Ministerpräsident Markus Söder (rechts) begrüßt den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen Armin Laschet. (Bild: Bayerische Staatskanzlei)
Kabinett

Starke Länder – Starkes Deutschland

Bayern und Nordrhein-Westfalen wollen den Förderalismus stärken: Gemeinsame Zentralforderung: Die Länder sollen über Erbschafts- und Grunderwerbssteuer selbst bestimmen dürfen. Beide Länder vereinbarten umfassende Zusammenarbeit im Digital Dialog.

Wenn die beiden Größten sich zusammentun, dann können sie etwas bewegen. Das ist das Signal, das von der gemeinsamen Kabinettssitzung der beiden Staatsregierungen des Freistaats Bayern und des Landes Nordrhein-Westfalen ausgeht. Und es ist eine schöne Folge der NRW-Wahl vor fast zwei Jahren. Ein halbes Jahrhundert lang war Nordrhein-Westfalen SPD-regiert. Nur unterbrochen von fünf kurzen Jahren 2005-2010. Nicht mehr. Seit Juni 2017 führt in Düsseldorf Armin Laschet eine schwarz-gelbe Koalitionsregierung.

Gemeinsam wollen wir in Deutschland Zukunftsthemen vorantreiben.

Markus Söder, Ministerpräsident des Freistaats Bayern

Mit zusammen fast 31 Millionen Einwohnern und beinahe 40 Prozent der gesamten deutschen Wirtschaftsleistung sind Bayern und NRW „die einwohner- und wirtschaftsstärksten deutschen Bundesländer“. Daran erinnerte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder in der doppelten Kabinettsrunde in der Münchner Residenz. „Wir wollen bei wichtigen Themen  gemeinsam Vorreiter sein und an einem Strang ziehen“, ergänzte sein Düsseldorfer Amtskollege Armin Laschet.

Föderalismus stärken

An wichtigen Themen ist kein Mangel. Aus Ländersicht von enormer Bedeutung ist die Zukunft des Föderalismus. Bayern und NRW wollen die Länderkompetenzen stärken, den Gestaltungsspielraum erhöhen und eine aufgabengerechte Finanzierung sicherstellen.

Der Föderalismus ist elementarer Teil der Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik.

Armin Laschet, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen

„Wir brauchen wieder einen lebendigen Föderalismus in Deutschland.“ So heißt es im gemeinsamen Beschluss der beiden Landesregierungen über: „Starke Länder – Starkes Deutschland“. In dem zehn Eckpunkte langen Dokument fordern München und Düsseldorf eine „Stärkung der Länderkompetenzen“ und „mehr eigenen Gestaltungsfreiraum für die Länder“. Sogenannte „abschließende Regelungen durch den Bund“ sollen künftig „soweit als möglich unterbleiben und im übrigen an strenge Kriterien gebunden sein“.

Finanzierung ohne Zweckbindung

Beim Thema Finanzierung erinnern die beiden Länder daran, dass es hier um einen „originären Anspruch der Länder auf einen aufgabengerechten Anteil am Steueraufkommen“ geht: „Es wird also kein Bundesgeld verteilt, sondern ein Teil der Steuergelder der Bürger steht den Ländern unmittelbar zu.“ Eine Zweckbindung, gar Steuerung der Länder durch sogenannte Transferleistungen darf es dabei nicht geben. Denn: „Die Länder sind frei, wie sie ihre Aufgaben erledigen.“

Abschließende Regelungen durch den Bund sollen künftig unterbleiben.

Position der Landesregierungen Nordrhein-Westfalens und Bayerns

Der Bund überweist an die Länder also Gelder zurück, auf die sie einen Anspruch haben. Das kann und darf natürlich nicht zu Kontrollrechten für den Bund führen. „Die Kontrolle der Landesregierungen erfolgt nicht durch den Bund, sondern durch die Landesparlamente“, betont das bayerisch-nordrhein-westfälische Positionspapier. Alles andere würde die originären Rechte der Landesparlamente schwächen. „Landtagswahlen sind eine bessere Kontrolle der Landesregierungen als Prüfrechte von Bundesbeamten.“

Bayern und Nordrhein-Westfalen pochen außerdem auf eine „Revision der Bundeskompetenzen unter dem Aspekt der Subsidiarität“: Was sich vorwiegend auf Länderebene auswirkt, „soll wieder in Landeskompetenz gegeben werden“. Das muss besonders gelten, wenn es um Steuern geht, deren Einnahmen verfassungsgemäß den Ländern zufließen: etwa die Erbschaftssteuer oder die Grunderwerbssteuer. Hier müssen die Länder „eigene Regelungskompetenzen erhalten“, fordern jetzt München und Düsseldorf. Die Länder wollen über die Ausgestaltung der Erbschafts- und der Grunderwerbssteuer selbst bestimmen.

Verfassungsrechtliche Frist für den Bundestag

„Der Bundesrat ist das Herzstück des föderalen Bundesstaates“, erinnert der gemeinsame Beschluss der beiden Staatsregierungen. Bundestag und Bundesrat müssen sich darum „auf Augenhöhe und mit Respekt“ begegnen können. Und sich auch gegenseitig auch so behandeln. Etwa wenn es um Einspruchsfristen geht.

So setzt Artikel 77 des Grundgesetzes zwar dem Bundesrat Fristen für die Behandlung von vom Bundestag beschlossenen Gesetzen. Aber nicht dem Bundestag. Das kann so nicht bleiben, fordern München und Düsseldorf: „So sollte umgekehrt auch eine verfassungsrechtliche Frist geschaffen werden, binnen derer sich der Bundestag mit Initiativen des Bundesrats abschließend zu befassen hat.“

Der Bund muss die die Länder in Europaangelegenheiten stärker einbinden als zuvor.

Zukunft des Föderalismus

„Wir setzen auf starke Länder in einem starken Deutschland und auf ein starkes Deutschland in einem starken Europa“, betonen Bayern und Nordrheinwestfalen schließlich. Und fordern eine größere Beteiligung der Länder an europäischen Themen: „Der Bund muss die Länder in Europaangelegenheiten stärker einbinden als zuvor.“ Zu wichtigen europäischen Zukunftsthemen sollen die „Ländervertreter rechtzeitiger und umfassender informiert und in die Entscheidungen vorab eingebunden werden“.

Digital Dialog

Sehr eng zusammenarbeiten werden beide Bundesländer in Zukunft auf dem entscheidenden Feld der Digitalisierung. Laschet beschreibt den digitalen Wandel als „einen der größten Epochenwechsel der Neuzeit“.  Die daraus entstehenden Chancen gelte es gemeinsam zu nutzen, so Söder: „Dazu starten wir heute den Digitaldialog Bayern-Nordrhein-Westfalen.“

Der digitale Wandel ist einer der größten Epochenwechsel der Neuzeit.

Armin Laschet

Die beiden Landesregierungen vereinbaren dabei, „den Digital Dialog als festen Austausch und als gemeinsame Plattform der Zusammenarbeit“.  München und Düsseldorf wollen „gemeinsame Initiativen im Länderkreis und im Bund auf den Weg bringen“. Das soll optimale Bedingungen für den digitalen Wandel schaffen.

Im Zentrum des bayerisch-nordrhein-westfälischen Digital Dialogs sollen die Themenfelder Künstliche Intelligenz und Supercomputing, digitale Infrastruktur und Wirtschaft so wie eGovernment (elektronische Verwaltung), digitale Arbeitswelt und digitale Arbeitsmodelle stehen, dazu Bildung, Gesundheit, Cybersicherheit und Mobilität.