Das Betreuungsgeld bleibt – jedenfalls in Bayern
Die für das Betreuungsgeld bereitgestellten Mittel müssen weiter an die Länder fließen, fordert Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer. Im September will die Koalitionsrunde darüber entscheiden. Der SPD steht dann die Stunde der Wahrheit bevor: Sie muss hunderttausenden Eltern, die die Leistung empfangen, erklären, ob sie zu den Familien steht oder nicht.
Nach dem Urteil

Das Betreuungsgeld bleibt – jedenfalls in Bayern

Die für das Betreuungsgeld bereitgestellten Mittel müssen weiter an die Länder fließen, fordert Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer. Im September will die Koalitionsrunde darüber entscheiden. Der SPD steht dann die Stunde der Wahrheit bevor: Sie muss hunderttausenden Eltern, die die Leistung empfangen, erklären, ob sie zu den Familien steht oder nicht.

Das Betreuungsgeld wird fließen. Jedenfalls in Bayern. Das hat Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sofort klargestellt:

Die CSU bleibt verlässlich an der Seite der Familien. Bayern wird die Familienleistung erhalten und sie in jedem Fall weiterhin ausbezahlen.

Horst Seehofer

Seehofers Versprechen gilt nicht nur Eltern, deren Anträge auf die familienpolitische Leistung schon bewilligt wurden. In Bayern wird das Betreuungsgeld ganz normal fortgesetzt, auch nach dem Auslaufen des bisherigen Verfahrens in spätestens 22 Monaten. Das erklärte in München schon einmal die Vorsitzende der Familienkommission und Landtagsabgeordnete Kerstin Schreyer-Stäblein:

Für den Freistaat heißt das Urteil: Wir werden in jedem Fall ein Betreuungsgeld ‚Bayerischer Art‘ für ‚unsere‘ Eltern auf den Weg bringen.

Kerstin Schreyer-Stäblein, MdL.

62 Prozent halten das Betreuungsgeld für eine gute Maßnahme

Alle Zahlen bestätigen, dass der bayerische Weg richtig ist. „Über 73 Prozent der bayerischen Eltern (11.393 Antragsteller) mit ein- und zweijährigen Kindern nehmen das Betreuungsgeld in Anspruch“, erinnert Seehofer. „Das zeigt, dass das Betreuungsgeld eine wichtige Leistung für Familien ist.“ Einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes Dimap zufolge befürworten 62 Prozent der Einwohner Bayerns das Betreuungsgeld als „eine gute Maßnahme“.

Aber das Elterngeld kommt nicht nur in Bayern an. Auch in Baden-Württemberg beziehen über 60 Prozent der berechtigten Eltern das Betreuungsgeld. In der gesamten Bundesrepublik  waren es zuletzt 455.321 Eltern. Interessanter Vergleich: Dem Deutschen Städte- und Gemeindebund zufolge betreuten im vergangenen März Kitas und Tagespflege bundesweit rund 695.000 Kinder. Man sieht die Zahlen und versteht, warum manche SPD-Ideologen das Betreuungsgeld unbedingt abschaffen wollen: Es ist ihnen zu erfolgreich.

Das Geld steht den Ländern zu

Jetzt geht es um’s Geld. Im Bundeshaushalt 2015 wurden 900 Millionen Euro für das Betreuungsgeld bereitgestellt, für das Jahr 2016 sogar eine Milliarde. Eltern, die die Sozialleistung schon erhalten, sollen die 150 Euro bis zum Ende ihres Anspruchs erhalten können, hat auch das Bundesfamilienministerium angekündigt. Das Bundesverfassungsgericht hatte diesbezüglich auf die allgemeinen Regeln des Vertrauensschutzes hingewiesen, was so viel heißt wie: Zusage ist Zusage.

Nun ist der Bund in der Pflicht, den Ländern die bisher für das Betreuungsgeld eingesetzten Mittel in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen.

Horst Seehofer

Aber was geschieht mit den nun Zug um Zug freiwerdenden Beträgen – ab 2017 wie gesagt eine Milliarde Euro? Bayern fordert, das Geld an die Länder zu geben, die es dann in Eigenregie an die Empfänger-Eltern weiterreichen. Ministerpräsident Seehofer: „Nun ist der Bund in der Pflicht, den Ländern die bisher für das Betreuungsgeld eingesetzten Mittel in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen.“ Das Geld stehe den Familien zu und dürfe nicht „für andere Zwecke weggenommen“ werden, betont die CSU.

So sehen das auch andere Bundesländer. In Rheinland-Pfalz will Oppositionschefin Julia Klöckner (CDU) die freiwerdenden Mittel weiterhin „bei den Familien“ lassen. SPD-Ministerpräsidentin Manu Dreyer fordert das Geld ebenfalls für Rheinland-Pfalz, will es aber für den Ausbau des Kita-Angebots ausgeben. Selbst wenn es dazu käme, würde Dreyer schnell merken, dass ein Kita-Platz teurer ist als 150 Euro im Monat. Aber kein Problem: Im März wird in Rheinland-Pfalz gewählt, die Wähler dürfen entscheiden.

Natürlich will auch Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig die schöne Milliarde für ihr Ressort retten. Die Mittel dürften „nicht im Haushalt des Bundesfinanzministerium versickern“, so die Ministerin. Wenn sie damit durchkommt, wird es interessant sein zu sehen, wie in den Landeshauptstädten die SPD-Ministerpräsidenten darauf reagieren.  Im September wird in Berlin die Koalitionsrunde entscheiden, wie die Mittel verwendet werden.

Stunde der Wahrheit für die SPD

Aus den Äußerungen von Ministerin Schwesig ist eine gewisse Verunsicherung herauszuhören. Kein Wunder: Denn jetzt steht der SPD die Stunde der Wahrheit bevor. Ihr Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht – das SPD-regierte Hamburg hatte die Klage angestrengt – kann ihr dabei furchtbar auf die Füße fallen. Denn Anfang 2016 wird am Superwahltag 13. März nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern zugleich auch in Baden-Württemberg und in Sachsen-Anhalt gewählt. Wenn jetzt das Betreuungsgeld von den Landesregierungen abhängt, drängt es sich als Wahlkampfthema förmlich auf.

Hunderttausend Eltern, die sich bisher über die Leistung gefreut haben, können durchaus eine Wahl entscheiden. Wer den Eltern das Geld einfach wegnehmen will, wird in keinem Wahlkampf gut aussehen, warnt denn auch CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer:

Alle Länder müssen Farbe bekennen, ob sie ein Herz für die Familie haben. Das ist die Stunde der Wahrheit für die Ministerpräsidenten Kraft, Kretschmann und Dreyer. Wer Bayern nicht folgt, wird sich rechtfertigen müssen.

Andreas Scheuer, CSU-Generalsekretär