Aus der Landesgruppe
Die Krankenhausversorgung, die Energiewende, Arbeitsverträge in der Wissenschaft, die Wohngelderhöhung, die betriebliche Altersversorgung, konsequente Abschiebung abgelehnter Asylbewerber, die Lockerung des Bürokratie-Wahnsinns beim Mindestlohn von SPD-Ministerin Nahles und bessere Förderung für Existenzgründer - die aktuellen Themen der CSU-Landesgruppe.
CSU im Bundestag

Aus der Landesgruppe

Die Krankenhausversorgung, die Energiewende, Arbeitsverträge in der Wissenschaft, die Wohngelderhöhung, die betriebliche Altersversorgung, konsequente Abschiebung abgelehnter Asylbewerber, die Lockerung des Bürokratie-Wahnsinns beim Mindestlohn von SPD-Ministerin Nahles und bessere Förderung für Existenzgründer - die aktuellen Themen der CSU-Landesgruppe.

Hasselfeldt und Hasenbein zur Krankenhausversorgung

Gerda Hasselfeldt und Siegfried Hasenbein. (Bild: fkn)

Gerda Hasselfeldt und Siegfried Hasenbein. (Bild: fkn)

Die Koalition will die Krankenhausversorgung den Erfordernissen der Zukunft anpassen. Dazu soll es eine Krankenhausreform geben, die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Der CSU ist in diesem Zusammenhang der enge Austausch mit den Krankenhausbetreibern besonders wichtig. Die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Gerda Hasselfeldt, und der Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, Siegfried Hasenbein, haben sich jüngst über den aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Krankenhausstrukturreform ausgetauscht. Der Gesetzentwurf baut auf den im vergangenen Jahr von Bund und Ländern beschlossenen Eckpunkten auf. Für das jetzt anstehende parlamentarische Verfahren haben Hasselfeldt und Hasenbein eine weiterhin enge Abstimmung vereinbart. Gerda Hasselfeldt anerkennt die Perspektive der Krankenhäuser: „Eine gut erreichbare und qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung muss auch in Zukunft sichergestellt sein. Dies muss der Ausgangspunkt und zugleich das Ziel aller Bemühungen bei der Krankenhausreform sein. Als CSU-Landesgruppe werden wir dabei insbesondere im Blick haben, ob die in der jetzigen Fassung des Regierungsentwurfes vorgesehenen Instrumente zur Mengensteuerung in der kumulativen Wirkung möglicherweise zu starke finanzielle Begrenzungen auslösen. Sollte dies der Fall sein, werden wir entsprechend nachjustieren.

Albert Rupprecht: Weg für neues Wissenschaftszeitvertragsgesetz ist frei

Die Koalitionsfraktionen haben sich abschließend auf Eckpunkte für eine Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes verständigt. Hierzu erklärt der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Albert Rupprecht:

„Wir als Unionsfraktion freuen uns, dass es gelungen ist, auf der Grundlage unseres der SPD vorgelegten Angebots zur Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses eine abschließende Einigung über die Eckpunkte für eine Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes zu erzielen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung ist nun gebeten, zügig einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Mit der Novelle wollen wir Fehlentwicklungen in der Befristungspraxis abstellen, ohne die in der Wissenschaft erforderliche Flexibilität und Dynamik zu beeinträchtigen.
Den von uns darüber hinaus vorgeschlagenen Eckpunkten für ein gemeinsames Bund-Länder-Programm zur Förderung von Tenure-Track-Professuren an Universitäten, das für uns entscheidend ist für die Schaffung neuer und zuverlässiger Karrierewege in der Wissenschaft, konnte die SPD hingegen bislang noch nicht zustimmen. Unser Angebot hierfür bleibt aber auf dem Tisch. Denn wir sind überzeugt, dass wir für den notwendigen Strukturwandel in der Wissenschaft ein solches Programm dringend brauchen. Klar ist: Die Unionsfraktion ist und bleibt Garant für einen starken wissenschaftlichen Nachwuchs.“

