Christen sollten die Debatte um Kreuze in Behörden nutzen, die schleichende Verdrängung des Glaubens zu beenden. Dem Staat gibt die Debatte die Gelegenheit, sich auf seine Werte zu besinnen, schreibt der Ethikprofessor Elmar Nass.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder will einen runden Tisch zu Werten, Kultur und Identität Bayerns einrichten. Dort soll mit Vertretern aus Kirchen, Wissenschaft, Brauchtum und Kultur darüber diskutiert werden, was ein Land zusammenbringt.
Beim Katholikentag in Münster werden so viele Teilnehmer erwartet wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Neben der Islam- und Kruzifixdebatte geht es um innerkirchliche Streitthemen: Etwa die Diakonenweihe für Frauen und der Linkstrend mancher Bischöfe.
Eine ungeheuerliche Entgleisung hat sich die SPD im Kreis Haßberge (Unterfranken) geleistet: Sie setzt mit einem Plakat die Kreuze in bayerischen Behörden mit dem Hakenkreuz gleich. Damit verhöhnen die Genossen NS-Opfer und gläubige Christen.
Die Weisung, in Dienstgebäuden Kreuze aufzuhängen, ist nicht verfassungswidrig, sagt Ex-Verfassungsrichter Udo di Fabio. Kardinal Marx freut sich doch über das Kreuz im öffentlichen Raum. „Das Kreuz verbindet“, sagt CSU-Generalsekretär Markus Blume.
56 Prozent der Bayern begrüßen den Beschluss des bayerischen Kabinetts, im Eingangsbereich der Landesbehörden ein Kreuz aufzuhängen. Das ist das Ergebnis der jüngsten BR-Umfrage. Unterstützung kommt auch von namhaften Bischöfen.
Führende CSU-Politiker weisen die Kritik an der Kreuz-Entscheidung der bayerischen Staatsregierung entschieden zurück. CSU-Generalsekretär Markus Blume nennt es beschämend, wie in der Debatte die eigenen Werte verleumdet würden.
Das Kreuz steht für die Trennung von Kirche und Staat, für die solidarische Gesellschaft, für Schutz und Asyl. Und für die Selbstvergewisserung einer Gesellschaft, der viel zugemutet wird. Daran zu erinnern, kann kein Fehler sein. Im Gegenteil.
In allen staatlichen Behörden wird künftig ein Kreuz hängen. Das hat die Staatsregierung beschlossen. Für Ministerpräsident Söder ist die Entscheidung ein Signal der Selbstvergewisserung. Das Kreuz stehe für Nächstenliebe, Menschenwürde und Toleranz.
Die bayerische Justiz bleibt neutral: Rechtsreferendarinnen dürfen bei der „Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten mit Außenwirkung“ weiterhin keine Kopftücher tragen. Der Verwaltungsgerichtshof gab damit Justizminister Winfried Bausback recht.
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