Die CSU beweist ihr Herz für Familien. (Bild: Wavebreakmedia-Micro/Fotolia)
Betreuungsgeld

CSU: „Das Geld steht den Familien zu“

Die CSU wehrt sich gegen den Versuch des Bundesfinanzministeriums, die freiwerdenden Mittel des Betreuungsgeldes einfach im Bundeshaushalt zu verbuchen. „Das Betreuungsgeld ist in der Koalition fixiert und steht den Familien zu“, betont CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer. Wenn laut Verfassungsgericht künftig die Länder für das Betreuungsgeld zuständig seien, müssten diese die Mittel erhalten.

„Die Zukunft des Betreuungsgelds nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil wird erst noch in der Koalitionsspitze verhandelt. So ist es vereinbart. Daran muss sich auch das Bundesfinanzministerium halten“, meint CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer zu Meldungen, wonach das Bundesfinanzministerium die freiwerdenden Mittel aus dem Betreuungsgeld in den Bundeshaushalt zurückführen und anderweitig verwenden will. Hier „einfach mal laut zu denken“, sei familienpolitisch das falsche Signal, so Scheuer. „Die CSU hat ein Herz für die Familien und wir werden für die Familien kämpfen.“

Im Bundeshaushalt sind 900 Millionen Euro für das Betreuungsgeld eingeplant. Das Bundesverfassungsgericht hatte Mitte Juli entscheiden, dass für das Betreuungsgeld nicht der Bund, sondern die Länder zuständig seien.

Wenn die Länder zuständig sind, müssen sie auch die Mittel bekommen

CSU-Generalsekretär Scheuer betont, das Geld gehöre nicht dem Finanzministerium, sondern eindeutig den Familien: „Das Betreuungsgeld ist in der Koalition fixiert und das Geld steht den Familien zu. Wenn nach dem Bundesverfassungsgericht die Länder zuständig sind, muss das Geld den Ländern zur Verfügung gestellt werden.“ Scheuer verweist darauf, dass mehr als 450.000 Familien in Deutschland derzeit Betreuungsgeld beziehen. In Bayern sind es sogar drei Viertel aller Antragsberechtigten Familien.

Scheuer bezieht sich dabei auf einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“. Demnach plant Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), die für das Betreuungsgeld vorgesehenen Haushaltsmittel nicht in Kitas oder Leistungen für Familien zu investieren, sondern in den allgemeinen Haushalt zurückzuführen. Die SZ berief sich dabei auf Aussagen von Schäubles Staatssekretär Jens Spahn (CDU) in der Haushaltsklausur der Bundestagsfraktionen von SPD und Union. Das Geld werde gebraucht, um „ungeplante Mehrausgaben“ beim Elterngeld und Hartz-IV-Leistungen zu decken, wird Spahn zitiert.

Schäubles Ministerium dementierte: Die Verwendung der bisher für das gekippte Betreuungsgeld vorgesehenen Finanzmittel sei weiter offen. Die Gespräche in der Koalition dauerten an, es sei noch keine Entscheidung gefallen, sagte eine Sprecherin von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) am Mittwoch in Berlin. Ziel sei es nach wie vor, bis zum Herbst zu einer Einigung zu kommen. Sie verwies aber darauf, dass das Elterngeld immer stärker in Anspruch genommen werde und – auch wegen der guten Einkommensentwicklung – die Ausgaben für diese Familienleistung steigen. Zudem werde wegen des Bestandsschutzes das Betreuungsgeld an die bisherigen Empfänger weiter bezahlt.

 

Gelder sind zweckgebunden

Auch Bayerns Familienministerin Emilia Müller stellte noch einmal klar: „Wir wollen die für das Betreuungsgeld freiwerdenden Mittel vom Bund haben. Ich setze auf das, was wir in der Koalition vereinbart haben. Das Betreuungsgeld ist mit dem Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz verknüpft. Die Mittel sind zweckgebunden als Gelder für das Betreuungsgeld in den Bundeshaushalt eingestellt. Sie können jetzt nicht beliebig anderweitig verwendet werden.“

Bayern will an den Erfolg des Betreuungsgeldes anknüpfen und die Wahlfreiheit der Eltern mit einem Betreuungsgeld auf Landesebene stärken.

Emilia Müller

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind die Länder für das Betreuungsgeld zuständig. Daher müssen auch die Länder entscheiden, wie sie die freiwerdenden Mittel einsetzen. Über 73 Prozent der Familien mit Ein- und Zweijährigen nahmen das Betreuungsgeld in Bayern in Anspruch. Sie zeigten damit, wie wichtig es für sie ist. „Der Bund muss den Ländern die dafür vorgesehenen Mittel übertragen. Darauf pochen wir. Denn Bayern will an den Erfolg des Betreuungsgeldes anknüpfen und die Wahlfreiheit der Eltern mit einem Betreuungsgeld auf Landesebene stärken. Daneben investieren wir bereits kräftig in die Qualität der bayerischen Kindertageseinrichtungen. Nachhilfeunterricht aus Berlin brauchen wir hierfür nicht!“

dpa/wog/avd