Verfahren beschleunigen, Abschiebungen vereinfachen
Beim Streit um die AnKER-Zentren zwischen Bund und Ländern zeichnet sich ein Kompromiss ab. Der Abschiebestopp nach Syrien wird bis mindestens Mitte des nächsten Jahres verlängert. Das beschlossen die Innenminister auf ihrer Herbsttagung.
Asyl

Verfahren beschleunigen, Abschiebungen vereinfachen

Beim Streit um die AnKER-Zentren zwischen Bund und Ländern zeichnet sich ein Kompromiss ab. Der Abschiebestopp nach Syrien wird bis mindestens Mitte des nächsten Jahres verlängert. Das beschlossen die Innenminister auf ihrer Herbsttagung.

Nach Syrien wird auch weiterhin nicht abgeschoben. Weil die Lage im Bürgerkriegsland immer noch als unsicher gilt, soll es beim Abschiebestopp bleiben. Mindestens bis Mitte nächsten Jahres. Das beschlossen die Innenminister von Bund und Ländern zum Ende ihres dreitägigen Herbsttreffens in Magdeburg. Der Abschiebestopp gilt auch für Straftäter.

Der Beschluss der Innenminister bezieht sich auf die Beurteilung der Lage in Syrien durch das Auswärtige Amt (AA). Die Minister fordern das AA auf, seine Syrieneinschätzung regelmäßig zu aktualisieren. Wenn sich die Lage in dem Bürgerkriegsland nicht bessert, wird der Abschiebestopp automatisch bis Ende des nächsten Jahres verlängert.

Kompromiss über AnKER-Zentren

Ein Kompromiss zwischen Bund und Ländern zeichnet sich in der Frage der sogenannten AnKER-Zentren zur Migranten-Unterbringung an. Das Akronym AnKER steht dabei für An(kunft), k(ommunale Verteilung), E(ntscheidung) und R(ückführung). Im Koalitionsvertrag hatten sich CDU, CSU und SPD darauf geeinigt, bundesweit solche Aufnahmeeinrichtungen für Migranten einzurichten. In den Zentren sollen dort Asylverfahren vollständig entschieden und abgewickelt werden. Alle Behörden und Ansprechpartner sollen in den AnKER-Zentren vertreten sein. Das vereinfacht und beschleunigt die Verfahren.

Bislang gibt es allerdings nur in Bayern, Sachsen und im Saarland insgesamt neun AnKER-Zentren. Andere Bundesländer wollten ihre Verfahren zur Migrantenunterbringung nicht ändern. Sie hatten erklärt, bei ihnen seien die neuen Anforderungen des Bundes schon erfüllt.

Schnelle Abschiebung

Presseberichten zufolge will Bundesinnenminister Horst Seehofer für solche Aufnahmezentren nun nicht mehr auf der Bezeichnung AnKER-Zentrum bestehen. Das geht aus einer Mustervereinbarung für die neuen Einrichtungen hervor, die das Innenministerium an alle Bundesländer verschickt hat. Der Bund wird danach auch die Rückführung all jener Asylbewerber übernehmen, deren Verfahren andere EU-Mitgliedsländer abwickeln müssen.

Für Horst Seehofer geht es bei dem Disput über die Zentren allein um die Beschleunigung der Asylverfahren. Seehofer: „Voraussetzung ist immer, dass die abgelehnten Asylbewerber in einem Bundesland auch konzentriert in Einrichtungen sind, damit sie zur Verfügung stehen für die Abschiebung.“ Der Minister weiter: „Wenn Asylbewerber auf das ganze Land verteilt sind, ist es unheimlich schwer, die Abschiebungen auch tatsächlich durchzuführen.“

Behörden müssen vertreten sein

Nicht unbedingt notwendig ist darum, wieder Presseberichten zufolge, die Präsenz von Verwaltungsgerichten und Jugendämtern direkt in den AnKER-Zentren. Es könnte genügen, wenn sie in Städten der Umgebung vertreten seien. Unverzichtbar bleibt allerdings, dass in den Standorten der Zentren alle Behörden vorhanden sind, die die Asylverfahren so schnell wie möglich abwickeln sollen.

(dpa/BK/H.M.)