Nur noch mit gültigen Papieren sollen Flüchtlinge einreisen dürfen. (Bild: Fotolia/Trueffelpix)
Flüchtlinge

Einreise nur mit gültigen Ausweispapieren

Flüchtlinge sollen nach dem Willen der CSU nur noch mit gültigen Papieren einreisen dürfen. Die deutsche Außengrenze müsse zur Not wieder dauerhaft gesichert und Personen ohne gültige Einreiseerlaubnis sollten zurückgewiesen werden, heißt es in einer Beschlussvorlage der CSU-Landesgruppe, die kommende Woche bei der Klausur in Wildbad Kreuth verabschiedet werden soll.

Eine Einreise nach Deutschland solle nur noch dann möglich sein, „wenn auch gültige Ausweisdokumente vorgezeigt werden können“. Andernfalls seien die Personen bereits an der Grenze zurückzuweisen. „Die Beschaffung von Ersatzpapieren kann schließlich auch in unseren sicheren Nachbarstaaten erfolgen“, heißt es zur Erklärung in dem Papier. Nach dem Dublin-Abkommen müssen Asylbewerber eigentlich von den EU-Ländern aufgenommen werden, in denen sie als erstes in der Europäischen Union ankommen.

Dies kann unser Rechtsstaat nicht länger hinnehmen, will er auf Dauer ein Rechtsstaat bleiben.

Beschlussvorlage der CSU-Landesgruppe

In dem CSU-Papier heißt es weiter, durch die bewusste Vernichtung von Ausweispapieren und falsche Angaben von Antragstellern würden Asylverfahren nicht nur verschleppt, sondern oftmals vollständig unmöglich gemacht. „Dies kann unser Rechtsstaat nicht länger hinnehmen, will er auf Dauer ein Rechtsstaat bleiben.“ Auch wenn in den letzten Wochen der Flüchtlingsstrom nach Deutschland abgenommen habe, sei noch „keine dauerhafte Reduzierung und Begrenzung“ erreicht.

Was nicht in dem Papier steht, aber doch eine Frage wert sein dürfte: Erstaunlich viele Asylbewerber verlieren auf der Flucht ihre Ausweise, ihre Smartphones jedoch haben sie stets am Mann.

Die Aufnahmekapazität und Integrationsfähigkeit Deutschlands und Europas sind begrenzt.

Beschlussvorlage der CSU-Landesgruppe

In Ihrer Beschlussvorlage „Für eine Begrenzung der Flüchtlingszahlen“ bleibt die CSU grundsätzlich bei ihrer Politik: „Auch wenn wir Vieles geschafft haben und dabei eine humanitäre Visitenkarte für unser Land gegeben haben, steht für uns fest, dass die Aufnahmekapazität und Integrationsfähigkeit Deutschlands und Europas begrenzt sind.“ Deshalb sei es zwingend notwendig, dass „wir in Deutschland zu einer Reduzierung und Begrenzung der Flüchtlingszahlen kommen“. Mit einem mehrstufigen Ansatz sei man schon „auf einem guten Weg“. Allerdings müsse der Ansatz ständig weiterentwickelt und um neue Maßnahmen ergänzt werden.

Die Schwerpunkte der Vorlage

Schwerpunkte im Papier sind darum die gemeinsame Bekämpfung der Fluchtursachen, die gemeinsame Sicherung der EU-Außengrenzen, die Stärkung und Weiterentwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, die Verhinderung illegaler Einreisen, die Beschleunigung der Asylverfahren und Abschiebungen, die vereinfachte Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sowie die angemessene Verteilung von anerkannten Asylbewerbern.

Die Punkte im Einzelnen:

