Der Streit um die Finanzierung der Digitalisierung an Schulen scheint gelöst. (Foto: Imago/Cord)
Schulen

Bildung bleibt Ländersache

Im Streit um den Digitalpakt scheint eine Einigung erreicht. Die strittige, verpflichtende Ko-Finanzierung durch die Länder ist vom Tisch. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder zeigt sich mit dem jetzt gefundenen Kompromiss zufrieden.

Die Ministerpräsidenten Bayerns und Hessens, Markus Söder (CSU) und Volker Bouffier (CDU), sehen große Chancen, dass der Streit über den Digitalpakt für Schulen beigelegt werden kann. „Wir haben einen guten Kompromiss gefunden“, sagte Söder der Süddeutschen Zeitung. „Eigentlich steht einer Einigung nichts mehr im Weg.“ Bouffier sprach in der Zeitung ebenfalls von einem „sehr vernünftigen Kompromiss“. Er gehe davon aus, dass er eine breite Mehrheit finden werde.

Was darf der Bund finanzieren?

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verhandelt an diesem Mittwoch weiter über eine Grundgesetzänderung unter anderem für die Digitalisierung der Schulen. Erwartet wird eine Empfehlung des Vermittlungsausschusses an beide Kammern. Es geht darum, ob und unter welchen Bedingungen der Bund den Ländern und Kommunen künftig Mittel für Schulen, sozialen Wohnungsbau und Nahverkehr zur Verfügung stellen darf. Die geplante Grundgesetzänderung soll unter anderem den Weg für den Digitalpakt Schule ebnen.

Es gibt keinen Eingriff in die Schulhoheit, das ist uns wichtig.

Markus Söder

Der zwischen Bund und Ländern fertig ausgehandelte Pakt regelt die geplante Finanzhilfe des Bundes in Höhe von fünf Milliarden Euro für die Ausstattung von Deutschlands Schulen mit WLAN, Computern und digitalen Lerninhalten. Der Bundestag hatte bereits einen Gesetzentwurf für die Grundgesetzänderung beschlossen.

Sorge vor Bildungszentralismus

Die Länder lehnten den Gesetzesplan aber im Bundesrat im Dezember geschlossen ab, weil sie zu starke Eingriffe in ihre Zuständigkeiten fürchteten. Sie begründeten dies vor allem mit der Bildungshoheit der Länder. So schrieben die Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Bayern in einem Beitrag für die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“, der Bund  könne „nicht das Recht bekommen, die Länder in ihren traditionellen Kernkompetenzen zu steuern und zu kontrollieren“.

Gerade in der Schulbildung biete der Föderalismus große Vorteile, wie passgenaue Lösungen vor Ort. Das schütze „vor einem unflexiblen und statischen Zentralismus“. Die Ministerpräsidenten lehnten es ab, „ab 2020 eine hälftige Ko-Finanzierung von Bundesinvestitionen durch die Länder in der Verfassung für alle Zeit festzuschreiben“. Das führe ansonsten dazu, „dass Teile des Landesbudgets zumindest faktisch einem bundespolitischen Willen unterworfen“ seien.

Keine feste Länderquote

Jetzt ist vorgesehen, dass Bundesmittel künftig „zusätzlich zu eigenen Mitteln der Länder“ fließen sollen. Die Länder sollen also keine eigenen Mittel streichen dürfen, sobald Bundesgeld fließt. Eine feste Quote – ursprünglich war eine 50-50-Aufteilung vorgesehen – soll es nicht geben. Bayerns Ministerpräsident Söder zeigte sich zufrieden mit der Lösung. Die Frage der Länderrechte sei vernünftig geregelt. „Es gibt keinen Eingriff in die Schulhoheit, das ist uns wichtig. Bildung bleibt inhaltlich Ländersache.“

In Verhandlungen hinter den Kulissen war zuletzt noch strittig, welche Rechte der Bund bekommen solle, um die Verwendung von Bundesgeld durch die Länder konkret zu kontrollieren, wie es in Verhandlungskreisen weiter hieß. Der Bund soll von den Ländern entsprechende Berichte anfordern können, bei Zweifeln sich auch Akten vorlegen lassen können. Außer in Fragen der Bildung sollen Bundesvertreter zudem vor Ort in den Ländern Erhebungen vornehmen dürfen. Im Beschlussvorschlag heißt es nach Angaben der Rheinischen Post: „Zur Gewährleistung der zweckentsprechenden Mittelverwendung kann die Bundesregierung Berichte und anlassbezogen die Vorlage von Akten verlangen.“

Bei der Bildung ist zudem vorgesehen, dass Bundesmittel „zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur“ fließen dürfen.

(dpa/BK)