Eine Frage der Gerechtigkeit: An den Kosten für den Straßenausbau in den Gemeinden sollen sich in Zukunft nicht mehr nur die unmittelbaren Anlieger beteiligen, sondern alle. Bild: Imago/blickwinkel
Straßenausbaubeiträge

CSU will Lasten gerechter verteilen

Die „Straßenausbaubeitragssatzung“ ist nicht nur ein Wort-Ungetüm. Viele Grundstückseigentümer empfinden es auch als ungeheuerlich, was dahinter steckt. Die CSU hat nun eine Gesetzesinitiative ergriffen, die dafür sorgen soll, dass Anlieger beim Straßenbau nicht über Gebühr belastet werden. Schon im April 2016 könnte das Gesetz in Kraft treten.

Der Zorn der Bürger ist groß, wenn sie überraschend zur Kasse gebeten werden, weil eine Straße oder ein Gehsteig neu gebaut wird. So gingen zum Beispiel im Frühjahr dieses Jahres auch am „Heiligen Berg“ in Andechs (Kreis Starnberg) Anwohner auf die Barrikaden, als bekannt wurde, dass sie im Zuge der Erneuerung der Ortsdurchfahrt für einen neuen Gehweg zahlen müssen. „Wir nutzen den Gehweg gar nicht“, klagte einer. Ein anderer sagte erzürnt: „Ich habe für die Sanierung meines Hauses viele Schulden aufgenommen, damit es ins Ortsbild passt. Geld für den Gehweg habe ich jetzt nicht mehr.“ Das örtliche Rathaus gab sich kulant. Der Gemeinderat beschloss, den Ausbau vorzufinanzieren, bis der Innenausschuss des Bayerischen Landtags zu den Fragen des Straßenausbaus Stellung bezieht.

Wiederkehrende Beiträge von allen Anliegern

Mit der nun von der CSU eingebrachten Gesetzesinitiative könnte in Zukunft auch den Andechsern geholfen werden. Sie sieht vor, dass Grundstückseigentümer nicht sofort für einzelne Projekt zur Kasse gebeten werden. Stattdessen sollen die Gemeinden „wiederkehrende Beiträge“ von allen Anliegern einziehen und damit Geld für den Straßenausbau ansparen. „Damit werden sehr hohe und mitunter für die Grundstückseigentümer kaum finanzierbare Beträge vermieden“, heißt es. „Die Höhe wird geringer, aber die Beiträge werden auf mehr Bürger verteilt“, sagt dazu der innenpolitische Sprecher der CSU-Landtagsfraktion, Florian Herrmann. Nach Erfahrungen aus anderen Bundesländern beliefen sich die wiederkehrenden Beiträge auf maximal wenige Hundert Euro pro Jahr.

Vorbild ist ein Modell aus Rheinland Pfalz

Der Gesetzentwurf orientiert sich an einem „Gerechtigkeitsmodell“ aus Rheinland-Pfalz, das der Direktor des Bayerischen Gemeindetages, Jürgen Busse, im Juli im Landtag vorgestellt hat (der Bayernkurier berichtete). In dem Bundesland legen die Kommunen für fünf Jahre die Kosten für erforderliche Straßenausbauten fest. Diese werden dann auf alle Haushalte umgelegt.

Ausbau-Aufwand auf das Notwendigste beschränken

In dem Gesetzentwurf der CSU ist jetzt unter anderem festgeschrieben, „dass der Ausbau-Aufwand auf das Notwendigste zu beschränken ist“. Zur Meidung von Härtefällen soll eine am Grundstückswert orientierte Höchstgrenze für einmalige Straßenausbaubeiträge eingeführt werden, „um extrem hohe Beitragsforderungen auf ein erträgliches Maß zu beschränken“. Zudem sollen nach Angaben der CSU-Landtagsfraktion künftig Kommunen Eigenleistungen bei Planung und Durchführung von Straßenbauarbeiten auf die Anlieger umlegen können. „Dies führt zu einer Entlastung der Beitragszahler, weil die Kommune Leistungen mit eigenem Personal in der Regel günstiger erbringen kann als externe Ingenieurbüros oder Baufirmen“, lautet die Begründung.

Die Abschaffung der Ausbaubeiträge würde gerade finanzschwache Gemeinden besonders hart treffen. Sie wären gezwungen, das Straßennetz immer weiter verfallen zu lassen.

CSU-Landtagsfraktion

Eine von Bürgerinitiativen geforderte vollständige Abschaffung der Ausbaubeiträge lehnt die CSU in Übereinstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden ab. Aus gutem Grund: „Auf Städte und Gemeinden würden Beitragsausfälle in zweistelliger Millionenhöhe zukommen. Diese Summen können von den Kommunen aus allgemeinen Steuermitteln nicht finanziert werden.“ Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge würde laut CSU gerade finanzschwache Gemeinden besonders hart treffen. Sie wären gezwungen, „das Straßennetz immer weiter verfallen zu lassen“.

Kann-Regelung würde nur Scheinfreiheit geben

An der bestehenden „Soll“-Regelung für die Ausbaubeiträge will die CSU festhalten: Eine „Kann“-Regelung würde den Kommunen nur eine „Scheinfreiheit“ geben, weil aufgrund der Reihenfolge der Einnahmequellen in der Gemeindeordnung (Art. 62 Abs. 2 – Entgelte für erbrachte Leistungen vor Steuermitteln) die meisten Gemeinden weiterhin zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verpflichtet wären, so die CSU-Fraktion. Sie weist auch darauf hin, dass eine Kann-Regelung es finanziell klammeren Gemeinden schwer machen würde die Beiträge zu erheben, wenn eine reichere Nachbargemeinde darauf verzichtet.

Über den Gesetzentwurf soll in zwei Wochen im Parlament beraten werden, am 1. April 2016 könnte das Gesetz in Kraft treten.