  • Die Menschen müssten in ihrer Heimat Hoffnung und Perspektiven aufgezeigt bekommen, durch umfassende finanzielle und logistische Unterstützung der Menschen in Flüchtlingslagern im Mittleren und Nahen Osten sowie in Afrika, militärische Hilfe gegen den IS und in Afghanistan sowie diplomatische Lösungsansätze für Syrien. „Nach dem Ende der Feindseligkeiten sollten Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge in ihre Heimat zurückkehren. Sie werden dringend zum Wiederaufbau von Staat und Gesellschaft gebraucht. Wir sollten darüber nachdenken, wie wir Flüchtlinge schon in Deutschland sinnvoll später für erforderliche Tätigkeiten in ihrem Heimatland ausbilden können“, heißt es weiter. Gefordert wird in der Vorlage auch ein EU-Flüchtlingskommissar sowie die Bereitstellung von Bildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Mittleren und Nahen Osten und in Afrika. Auch eine noch stärkere Vermittlung von guter Regierungsführung, dem Kampf gegen Korruption und Misswirtschaft wird angeregt. „Staaten ist vor allem dann Hilfe zu gewähren, wenn der nachhaltige Wille zu Reformen und umfassender Kooperation erkennbar wird.“ Dazu gehörten beispielsweise der Kampf gegen Schleuser, die Bereitschaft zur Rücknahme illegaler Migranten sowie die Zusammenarbeit bei der Erstellung von Ausweispapieren.
  • Bei der europäischen Grenzsicherung setzt man auf den Dialog mit den EU-Anrainerstaaten, die vereinbarte Inbetriebnahme von 11 Hotspots ohne weitere Verzögerung sowie bessere Grenzsicherung durch Frontex und die Grenzstaaten. Es sei zudem humaner, Asylbewerber ohne Bleibeperspektive bereits an der EU-Grenze zurückzuweisen. Hintergrund: Ausländern, die aus einem sicheren Drittstaat einreisen wollen – was bei allen Flüchtlingen und Einwanderern an der deutsch-österreichischen Grenze der Fall ist, ist eigentlich nach geltendem Recht die Einreise zu verweigern.
  • Gefordert wird in der Vorlage auch, dass die europäischen Richtlinien vollständig überarbeitet werden müssten, darunter die Asylverfahrensrichtlinie, die Aufnahmerichtlinie, die Qualifikationsrichtlinie (insbesondere im Hinblick auf den Familiennachzug) und die Massenzustrom-Richtlinie. „Das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem ist zudem um die Möglichkeit der Einführung von anrechenbaren humanitären Flüchtlingskontingenten und nationalen sowie europäischen Obergrenzen zu ergänzen. Verteilungsgerechtigkeit und Solidarität müssen seine Eckpfeiler sein.“ Das Recht auf Asyl sei nur ein Recht auf Zeit: „Für jeden Asylberechtigten bleibt die Rückkehr in sein Herkunftsland verpflichtend, wenn der Asylgrund entfallen ist.“
  • Geltendes Recht muss beachtet werden. Hier kommen die oben beschriebenen Forderungen zu den Ausweispapieren zum Tragen.
  • Beschleunigte Asylverfahren: Schnellstmögliche Umsetzung des Asylpaketes II und der damit verbundenen Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzbedürftige für zwei Jahre, der Einführung von Schnellverfahren in besonderen Aufnahmeeinrichtungen und Erleichterungen bei Abschiebungen aus gesundheitlichen Gründen. Es brauche auch die schnelle Einführung des Flüchtlingsausweises. Die Rückkehr zur Einzelfallprüfung im Asylverfahren sei für alle zwingend erforderlich, insbesondere auch aus Sicherheitsgründen nach den Anschlägen von Paris und dem Diebstahl von Pässen durch den IS.
  • Eine Länderöffnungsklausel bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen sei notwendig, um Leistungen flexibel vor Ort je nach Bedarf weiter zu entwickeln und an regionale Erfordernisse anzupassen. Ziel ist die Entlastung der Kommunen, insbesondere im Hauptankunftsland Bayern.
  • Anerkannte Asylbewerber ohne eigenes Einkommen sollen laut der Beschlussvorlage gerechter innerhalb Deutschlands verteilt werden. Um das zu gewährleisten, solle „jegliche Leistungserbringung an den zugewiesenen Wohnort“ geknüpft werden, um Wanderungsbewegungen in die Ballungsräume auszuschließen.
  • „Sollte ein Asylbewerber bereits während des laufenden Asylverfahrens straffällig werden, muss dies Einfluss auf sein Verfahren haben.“ Unter Abänderung des geltenden Rechts sollte ab einer Verurteilung zu 90 Tagessätzen oder der zweiten Verurteilung kein subsidiärer Schutz mehr gewährt werden. Insbesondere straffällig gewordene Asylbewerber sollten unter Abänderung europäischen Rechts bereits aufgrund von Bewährungsstrafen abgeschoben werden können.

