Die Klagen richteten sich vor allem gegen die Verbreiterung der Start- und Landebahn sowie die Verlängerung der Betriebszeit um eine Stunde bis 23 Uhr. Der Planfeststellungsbeschluss sei rechtmäßig, hieß es in der Urteilsbegründung. Ein Bedarf für die vorgesehene Verbreiterung der Start- und Landebahn von 30 auf 45 Meter ergebe sich schon aus Sicherheitsgründen. Auch die Nachtflugregelung sei rechtlich nicht zu beanstanden. In der besonders geschützten Nachtkernzeit ab 0.00 Uhr werde weiterhin kein Flugbetrieb zugelassen. „Dieses Urteil gibt uns Planungssicherheit und ist ein deutliches Signal für die Zukunft des Allgäu Airport“, sagte Flughafen-Geschäftsführer Ralf Schmid laut Mitteilung über den Richterspruch.
(dpa)