Keine Allzweckwaffe: Die Mietpreisbremse. Bild: Fotolia/bluedesign
Wohnungsmarkt

Auf der Bremse

Das bayerische Kabinett hat die sogenannte Mietpreisbremse-Verordnung verabschiedet. "Bayern hat sich auf Bundesebene stets für die Mietpreisbremse eingesetzt und eine schnelle Umsetzung angekündigt", so Justizminister Winfried Bausback. Sie gilt in 144 Städten und Gemeinden im Freistaat.

„Wir halten Wort: Ab 1. August 2015 gilt die Mietpreisbremse in 144 bayerischen Städten und Gemeinden. Die Miete darf dort künftig bei Neuabschluss eines Mietvertrages höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen von der Mietpreisbremse sind Neubauten und die erste Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung. Bayern ist damit eines der ersten Länder, das die Mietpreisbremse umsetzt!“ Zum Zustandekommen der Verordnung hob Bausback hervor: “Gerade im Interesse der Mieterinnen und Mieter brauchen wir eine Mietpreisbremse, die auf einem rechtssicheren Fundament steht. Deshalb sind wir bei der Umsetzung nicht nur schnell, sondern auch sehr gründlich und sorgfältig vorgegangen.

Wir haben frühzeitig die erforderlichen statistischen Erhebungen durchführen lassen, um eine stabile Datenbasis für die Mietpreisbremse zu bekommen. Außerdem haben wir die Städte und Gemeinden – gleichsam die ‚Insider‘ ihrer örtlichen Wohnungsmärkte – von Anfang an in den Prozess eingebunden. Auf dieser Grundlage können wir von der Mietpreisbremse verantwortungsvoll und passgenau Gebrauch machen.”

Keine Allzweckwaffe

Abschließend betonte Bayerns Justizminister: “Wir haben immer gesagt: Die Mietpreisbremse ist keine Allzweckwaffe gegen steigende Mieten. Sie ist aber ein wichtiger Baustein, der dazu beizutragen wird, dass Wohnraum für unsere Bürgerinnen und Bürger bezahlbar bleibt. Mit der Verordnung fügen wir diesen Baustein in unser Maßnahmengebäude zur Verbesserung der angespannten Wohnungsmärkte in Bayern ein. Das erwarten die Mieterinnen und Mieter – vor allem in den Ballungsgebieten – zu Recht von uns!”

Massive Preisanstiege

Dass die Einführung der Mietpreisbremse nötig war, zeigt laut einer Analyse von „immowelt.de“, einem der führenden Immobilienportale, der Blick auf die Preisveränderungen von 2010 auf 2015. So stiegen laut dem Portal in Würzburg die Mieten in den letzten fünf Jahren um 39 Prozent. Neben Würzburg fielen besonders in Bayreuth (35 Prozent; 8,10 Euro pro Quadratmeter) und Augsburg (27 Prozent; 8,50 Euro) die Anstiege hoch aus. Auch die beiden fränkischen Großstädte Fürth (26 Prozent; 8,20 Euro) und Nürnberg (25 Prozent; 8,60 Euro), das niederbayerische Landshut (24 Prozent; 8,70 Euro) sowie Ingolstadt (23 Prozent; 10,00 Euro) in Oberbayern könnten künftig von der Mietpreisbremse profitieren.

Zwar hatte München nicht den steilsten Mietanstieg zu verbuchen, dennoch bleibt die bayerische Landeshauptstadt mit Abstand die teuerste Großstadt in Bayern und Deutschland. Aktuell kostet eine Mietwohnung im Mittel 15,10 Euro pro Quadratmeter und somit 29 Prozent mehr als noch 2010. Damals betrug der Quadratmeterpreis noch 11,70 Euro. Die hohen Preise von München machen sich auch im Einzugsgebiet der Metropole bemerkbar: So gehört laut „immowelt“ Dachau mit 11,10 Euro pro Quadratmeter genauso zu den teuersten Städten Bayerns wie Erding (10,30 Euro) und Fürstenfeldbruck (10,20 Euro).

Was macht die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse sieht vor, dass bei Wiedervermietung von Bestandsimmobilien die zulässige Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich 10 Prozent angehoben werden darf. Allerdings gibt es Ausnahmen: Für bestehende Mieten gilt ein Bestandsschutz. Bei einer Neuvermietung darf ein Vermieter auch dann eine Miete oberhalb der Grenze verlangen, wenn die Immobilie zuvor bereits zu diesem Preis vermietet war. Er kann die Miete dann aber nicht weiter erhöhen. Ausgenommen von der Mietpreisbremse sind außerdem Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 zum ersten Mal bezogen wurden, sowie umfassend sanierte Wohnungen. Letzteres ist der Fall, wenn die Modernisierung mindestens ein Drittel des Wertes einer vergleichbaren Neubauwohnung gekostet hat.

Die Liste der Städte und Gemeinden, in denen bei Wiedervermietungen ab 1. August 2015 die Mietpreisbremse gilt, hier als pdf-Datei:

mietpreisbremseverordnung