Zustrom hält an

Auch zum Jahresende kommen weiter täglich tausende Flüchtlinge über die Balkanroute nach Österreich und Deutschland. Allein am Dienstag wurden bis zum Mittag in Slowenien 2000 Migranten gezählt, wie Innenstaatssekretär Bostjan Sefic in Ljubljana berichtete. Am Vortag seien es 4 200 gewesen, über das Weihnachtswochenende seien fast 11.000 Menschen registriert worden. Seit Ungarn Mitte Oktober seine Grenzen mit einem Zaun dichtgemacht hat und die Balkan-Flüchtlingsroute über das EU- und NATO-Land Slowenien läuft, sind danach knapp 372.000 Menschen in Richtung Westeuropa durchgereist.

Die Rechtslage

Wer ohne Pass in die Bundesrepublik einreist, macht sich strafbar. Gemäß Paragraf 3 des Aufenthaltsgesetzes sind Ausländer verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen und sich an zugelassenen Grenzübergangsstellen polizeilich kontrollieren zu lassen. Für die unerlaubte Einreise sieht Paragraf 95 des Aufenthaltsgesetzes eine Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Gefängnis vor. Illegale Grenzübertritte werden aber oft nicht als Straftat erkannt und bleiben darum straffrei. Viele nach Deutschland gekommene Flüchtlinge konnten den Behörden keine Ausweisdokumente vorlegen. Einige haben ihren Pass auf der Flucht verloren, andere warfen ihn vor dem Grenzübertritt weg, um ihr Herkunftsland zu verschleiern. Zudem können politisch Verfolgte und Menschen in einem Bürgerkriegsland oft bei den zuständigen Behörden in ihrer Heimat kein Reisedokument beantragen.

Deutschkurse, Wertebekenntnis, Grenzen sichern, Fluchtursachen bekämpfen, schnellere Verfahren

Erst zu Wochenbeginn war ein anderes CSU-Papier für die Klausur bekannt geworden, in dem die Partei verlangt, länger bleibende Migranten zu Deutschkursen und einem Grundwerte-Bekenntnis zu verpflichten.

Es geht um das Bekenntnis zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, darum, die deutsche Sprache zu erlernen, an Integrationskursen teilzunehmen und sich auch in die Arbeitswelt zu integrieren.

Gerda Hasselfeldt

CSU-Landesgruppenvorsitzende Gerda Hasselfeldt teilte aktuell dazu mit: „Es geht um das Bekenntnis zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, darum, die deutsche Sprache zu erlernen, an Integrationskursen teilzunehmen und sich auch in die Arbeitswelt zu integrieren.“ Weiter sagte Hasselfeldt: „Jeden Tag kommen tausende Menschen nach Deutschland. Sie kamen aus einer anderen Kultur, sprechen eine andere Sprache, leben andere Werte. Vielen gelingt die Integration, anderen – insbesondere vielen Flüchtlingen und Asylbewerbern – fällt dies schwerer. Das gesellschaftliche Zusammenleben funktioniert jedoch nicht ohne Integration. Die CSU-Landesgruppe möchte deshalb Flüchtlinge und Asylbewerber fördern, aber auch fordern.“

Unter dem Titel „Integration – miteinander nicht nebeneinander“ heißt es in dem Entwurf der Vorlage: „Wir müssen die Integrationsbereitschaft einfordern.“ Und weiter:

Unsere Grundrechte sind nicht verhandelbar. Religiöser Fundamentalismus oder Fanatismus haben ebenso wenig Platz in Deutschland wie Fremdenfeindlichkeit oder die Missachtung von Andersgläubigen. Wir sind zu Recht stolz auf unsere christlich-abendländische Prägung.

Mit jedem Flüchtlingen und Asylbewerber sollen deshalb individuelle Integrationsvereinbarungen abgeschlossen werden, die bei Nichtbefolgen auch die Grundlage von Leistungskürzungen bilden können. In dieser Integrationsvereinbarung müsse ebenfalls verpflichtend festgeschrieben werden, dass alle Kinder, Frauen und Männer, die nach Deutschland kommen, an Sprach- und Integrationskursen teilnehmen. Für das laufende Jahr stellt allein der Bund Mittel für Sprach- und Integrationskurse in Höhe von fast 300 Millionen Euro zur Verfügung.