 

Marlene Mortler, Anja Weisgerber: Wohnen in Deutschland bleibt bezahlbar

Zum Beschluss des Deutschen Bundestags über die Reform des Wohngeldes erklären die agrar-, umwelt- und baupolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe Marlene Mortler und die zuständige Obfrau der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Anja Weisgerber:

„Mit dem heutigen Gesetzespaket werden die Leistungen des Wohngeldes zum 1. Januar nächsten Jahres an die allgemeine Miet- und Einkommensentwicklung angepasst. Wohnen ist teuer geworden. Gerade in unseren Ballungsräumen und Universitätsstädten sind die Mieten in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Insbesondere für einkommensschwache Haushalte, für Rentner und Alleinerziehende ist es immer schwieriger geworden, überhaupt bezahlbaren Wohnraum zu finden. Wir haben zur Wahl versprochen: Wohnen in Deutschland bleibt bezahlbar. Dieses Versprechen haben wir nun umgesetzt“, erklärt Mortler.

„Heute ist ein guter Tag für Mieter in Deutschland. Von der Wohngeldreform profitieren ca. 870.000 Haushalte. Darunter sind etwa 90.000 Haushalte, die vorher auf Grundsicherung angewiesen waren. Damit einkommensschwache Haushalte nicht immer wieder in die Grundsicherung zurückfallen, fordern wir die Bundesregierung in einem Begleitantrag auf, zu prüfen, wie dieser so genannte Drehtüreffekt künftig abgemildert werden kann“, betont Weisgerber.

Mit dem Gesetzentwurf wird die Wohngeldleistung gegenüber den zuletzt im Jahr 2009 festgelegten Sätzen um durchschnittlich 39 Prozent angehoben. Hierbei wird auch dem Anstieg der Heizkosten Rechnung getragen. Die Miethöchstbeträge werden im neuen Wohngeldgesetz regional gestaffelt, um der regional äußerst unterschiedlichen Entwicklung der Mieten gerecht zu werden. Vor Inkrafttreten des Gesetzes muss noch der Bundesrat seine Zustimmung erklären.

 

Volker Ullrich: Einkommensschwache Haushalte werden spürbar entlastet

„Das Wohngeld ist ein Mittel, um armen Menschen bezahlbares Wohnen überhaupt erst zu ermöglichen. Wir helfen denjenigen, die von steigenden Mieten stark betroffen wird und zu wenig verdienen, um aus eigener Kraft die Miete zahlen zu können“, betont der Augsburger CSU-Bundestagsabgeordnete Volker Ullrich. Momentan beziehen 1468 Haushalte in Augsburg Wohngeld. Deutschlandweit sollen von der Wohngeldreform rund 870.000 Haushalte profitieren, darunter auch 90.000 Haushalte, die bisher auf Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen waren. Mit der Wohngeldreform soll das Wohngeld wieder leistungsfähig gemacht werden. Es wird an die allgemeine Entwicklung der Mieten und Einkommen angepasst. Zugleich werden bei der Wohngelderhöhung die regionalen Unterschiede bei den Mieten und der Anstieg der Heizkosten besonders berücksichtigt. Bislang erhielt ein Zwei-Personen-Haushalt (im Jahr 2012) durchschnittlich 112 Euro Wohngeld. Mit der Reform sollen es durchschnittlich 186 Euro sein. Ullrich bewertet die Wohngeldreform positiv. „Mehr Wohngeld verbessert die Situation von Haushalten mit geringem Einkommen. Vor allem in großen Städten wie München oder Augsburg sollen Menschen entlastet werden, indem der Höchstbetrag für die Miete und die Tabellenwerte gestaffelt angehoben werden. Das ist gut für Augsburg. Sonst könnten immer weniger einkommensschwache Haushalte Wohngeld beziehen.“

 

