Im Bundestag gibt es breite Unterstützung für den Migrationspakt. (Foto: Imago/Metodi Popow)
Zuwanderung

Ein Abkommen „im nationalen Interesse“

Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD unterstützen in einem gemeinsamen Antrag den UN-Migrationspakt. Gleichzeitig stellen sie klar, dass durch die Vereinbarung keinerlei rechtliche Auswirkungen und Verpflichtungen für Deutschland entstehen.

In einem gemeinsamen Antrag für den Bundestag stellen sich die Fraktionen von Union und SPD hinter den UN-Migrationspakt. In dem Antrag erklären die Parlamentarier, dass der Pakt einen Beitrag dazu leisten solle, „Migration stärker zu ordnen, zu steuern und zu begrenzen sowie gleichzeitig die Rechte von Migrantinnen und Migranten zu schützen“. Auch Deutschland könne dies nur gemeinsam mit seinen Partnern und einem internationalen Ansatz bewältigen.

Die nationale Souveränität Deutschlands steht nicht zur Disposition.

gemeinsamer Antrag von CDU/CSU und SPD

Gleichzeitig halten die Abgeordneten fest, dass der UN-Pakt „keine einklagbaren Rechte und Pflichten“ für Deutschland begründe sowie keinerlei rechtsändernde oder rechtssetzende Wirkung“ entfalte. Dazu gehöre, dass „unsere Gesetze – zum Beispiel im Bereich des Ausländer-, des Sozial- und des Staatsbürgerschaftsrechts – sowie unsere behördlichen und gerichtlichen Entscheidungen uneingeschränkt gelten und durchgesetzt“ würden. „Die nationale Souveränität Deutschlands steht nicht zur Disposition“, heißt es dazu eindeutig. Der Antrag wurde am Donnerstag vom Bundestag beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 372 Abgeordnete für den Antrag, 153 stimmten mit Nein, 141 enthielten sich.

Unverbindliche Empfehlungen für alle Staaten

CSU-Landesgruppenchef-Alexander Dobrindt begrüßte den gemeinsamen Antrag: „Das ist ein ausgesprochen gutes Zeichen, wenn beide Fraktionen, CDU/CSU und SPD, diese kommunikative Auseinandersetzung mit Rechts- und Linksaußen im Bundestag führen und die falschen Wahrheiten zurückweisen, die zu Panikmache und Aufregung in unserer Bevölkerung führen“, sagte er. Dobrindt betonte ausdrücklich die Bedeutung des Antrags: „Wenn der Deutsche Bundestag mit einer Mehrheit beschließt, wie der Pakt zu werten ist, dass er keine rechtsändernde Wirkung entfaltet, dann ist das so.“ Das sei höherwertig als eine Protokollnotiz der Bundesregierung.

„Der Antrag ist ein Zeichen von parlamentarischer Stärke und für das Selbstbewusstsein des Deutschen Bundestages“, erklärte die Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, die CSU-Abgeordnete Andrea Lindholz. „Wir dokumentieren damit als Parlamentarier explizit unseren Gestaltungsanspruch beim Megathema Migration und unsere nationale Entscheidungshoheit.“

Lindholz kritisiert diejenigen Länder, die aktuell so täten „als würden sie aus dem Pakt aussteigen“. Der Pakt werde im Januar als rechtlich unverbindliche UN-Resolution mit einfacher Mehrheit von der UN-Generalversammlung angenommen werden, so Lindholz. „Die unverbindlichen Empfehlungen dieser Resolution richten sich dann an alle UN-Staaten gleichermaßen.“

Ich bin ein Verfechter dieses Abkommens.

Horst Seehofer, Bundesinnenminister

Zuvor hatte sich bereits Bundesinnenminister Horst Seehofer positiv über den UN-Pakt geäußert. Er sei ein „Verfechter dieses Abkommens“. Es werde helfen, Schleuserkriminalität einzudämmen und die Rückführung in die Herkunftsländer zu erleichtern, sagte der CSU-Vorsitzende.

Für eine faire Verteilung

In ihrem Antrag erklären die Abgeordneten von Union und SPD, Deutschland übernehme bei der Migration „deutlich mehr Verantwortung“ als andere Länder, auch in der Europäischen Union. „Das wollen wir ändern – unter anderem durch eine fairere Verteilung“, schreiben die Parlamentarier. Deshalb sei der Pakt in deutschem Interesse.

Zwischen legaler und illegaler Migration sowie zwischen Erwerbsmigration und Asyl ist klar zu unterscheiden.

gemeinsamer Antrag von CDU/CSU und SPD

Es gehe darum, „die Migration insbesondere nach Europa und Deutschland zu ordnen und zu steuern, Anreize für illegale Migration konsequent zu reduzieren und auf ein größeres Engagement unserer internationalen Partner hinzuwirken“. Deutschland brauche eine faire Lastenteilung und Kooperation. Als „ein Land mit hohen Standards beim Menschenrechtsschutz“ sei es im deutschen Interesse, dass auch andere Staaten diese Standards erfüllten, um den Migrationsdruck nach Deutschland zu senken.

Ausdrücklich betont der Antrag, dass zwischen legaler und illegaler Migration sowie zwischen Erwerbsmigration und Asyl klar zu unterscheiden sei. Dies ist ein Punkt, den Kritiker des Paktes bemängelt hatten.

Forderungen an die Bundesregierung

An die Bundesregierung stellen die Abgeordneten in ihrem Antrag eine Reihe von Forderungen. So solle sie sicherstellen, dass durch den Pakt weder die nationale Souveränität noch „das Recht Deutschlands, über seine Migrationspolitik selbst zu bestimmen“, beeinträchtigt würden. Sie verlangen von der Regierung zudem, illegale Migration nach Deutschland und Europa „auch mit nationalstaatlichen und europäischen Mitteln“ zu verhindern, den Schutz der europäischen Außengrenzen zu verbessern sowie die „gemeinsamen Anstrengungen bei der Bekämpfung von Schleusung und Menschenhandel zu verstärken“.

Die Bundesregierung soll außerdem gegenüber den Partnerstaaten „mit Nachdruck die völkerrechtliche Verpflichtung zur Rückübernahme eigener Staatsangehöriger“ einfordern. Weitere Anstrengungen verlangen die Parlamentarier bei der Verbesserung der Lebensbedingungen in den Herkunftsstaaten, bei der Bekämpfung von Armut und beim Einsatz für die Wahrung der Menschenrechte.

Um den Fachkräftebedarf in Deutschland zu beheben, solle die Regierung durch ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Voraussetzungen für geordnete legale Zuwanderungsmöglichkeiten verbessern und “so Migrantinnen und Migranten Perspektiven auf dem deutschen Arbeitsmarkt und in unserer Gesellschaft“ geben.