Einstieg in Arbeitsmarkt erleichtern, Wohnungsbau ankurbeln

Außerdem soll Flüchtlingen der Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtert werden. Dazu sollen andere Bundesländer dem Beispiel Bayerns folgen und Bündnisse mit Wirtschaft, Handel und Handwerk eingehen, um so den Berufseinstieg für Menschen mit Bleibeperspektive zu erleichtern. Die CSU-Landesgruppe macht sich zudem dafür stark, den Wohnungsbau durch eine Investitionsoffensive anzukurbeln. Denn Integration darf nicht bei der Wohnungssuche scheitern. Zudem müsse das vom Bund geförderte Programm „Soziale Stadt“ stärker für Projekte zum Miteinander von Deutschen und Zuwanderern in Städten und Gemeinden genutzt werden, um Parallelgesellschaften und Ghettoisierung zu verhindern.

Das vergangene Jahr habe gezeigt, was Deutschland durch unermüdliche Hilfsbereitschaft vieler Ehrenamtlicher zu leisten im Stande ist: Die Landesgruppe setzt sich dafür ein, durch spezielle Programme das Ehrenamt weiter zu fördern und Raum für Vorbilder, zum Beispiel im Sport, zu schaffen. Bürokratische Hürden sollen reduziert werden.

Sicherheitswacht wird nicht speziell für den Schutz der Asylunterkünfte eingesetzt

Zum Schutz von Asylunterkünften wolle das bayerische Innenministerium Ehrenamtliche der Sicherheitswacht einsetzen, meldete der Bayerische Rundfunk. Die Freiwilligen sollten helfen, das Sicherheitsgefühl der Flüchtlinge zu steigern und mögliche Straftäter abzuschrecken. Polizeihelfer seien „Billiglösungen“ für fehlendes Personal bei Polizei und Ordnungsämtern, kritisierte daraufhin der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt. Allerdings ist die Bayerische Polizei auf dem höchsten Personalstand ihrer Geschichte und hier im Vergleich zu anderen Bundesländern weit vorn.

Die Sicherheitswacht trägt insgesamt nicht nur zur Stärkung des Sicherheitsgefühls bei sondern schreckt auch potenzielle Straftäter ab.

Bayerisches Innenministerium

Das Bayerische Innenministerium widersprach jedoch dem BR-Bericht: „Ein konkreter, allgemeiner Auftrag zu gezielter Bestreifung von Asylbewerberheimen durch die Sicherheitswacht besteht nicht. Ebenso wenig steht das Ausbauziel von 1.000 Stellen damit in unmittelbarem Zusammenhang.“ Soweit die Sicherheitswacht in Kommunen mit Flüchtlingsunterkünften tätig sei, sorge sie auch im Umfeld von Asylbewerberheimen für Sicherheit. Das gehöre zum normalen Arbeitsauftrag der Sicherheitswacht und sei nichts Neues. Die konkreten Aufträge der einzelnen Sicherheitswachten würden von der jeweiligen Polizeiinspektion vor Ort erteilt. „Zur normalen und bewährten Tätigkeit der Sicherheitswacht gehört es etwa, auf Unregelmäßigkeiten zu achten, auch im Umfeld von Flüchtlingsunterkünften. Damit wird etwa Brandstiftungen, Sachbeschädigungen und sonstigen schändlichen Übergriffen vorgebeugt“, so das Innenministerium. „Die Sicherheitswacht trägt insgesamt nicht nur zur Stärkung des Sicherheitsgefühls bei sondern schreckt auch potenzielle Straftäter ab.“ Das Ausbauziel von 1000 Stellen bestehe seit Juni 2010 und wurde zuletzt im Oktober 2015 von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann anlässlich einer Ehrung verdienter Sicherheitswachtangehöriger aus Augsburg, Erlangen, Weiden und Würzburg erneuert. Aktuell besteht die Sicherheitswacht in Bayern aus 798 Personen. „Bewaffnete Polizeihelfer wie in Sachsen und Baden-Württemberg lehnt die Bayerische Staatsregierung seit jeher ab“, so das Ministerium abschließend. Die Mitglieder der Sicherheitswacht tragen keine Waffen, dürfen aber Personen befragen, Personalien feststellen und einen Platzverweis erteilen. Sie gehen üblicherweise nach einer mehrwöchigen Ausbildung mit Funkgerät und einer Armbinde mit der Aufschrift „Sicherheitswacht“ unter anderem in Parks Streife, erhalten acht Euro Aufwandsentschädigung pro Stunde und alarmieren bei verdächtigen Vorkommnissen die Polizei.

(avd/dpa/BR)