Hans-Peter Friedrich: CSU erzwingt umweltfreundlichen Netzausbau

Zur Vereinbarung der Parteivorsitzenden von CSU, CDU und SPD zur Umsetzung der Energiewende erklärt der stellvertretende Vorsitzende  der CDU/CSU-Fraktion, Hans-Peter Friedrich: „Die Eckpunkte für eine erfolgreiche Energiewende, die die drei Parteivorsitzenden in Berlin ausgehandelt haben, machen deutlich: Die Energiewende und der Netzausbau können nicht ohne und nicht gegen die Bevölkerung erfolgen. Der Auftrag an die Bundesnetzagentur, Trassenvarianten zu wählen, die den geringsten Eingriff für die Wohnbevölkerung sowie Natur und Landschaft mit sich bringen, darf nicht nur auf dem Papier stehen. Wir werden, wo immer Kabel und Trassen durch Oberfranken verlaufen, als Vertreter der Bevölkerung auf die strikte Einhaltung dieser Vorgaben achten. Dazu gehört auch der Vorrang von Erdkabeln gegenüber landschaftsverschandelnden Monstertrassen. Dass die Erdverkabelung teurer ist, ist klar. Unsere Landschaft und der Schutz unserer Bevölkerung sind uns das wert sein. Für die Netzbetreiber muss klar sein: wer Netze bauen und betreiben will, braucht dazu die Unterstützung der Bevölkerung und ihrer Vertreter. Deswegen ist dringend zu empfehlen, in allen Phasen der Projektplanung und -ausführung die Betroffenen einzubeziehen.“

 

Anja Weisgerber: Netzverknüpfungspunkt Grafenrheinfeld wird entlastet

Die Parteivorsitzenden der Großen Koalition haben sich beim Koalitionsgipfel im Kanzleramt auf Eckpunkte für den Netzausbau geeinigt. Der Netzverknüpfungspunkt Grafenrheinfeld wird nachhaltig entlastet. Die Stammstrecke der Stromtrasse SuedLink, mit den zwei Leitungen Brunsbüttel nach Großgartach sowie Wilster nach Grafenrheinfeld, wird nicht durch die Region führen. Dazu werden die Netzbetreiber eine westlichere Trassenvariante vorlegen. Nach Grafenrheinfeld wird die Bundesnetzagentur lediglich einen Abzweig planen. Dieser soll weitestgehend auf Bestandstrassen geführt werden. Zudem wird die Erdverkabelung künftig Vorrang haben. Besonders schützenswerte Bereiche sollen vermieden und Varianten mit den geringsten Eingriffen für die Wohnbevölkerung sowie Natur und Landschaft gefunden werden. Um eine weitere Entlastung der Region Grafenrheinfeld zu erreichen, werden die geplanten Wechselstrom-Trassen von Mecklar nach Grafenrheinfeld (P 43) sowie von Altenfeld nach Grafenrheinfeld (P 44) nicht in Grafenrheinfeld enden. Stattdessen werden die Netzbetreiber aufgefordert, Alternativen mit neuen Endpunkten zu entwickeln und diese entlang von Bestandstrassen zu führen. „Der Einsatz für die Region hat sich gelohnt. Es war wichtig, dass wir die Überlastung des Netzverknüpfungspunktes Grafenrheinfeld zum richtigen Zeitpunkt, im April dieses Jahres, mit einer Landkreis-Delegation im Bundeswirtschaftsministerium vorgebracht haben. Gemeinsam haben wir in München und Berlin für unsere Heimat gekämpft. Auch Ministerpräsident Seehofer hat sich unsere Argumente zu Eigen gemacht. Damit haben wir erreicht, dass der Netzverknüpfungspunkt Grafenrheinfeld nachhaltig entlastet und Grafenrheinfeld somit nicht zur Stromdrehscheibe Deutschlands wird“, so die Bundestagsabgeordnete Anja Weisgerber und Bayerns Innen-Staatssekretär Gerhard Eck. „Zudem werden keine komplett neuen Stromtrassen durch den Landkreis Schweinfurt gezogen. Die geplante Vorzugstrasse der SuedLink-Leitung mit ihren verschiedenen Varianten ist vom Tisch. Alternativ wird es nur einen Stich von der SuedLink-Stammstrecke, die weiter westlich verläuft, nach Grafenrheinfeld geben. Dieser Stich wird entlang einer bestehenden Trasse laufen. Zudem besteht der Vorrang der Erdverkabelung, das heißt, es wird erst geprüft, ob eine Verlegung des Kabels in die Erde möglich ist. In der jetzt anstehenden Bundesfachplanung und im anschließenden Planfeststellungsverfahren wird gemeinsam mit den Bürgern und Verantwortlichen vor Ort eine Lösung gefunden, die die geringste Beeinträchtigung für die Wohnbevölkerung sowie Umwelt und Natur auslöst. Das ist ein großer Fortschritt für die Region“, so Weisgerber.

