umfang dieses Vorgehen gesetzeswidrig ist, ist unter Fachleuten heftig umstritten. Während zahlreiche Steuerexperten zumindest von einer moralischen Unanständigkeit sprechen, ließ die Commerzbank in einer Reaktion wissen, man bewege sich bei den Vorgängen im Rahmen der Rechtslage. Tatsächlich sind derartige Aktien-Leihgaben durchaus legal – wenn für sie ein triftiger Grund vorliegt. Diese Gründe müsste die Commerzbank jetzt eventuell in jedem einzelnen Fall nachträglich belegen. Der Bayerische Rundfunk allerdings berichtet von weiteren Entdeckungen, die einen Missbrauch dieser Regelung zugunsten ausländischer Commerzbank-Kunden wahrscheinlich machen. So sei aus den Papieren, die dem BR vorliegen, auch zu ersehen, dass Investoren ihre Wertpapiere besonders gerne dann verliehen, wenn eine Dividenden-Ausschüttung unmittelbar bevorstand.

Schaden in Milliardenhöhe

Der Schaden für das deutsche Steuersystem ist den Berichten zufolge extrem hoch. Dem deutschen Fiskus sollen die „Cum-Cum-Geschäfte“ seit 2011 rund fünf Milliarden Euro entgangen sein.