Strassenstrich in Berlin. Bild: imago/Olaf Wagner
Prostitutionsgesetz

„Deutschland darf nicht das Bordell Europas sein“

Trotz Kritik von Juristen und Beratungsstellen bleibt die Union dabei: Das Prostitutionsgesetz muss verschärft werden. „Deutschland darf und wird bald nicht mehr das unkontrollierte Bordell Europas sein“, betont der sozial- und familienpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Stephan Stracke. Einzelheiten könne man noch verändern, darüber werde derzeit verhandelt.

Damit reagierte Stracke auf Kritik an dem Entwurf zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG). Stracke lobt insbesondere die vorgesehene Anmeldungsplicht für alle Prostituierten und die Erlaubnispflicht für Betreiber von Prostitutionsstätten. Diese Pflichten stellten sicher, „dass der Prostitutionsmarkt für Kriminelle weniger attraktiv wird. Prostituierte erhalten über die Anmeldepflicht auch Kontaktmöglichkeiten außerhalb des Milieus und dort Unterstützung. Anzeichen von Zwangsprostitution können frühzeitig erkannt werden.“

Zuvor hatten die evangelische Diakonie, der „Deutsche Juristinnenbund“, ein „Frauentreff Olga“ sowie die Aids-Hilfe heftige Kritik an dem Gesetzentwurf geübt. Während die Diakonie die Meldepflichten ablehnt und stattdessen mehr Geld für Beratung und Unterstützung fordert, kritisieren die Juristinnen die im Gesetz angeblich vorgenommene Vermischung von freiwilliger Prostitution, Zwangsprostitution und Menschenhandel. Das Gesetz werde „schaden statt zu schützen“. So verletze die Anmeldepflicht wichtige Grundrechte von Prostituierten, etwa die Berufsfreiheit oder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Zwangsprostituierte oder „Selbstbestimmte Sexarbeiterinnen“?

Der „Frauentreff Olga“, laut Selbstbezeichnung ein „Kontaktladen für drogenabhängige und sich prostituierende Frauen“, äußerte sich ähnlich: Der Kampf gegen Zwangsprostitution gehöre ins Strafrecht, während ein Prostituiertenschutzgesetz sich hingegen an „selbstbestimmte, freiwillig und professionell arbeitende Sexarbeiter“ richten müsse. Laut Studien gibt es aber nur äußerst wenige wirklich „freiwillige“ Prostituierte, die meisten arbeiten gegen ihren Willen oder aus wirtschaftlicher Not.

Die Aids-Hilfe kritisiert „Kontrolle und Repressionen“ im Gesetzentwurf. Das Gesetz übertrage die „gesamten Pflichten zur Anmeldung, Beratung und regelmäßigen Gesundheitskontrolle allein den Prostituierten“. Das werde viele Prostituierte in die Illegalität treiben, befürchtet die Aids-Hilfe.

Bereits im Juni hatte die Prostituiertenorganisation Dona Carmen aus Frankfurt zu einer Protestaktion aufgerufen, weil in dem geplanten Gesetz eine Prüfung der zu ihrem Schutz erforderlichen Einsichtsfähigkeit von Huren vorgesehen ist, laut der Organisation eine Art „Idioten-Test“. Bestehe eine Sexarbeiterin den Test nicht, könnte ihr die Anmeldebescheinigung verweigert werde.

Union setzt sich durch

Stolz ist der CSU-Familienpolitiker Stracke auf den Ansatz, ein „sinnvolles Netz aus Beratung, Schutz, Sicherheit, und Kontrolle“ zu schaffen. Die CDU/CSU-Fraktion habe ihre wichtigsten Anliegen im Gesetzentwurf durchgesetzt. „Auf Drängen der CSU-Landesgruppe wird der Entwurf noch im Herbst auch mit den Koalitionsfraktionen abgestimmt. Damit stellen wir sicher, dass im Gesetzentwurf die wichtigen Anliegen von CDU/CSU verankert sind.“ An einzelnen Stellschrauben könne man jedoch noch drehen, so Stracke: „Der Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums für ein Prostitutionsschutzgesetz befindet sich derzeit noch in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung und mit den Bundesländern.“

Deutschland: Dorado für Menschenhändler, Zuhälter und Zwangsprostitution

Das von der rot-grünen Bundesregierung 2001 durchgesetzte Prostitutionsgesetz mit Änderungen im Straf- und Zivilrecht sowie bei den gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungen war zuletzt immer heftigerer Kritik aus Justiz und Polizei ausgesetzt, weil es dem Menschenhandel und Zwangsprostitution Tür und Tor geöffnet hatte. Es gibt zahlreiche Berichte über einen regelrechten Sklavenmarkt für Frauen aus Osteuropa und kriminelle Menschenhändler, die mit Versprechungen für normale Jobs Frauen aus ärmeren Ländern nach Deutschland locken und dort zur Prostitution zwingen. Hierfür verantwortlich waren die Änderungen im Strafrecht: Nach § 180a (Ausbeutung) und §181a StGB (Zuhälterei) war nunmehr das „Schaffen eines angemessenen Arbeitsumfeldes“ erlaubt, nicht aber die „Ausbeutung von Prostituierten“. Letzteres setzt aber wirtschaftliche oder persönliche Abhängigkeit voraus, was fast nie zu beweisen war. Und ohne Aussagen der Betroffenen, die oft von ihren Zuhältern auf verschiedene Weise unter Druck gesetzt wurden und werden, ist eine Verurteilung beinahe unmöglich.

Auch sind die Kontrollen von Prostitutionsstätten durch Ordnungsbehörden und Polizei offenbar erschwert worden. Das Gesetz hat zudem Auswüchse wie Großbordelle und Flatrate-Sextarife befördert. Viele Prostituierte sagen heute, das Gesetz habe ihnen wenig bis nichts gebracht. Kaum eine nutzt den Zugang zur Sozial- oder Krankenversicherung, wenige gehen ein festes Arbeitsverhältnis ein. Und gerade Krankenkassen verlangen oft sehr hohe Beiträge von Prostituierten wegen der gesundheitlichen Risiken.