 

Stephan Stracke, Matthäus Strebl: Betriebliche Altersversorgung wird gestärkt

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtline beschlossen. Dazu erklären der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Stracke, und der zuständige Berichterstatter, Matthäus Strebl:

„Wir wollen die betriebliche Altersversorgung stärken und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Betriebsrenten auch in kleinen Unternehmen eine hohe Verbreitung finden. So haben wir es im Koalitionsvertrag festgelegt. Und wir halten Wort. Mit der Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie verbessern wir die Qualität von Betriebsrenten. Mit der frühzeitigen Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht erhalten die Betriebsrentensysteme zugleich die notwendige Rechts- und Planungssicherheit, ohne die der angestrebte Auf- und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung nicht möglich ist. Mit der weiteren Absenkung der Unverfallbarkeitsfrist, ab der Betriebsrentenanwartschaften bei einem Arbeitgeber nicht mehr verloren gehen, und des Unverfallbarkeitsalters von 25 auf 21 Jahre, der Erweiterung der Abfindungs- und Auskunftsrechte zugunsten der Beschäftigen sowie der Gleichbehandlung von ruhenden Betriebsrentenanwartschaften von ausgeschiedenen Beschäftigten mit Anwartschaften von Arbeitnehmern, die im Unternehmen verbleiben, wird die Mobilität der Beschäftigten deutlich gestärkt“, sagt Stephan Stracke.

„Der Gesetzentwurf ist aber nur ein erster Schritt zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung. Wir brauchen auch eine Optimierung der staatlichen Förderung. Deshalb müssen weitere gesetzliche Maßnahmen folgen, wenn die Ergebnisse des vom Bundesministerium der Finanzen in Auftrag gegebenen Forschungsvorhabens Ende 2015 vorliegen. Denn nur mit einer starken betrieblichen Altersversorgung kann mittel- und langfristig der Lebensstandard im Alter in einem stabilen Drei-Säulen-System mit Umlage- und Kapitaldeckungselementen sichergestellt werden“, sagt Matthäus Strebl.

 

Michael Frieser: Abgelehnte Asylbewerber konsequent abschieben

Zu der gestiegenen Zahl rechtsextremer Angriffe auf Asylbewerberunterkünfte im vergangenen Jahr erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Michael Frieser: „Der Verfassungsschutzbericht belegt die hohe Bedeutung einer ausgewogenen und nachvollziehbaren Asylpolitik. Angesichts der drastischen Zunahme von rechtsextremen Übergriffen auf Asylbewerber müssen wir noch mehr Wert auf die Akzeptanz unserer Asylpolitik in der Bevölkerung legen. Die zum Teil enorme Hilfsbereitschaft eines großen Teils der Bevölkerung muss erhalten bleiben. Es führt daher kein Weg daran vorbei, zukünftig noch deutlicher zwischen bleibeberechtigten und nicht bleibeberechtigten Asylbewerbern zu unterscheiden. Abgelehnte Asylbewerber müssen zeitnah wieder in ihre Herkunftsländer zurückführt werden. Zu einer ausgewogenen Flüchtlingspolitik gehört es auch, vorhandenen Asylmissbrauch einzudämmen. Klar ist aber auch, wer Menschen angreift, die in unserem Land Schutz und Sicherheit suchen, der greift damit auch unsere Gesellschaft als Ganzes an. Es gilt daher, unseren Rechtsstaat und unsere Grundwerte zu verteidigen. Eine Unterwanderung bürgerlicher Protestbewegungen durch Personen aus der rechtsextremen Szene dürfen wir nicht zulassen.“

 

Andrea Lindholz: Reform des Ausweisungsrechts

Der Innenausschuss des Bundestages hat den Gesetzentwurf zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung beschlossen. Der Entwurf sieht eine Reform des Ausweisungsrechts sowie ein Bleiberecht für gut integrierte Ausländer, die seit acht Jahren ohne gesicherten Status in Deutschland leben, vor. In einem Änderungsantrag stellt die Große Koalition rechtlich ausdrücklich klar, dass eine Ausbildung ein Duldungsgrund sein kann. Die zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Innenausschuss, Andrea Lindholz, begrüßt den Kompromiss und erklärt: „Unser Ziel ist es, schutzbedürftige Flüchtlinge schneller zu integrieren und ausreispflichtige Personen zügiger zurückzuführen. Derzeit werden bei 65,3 Prozent aller Asylbewerber keine Schutzgründe festgestellt. Aber nur ein kleiner Teil kommt seiner Ausreisepflicht nach. Ende 2014 verzeichnete das Ausländerzentralregister 154.191 ausreisepflichtige Personen. Um die Kommunen spürbar zu entlasten, wollen wir mit diesem Gesetzentwurf einige Ausweisungshindernisse abbauen. Gleichzeitig wollen wir gut integrierten Ausländern, die schon lange bei uns leben, eine sichere Bleibeperspektive geben. Zur Duldung zu Ausbildungszwecken erklärte die Juristin: „Jugendliche in einer laufenden Ausbildung, die vor dem 21. Lebensjahr begonnen wurde, können diese abschließen. Wir müssen im Asylrecht Fehlanreize vermeiden. In Deutschland wird heute schon jeder dritte Asylantrag innerhalb der EU gestellt. Deswegen haben wir Personen aus sicheren Herkunftsstaaten wie Serbien von dieser Regelung explizit ausgeschlossen. Der Kompromiss sieht eine Länderöffnungsklausel vor. Es liegt im Ermessen der Ausländerbehörden, die Duldung erstmalig für ein Jahr zu erteilen. Wurde die Duldung einmal erteilt, soll sie jeweils um ein Jahr bis zum absehbaren Abschluss der Ausbildung verlängert werden. Bayern hat seine Ausländerbehörden bereits angewiesen, den Betrieben direkt als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Damit sorgen wir für Planungssicherheit in den Betrieben, minimieren Fehlanreize und geben den Ländern Kontrollmöglichkeiten. Asyl dient dem Schutz vor Verfolgung und nicht der Anwerbung von Fachkräften. Wer in Deutschland arbeiten oder lernen will, kann sich ganz legal für eine Ausbildung in einem der 70 Mangelberufe bewerben.“

 

Marlene Mortler: Einsatz der CSU hat sich gelohnt

Zu den von Andrea Nahles angekündigten Änderungen beim Mindestlohn erklärt die agrarpolitische Sprecherin der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Marlene Mortler: „Unser hartnäckiger Einsatz hat sich gelohnt. Auf dem Hof mitarbeitende Familienangehörige müssen ihre Arbeitszeiten künftig nicht mehr dokumentieren. Dies ist ein wichtiger und notwendiger Schritt. Frau Nahles will auch die allgemeine Lohngrenze bei den Dokumentationspflichten auf 2000 Euro absenken. Wichtig ist nun, dass dies nicht nur für Arbeitnehmer gilt, die dem Mindestlohngesetz unterfallen, sondern für alle in der Landwirtschaft Tätigen. Es kann nicht sein, dass in der Landwirtschaft selbst der Geschäftsführer eines Betriebes seine Arbeitszeiten aufschreiben muss, ganz gleich, wie viel er verdient, und dass nur weil hier bis  2018 die Bestimmungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes Anwendung finden. Das ist einfach nicht vermittelbar.“

 

Daniela Ludwig: Lockerung der Aufzeichnungspflichten beim Mindestlohn ist richtiger Schritt

Weniger Bürokratie stärkt Tourismusbranche: Bundesarbeitsministerin Nahles hat Erleichterungen bei den Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz angekündigt. Hierzu erklärt die tourismuspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Daniela Ludwig: „Es ist gut, dass sich Frau Nahles auf Druck der Union bewegt hat. Für beschäftigungsintensive Unternehmen wie in der Hotelerie und Gastronomie sind die verminderten Aufzeichnungspflichten ein erstes gutes Zeichen im Hinblick auf eine praktikable Umsetzung des Mindestlohngesetzes. Dem müssen weitere Schritte folgen. Die Aufzeichnungspflichten sollten sich auf den Personenkreis beschränken, der unter den Schutzzweck des Gesetzes fällt. Gerade die mittelständisch geprägte deutsche Gastronomie ist darauf angewiesen ihre personellen Ressourcen für den Gast und nicht für die Bürokratie arbeiten zu lassen.“ Nach den Plänen des Bundesarbeitsministeriums sollen die Aufzeichnungspflicht der Anfangs- und Endzeit der Arbeit nach dem Mindestlohngesetz entfallen, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt der vergangenen zwölf Monate bei mindestens 2000 Euro brutto liegt. Bisher lag die Grenze bei 2985 Euro brutto.

 

Karl Holmeier: Existenzgründer besser fördern

Der CSU-Bundestagsabgeordnete aus dem Wahlkreis Schwandorf/Cham, Karl Holmeier, hat die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles (SPD), mit einem Schreiben aufgefordert, den Gründungszuschuss wieder als Anspruchsleistung für Arbeitssuchende zu gestalten. Karl Holmeier: „Der Rückgang der Existenzgründungen von 146.500 im Jahr 2010 auf 31.500 in 2014 ist hausgemacht, denn der Gründungszuschuss ist bei Neuanträgen keine Pflichtleistung mehr, sondern nur noch eine Ermessensleistung. Mit dem Rückgang der Existenzgründungen verliert unsere Wirtschaft wertvolle Pioniere.“ Holmeier hatte sich jüngst mit den Verantwortlichen der Agentur für Arbeit zusammengesetzt, um die Lage am regionalen Arbeitsmarkt zu besprechen und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten. „Allein mit den Neugründungen im Jahr 2013 konnten bundesweit rund 419.000 vollzeitäquivalente Stellen geschaffen werden“, führt Holmeier aus. Jede neue erfolgreiche Unternehmensgründung entlaste den Arbeitsmarkt und durch diese Unternehmensgründungen wachse insgesamt auch die Zahl der Akteure im Wettbewerbsgeschehen. „Der Wettbewerb ist ein wesentliches Element der Sozialen Marktwirtschaft. Jedes neue Unternehmen fordert die bestehenden Unternehmen mit neuen Produkten und Verfahren heraus, treibt damit den Wettbewerb untereinander an. Gründungen sind für mich auch ein wichtiger Motor des wirtschaftlichen Strukturwandels in ländlichen Regionen“, so Holmeier. Beim Gründungszuschuss handelt es sich um eine staatliche Transferleistung zur Förderung einer Existenzgründung, die von der Bundesagentur für Arbeit an Empfänger von Arbeitslosengeld gezahlt werden kann, die sich hauptberuflich selbständig machen und damit ihre Arbeitslosigkeit beenden.